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- M Legal Kanzlei für Migration, Familie und Strafrecht
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Daniel Schmidt-Blümel ist Rechtsanwalt bei M Legal in München. Als sein Tätigkeitsschwerpunkt wird Migrationsrecht genannt. Die Kanzlei ist auf Migrationsrecht, Familienrecht und Strafrecht spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf familiären Aufenthaltstiteln, etwa dem Aufenthaltsrecht aufgrund der Ehe. Damit können familienrechtliche Besonderheiten binationaler oder interkultureller Ehen verbunden sein. Das beschriebene Beratungsangebot betrifft somit unter anderem Menschen mit Fragen zum familiären Aufenthaltsrecht sowie zu Trennung und Scheidung. An den Schnittstellen zwischen Migrationsrecht und Strafrecht sowie zwischen Familienrecht und Migrationsrecht arbeiten die Rechtsanwälte eng zusammen. Bei allgemeinen familienrechtlichen Fragen besteht eine vereinbarte Kooperation mit einer Fachanwältin für Familienrecht in der Bürogemeinschaft. Erstberatungs- und Besprechungstermine müssen vorab vereinbart und bestätigt werden. Für den Erstkontakt und die Erstberatung stellt die Kanzlei Informationen auf Deutsch und Englisch bereit. Außerhalb der Telefonsprechzeiten ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: m-legal.de, m-legal.de
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Daniel Schmidt ist im Profil von Anwalt-Seiten.de der M Legal Kanzlei für Migration, Familie und Strafrecht in München zugeordnet. Die ergänzende Kanzleibeschreibung nennt ihn Daniel Schmidt-Blümel und beschreibt Migrationsrecht als seinen Tätigkeitsschwerpunkt. Im Profil ist dagegen Strafrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen; hinzu kommen Ausländer- und Aufenthaltsrecht sowie Familienrecht. Diese Rechtsgebiete begegnen sich insbesondere dann, wenn persönliche und familiäre Lebensumstände zugleich aufenthaltsrechtliche oder strafrechtliche Fragen aufwerfen. Für Ratsuchende ist deshalb bereits bei der Kontaktaufnahme eine kurze Beschreibung der betroffenen Lebensbereiche sinnvoll. Im Strafrecht sind typische Anlässe für eine anwaltliche Anfrage beispielsweise eine polizeiliche Vorladung, ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder ein Strafbefehl. Dabei geht es allgemein darum, den Verfahrensstand, die eigene rechtliche Rolle und den weiteren Ablauf einzuordnen. Bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können strafrechtliche Sachverhalte außerdem aufenthaltsrechtliche Bedeutung haben. Die Kanzleibeschreibung verweist ausdrücklich auf die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte an dieser Schnittstelle. Ob beide Rechtsgebiete betroffen sind, hängt jedoch vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein aus einem Tatvorwurf ableiten. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht liegt ein beschriebener Schwerpunkt auf familiären Aufenthaltstiteln, darunter dem Aufenthaltsrecht aufgrund einer Ehe. Typische Anliegen betreffen die Voraussetzungen eines familiären Aufenthalts, erforderliche Nachweise oder die Bedeutung veränderter Familienverhältnisse. Bei binationalen und interkulturellen Ehen können sich daneben familienrechtliche Fragen zu Trennung und Scheidung stellen. Die rechtliche Beurteilung dieser Themen erfolgt nach unterschiedlichen Regelungen, auch wenn derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt. Für allgemeine familienrechtliche Fragen besteht laut Kanzleibeschreibung eine vereinbarte Kooperation mit einer Fachanwältin für Familienrecht in der Bürogemeinschaft. Die Kanzlei befindet sich in der Thierschstraße 34, 80538 München, im Stadtbezirk Altstadt-Lehel. Damit liegt sie im innerstädtischen Umfeld und ist auch für Anfragen aus Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen örtlich einzuordnen. Für strafrechtliche Verfahren kommen je nach Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht München und das Landgericht München I in Betracht; familiengerichtliche Verfahren werden regelmäßig beim Amtsgericht geführt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Nachricht kann das Anliegen, bereits vorliegende Schreiben und erkennbare Fristen zusammenfassen. Außerhalb der Telefonsprechzeiten ist laut Kanzleibeschreibung eine Anfrage per E-Mail oder Kontaktformular möglich. Erstberatungs- und Besprechungstermine müssen vorab vereinbart und bestätigt werden. Informationen zum Erstkontakt und zur Erstberatung stellt die Kanzlei auf Deutsch und Englisch bereit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Die M Legal Kanzlei für Migration, Familie und Strafrecht hat ihre Anschrift in der Thierschstraße 34 in München. Die Lage im Stadtbezirk Altstadt-Lehel ordnet sie dem innerstädtischen Bereich zu. Für Ratsuchende aus anderen Münchner Stadtteilen, etwa Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen, ist die Adresse der Ausgangspunkt für die individuelle Wegeplanung. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann anhand aktueller Verkehrs- und Fahrplanauskünfte vorbereitet werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreien Zugängen sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Für einen persönlichen Besuch ist außerdem zu beachten, dass Besprechungstermine vorher vereinbart und bestätigt werden müssen. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht München und das Landgericht München I relevant. Welche Instanz ein Strafverfahren verhandelt, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf und der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung. Das Landgericht kann zudem über Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen befinden. Familiensachen wie Scheidung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsverfahren werden regelmäßig vor dem Familiengericht beim Amtsgericht geführt. Das Oberlandesgericht München ist insbesondere für Beschwerden gegen bestimmte familiengerichtliche Entscheidungen und für gesetzlich zugewiesene strafrechtliche Verfahren zuständig. Aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit; ein Verwaltungsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Auch bei familiären Aufenthaltstiteln wird eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung nicht allein wegen ihres Ehebezugs zur Familiensache. Das ebenfalls aufgeführte Arbeitsgericht München entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Schwerpunkte nicht typischerweise zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Beschreibung der Anfrage ab. Anhänge können mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB hochgeladen werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Erstberatungs- und Besprechungstermine müssen vorab vereinbart und bestätigt werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Erstberatungs- und Besprechungstermine müssen vorab vereinbart und bestätigt werden.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Beschreibung der Anfrage ab. Anhänge können mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB hochgeladen werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem vorhandene behördliche oder gerichtliche Schreiben hilfreich, beispielsweise eine Vorladung, eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Auch das Aktenzeichen, das Empfangsdatum und darin genannte Termine oder Fristen können wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Sachverhalts. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Anfrage selbst ersetzt keine Prüfung laufender Fristen.
- Können strafrechtliche Vorwürfe Auswirkungen auf einen Aufenthaltstitel haben?
- Strafrecht und Aufenthaltsrecht können miteinander verbunden sein. Welche Bedeutung ein Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung für den Aufenthalt hat, hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus, dem Sachverhalt und dem Stand des Strafverfahrens ab. Ein bloßer Vorwurf ist nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung gleichzusetzen. Zugleich können aufenthaltsrechtliche Bewertungen eigenen gesetzlichen Maßstäben folgen. Für eine fachliche Einordnung sind daher sowohl strafrechtliche Schreiben als auch Angaben zum Aufenthaltstitel und zu laufenden ausländerbehördlichen Verfahren relevant. Pauschale Aussagen über einen automatischen Verlust oder sicheren Fortbestand des Aufenthalts sind nicht möglich.
- Welche Fragen stellen sich beim Aufenthaltsrecht aufgrund einer Ehe und bei einer Trennung?
- Bei einem familiären Aufenthaltstitel können unter anderem die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen, ihr Aufenthaltsstatus und die gelebten Familienverhältnisse maßgeblich sein. Eine Trennung kann neue aufenthaltsrechtliche Fragen auslösen, ohne dass damit jede Folge bereits feststeht. Familienrechtliche Themen wie Scheidung oder Unterhalt sind davon rechtlich zu unterscheiden. Für eine erste Bestandsaufnahme helfen Angaben zur Eheschließung, zum bisherigen Zusammenleben, zum Aufenthaltstitel und zu vorhandenen Behördenbescheiden. Ob besondere Regelungen oder ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eine Rolle spielen, erfordert eine Prüfung der individuellen Umstände.
- Was ist vor einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung bei einer binationalen Ehe zu klären?
- Bei einer binationalen Ehe können neben den üblichen Fragen zu Trennung, Unterhalt, Vermögen und gemeinsamen Kindern auch internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht relevant werden. Dafür können Staatsangehörigkeiten, gewöhnliche Aufenthaltsorte und bereits im Ausland eingeleitete Verfahren von Bedeutung sein. Hilfreich ist eine Übersicht über die familiäre Situation sowie über bestehende Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben. Aufenthaltsrechtliche Fragen sollten als eigener Themenbereich erkennbar sein. Allein die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Ehepartner legt weder das zuständige Gericht noch das auf sämtliche Fragen anzuwendende Recht abschließend fest.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Schmidt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: m-legal.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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