Kanzleiprofil
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Rechtsanwaltskanzlei in Wuppertal. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 33 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Alte Freiheit 1, 5. OG, 42103 Wuppertal
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 33 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Wuppertal berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Die Kanzlei übernimmt außerdem Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Eine eigene Abteilung beschäftigt sich mit der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Mila Fölsch und Aljona Fink genannt. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Termine werden kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten, auch samstags. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet sie 357 Euro. Die Arbeitsweise umfasst die Erläuterung rechtlicher Möglichkeiten und Verhandlungen zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte bereits vor einer Gerichtsverhandlung. Der Wuppertaler Standort befindet sich in der Alten Freiheit 1 im fünften Obergeschoss.
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Wuppertal ist im Arbeitsrecht tätig und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge. Für Betriebsräte gehören Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie über Betriebsvereinbarungen zum Tätigkeitsbereich. Die Kanzlei bietet außerdem Schulungen für Betriebsräte an. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen besteht eine eigene Abteilung. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine erhaltene Kündigung, ein angebotener Aufhebungsvertrag oder anstehende Verhandlungen auf betrieblicher Ebene. Als Ansprechpartner nennt der Wuppertaler Standort Rechtsanwalt Tim Fink sowie die Rechtsanwältinnen Sarah-Carina Leu, Mila Fölsch und Aljona Fink. Tim Fink ist Gründer und Partner der Kanzlei. Er leitete zuvor bei der IG Metall eine Rechtsabteilung für Sozial- und Arbeitsrecht und war über mehrere Jahre ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Die Kanzlei verweist auf regelmäßige Fortbildungen und Kenntnisse der Arbeitsgerichte im Großraum Wuppertal. Fink wurde in Wuppertal geboren und ist der Stadt weiterhin verbunden. Die Zusammenarbeit kann mit einer telefonischen Anfrage oder einer Nachricht über das Online-Kontaktformular beginnen. Bei Anfragen zu einer erhaltenen Kündigung, einem angebotenen Aufhebungsvertrag oder Anliegen eines Betriebsrats meldet sich nach Kanzleiangaben in der Regel der zuständige Anwalt persönlich. Im Beratungsgespräch werden die rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen besprochen. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren gehören auch Verhandlungen zur außergerichtlichen Klärung arbeitsrechtlicher Konflikte zur Tätigkeit. Eine Anfrage über das Formular begründet noch kein Mandatsverhältnis; die dort übermittelten Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Wuppertaler Standort befindet sich in der Alten Freiheit 1, im fünften Obergeschoss, 42103 Wuppertal. Telefonisch ist das Büro unter 0202 / 716 730 400 erreichbar. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr. Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Nach Angaben der Kanzlei werden kurzfristige Termine und auch Termine am Samstag angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
33 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Rechtsanwälte
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag07:00-20:00
- Dienstag07:00-20:00
- Mittwoch07:00-20:00
- Donnerstag07:00-20:00
- Freitag07:00-20:00
Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Wuppertal ist auf Arbeitsrecht ausgerichtet und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Der Standort liegt in der Alten Freiheit 1 im fünften Obergeschoss in Elberfeld. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Mila Fölsch und Aljona Fink genannt. Inhaltlich steht damit sowohl das einzelne Arbeitsverhältnis als auch die betriebliche Interessenvertretung im Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Persönliche Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag und Beteiligungsrechte eines Betriebsrats betreffen unterschiedliche rechtliche Ebenen und können unterschiedliche Verfahren erfordern. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge. Typische Anliegen sind die rechtliche Einordnung einer ausgesprochenen Kündigung, die Folgen einer geplanten einvernehmlichen Beendigung und die damit verbundenen vertraglichen Regelungen. Dabei können etwa Beendigungszeitpunkt, Freistellung, verbleibender Urlaub oder ein Arbeitszeugnis eine Rolle spielen. Die Kanzlei erläutert rechtliche Möglichkeiten und führt auch Verhandlungen zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte vor einer Gerichtsverhandlung. Eine eigene Abteilung beschäftigt sich mit der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Hier geht es allgemein um eine zutreffende Beschreibung der Tätigkeit sowie um die Bewertung von Leistung und Verhalten. Für Betriebsräte umfasst die Tätigkeit insbesondere Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Solche Themen treten beispielsweise bei betrieblichen Umstrukturierungen oder bei der Gestaltung mitbestimmungspflichtiger Arbeitsbedingungen auf. Ein Interessenausgleich behandelt grundsätzlich die geplante Betriebsänderung, während ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern soll. Ergänzend übernimmt die Kanzlei Schulungen von Betriebsräten. Diese dienen der Vermittlung arbeitsrechtlicher Grundlagen und der Einordnung von Aufgaben, Beteiligungsrechten und Verfahrensfragen der betrieblichen Interessenvertretung. Die Adresse in der Alten Freiheit liegt im innerstädtischen Umfeld von Wuppertal-Elberfeld. Für Ratsuchende aus Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf oder Cronenberg richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Wuppertal in Betracht, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben dazu, ob eine Kündigung, ein Vertragsentwurf, ein Zeugnis oder eine Betriebsratsangelegenheit vorliegt und welche Termine bereits bekannt sind. Die Kanzlei bietet kurzfristige Termine persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz an, auch samstags.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Wuppertal
- Amtsgericht Wuppertal
- Landgericht Wuppertal
- Arbeitsgericht Wuppertal
Der Wuppertaler Standort der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB befindet sich in der Alten Freiheit 1, im fünften Obergeschoss, im Stadtteil Elberfeld. Die Lage gehört zum innerstädtischen Umfeld. Für die Planung eines persönlichen Besuchs kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht; die passende Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab. Das gilt auch für Wege aus Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf und Cronenberg. Konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten, zum Zugang ins fünfte Obergeschoss oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen lassen sich vor einem vereinbarten Termin klären. Neben persönlichen Gesprächen werden auch telefonische Termine und Videokonferenzen angeboten. Von den genannten Gerichten ist für die Schwerpunkte des Profils vor allem das Arbeitsgericht Wuppertal relevant. Arbeitsgerichte führen unter anderem Kündigungsschutzverfahren und Verfahren über Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über betriebsverfassungsrechtliche Rechte werden grundsätzlich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Nicht jede Verhandlung über einen Sozialplan oder eine Betriebsvereinbarung führt jedoch vor Gericht; je nach Gegenstand kann auch eine Einigungsstelle eine Rolle spielen. Ob gerade das Arbeitsgericht Wuppertal örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Arbeitsort oder Sitz des beklagten Arbeitgebers. Amtsgericht und Landgericht Wuppertal gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernstreitigkeiten regelmäßig nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Arbeitsort und zu möglichen besonderen Umständen können wichtig sein. Im Kündigungsschutzrecht bestehen kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Bei der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, wann die Kündigung eingegangen ist und ob bereits gerichtliche Schritte erfolgt sind.
Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung beider Seiten beendet. Ein solcher Vertrag kann neben dem Enddatum beispielsweise eine Freistellung, eine Abfindung, Urlaubsfragen und das Arbeitszeugnis regeln. Außerdem können sozialrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, entstehen. Für eine Anfrage ist daher wichtig, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Aufhebungsverträgen nicht. Die rechtliche Einordnung hängt vom Vertragsinhalt und den Umständen des Abschlusses ab.
Was unterscheidet Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarung?
Ein Interessenausgleich betrifft die Frage, ob, wann und wie eine geplante Betriebsänderung umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile abmildern oder ausgleichen, die Beschäftigten durch eine Betriebsänderung entstehen. Betriebsvereinbarungen regeln dagegen unterschiedliche betriebliche Themen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, etwa mitbestimmungspflichtige Arbeitszeitfragen. Voraussetzungen, Durchsetzbarkeit und Verfahren unterscheiden sich. Für eine Mandatsanfrage des Betriebsrats sind deshalb die geplante Maßnahme, der bisherige Verhandlungsstand und vorhandene Entwürfe hilfreiche Informationen. Auch bereits gesetzte Termine können für die organisatorische Einordnung bedeutsam sein.
Worauf kommt es bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses allgemein an?
Ein Arbeitszeugnis soll die Beschäftigung zutreffend wiedergeben und verständlich formuliert sein. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Bei einer Prüfung werden daher nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch Tätigkeitsbeschreibung, Vollständigkeit und Gesamtzusammenhang betrachtet. Für eine Anfrage sind das vorhandene Zeugnis und Informationen zu den tatsächlich ausgeübten Aufgaben hilfreich. Ergänzend können frühere Zwischenzeugnisse relevant sein. Ob ein Anspruch auf Änderungen besteht, lässt sich nicht allein anhand einer isolierten Formulierung beurteilen.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
