Veröffentlichtes Profil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Fink & Partner: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Wuppertal

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte · Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Alte Freiheit 1, 5. OG, 42103 Wuppertal

Telefon: +49 202 716 730 400

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Wuppertal berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Die Kanzlei übernimmt außerdem Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Eine eigene Abteilung beschäftigt sich mit der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Mila Fölsch und Aljona Fink genannt. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Termine werden kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten, auch samstags. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet sie 357 Euro. Die Arbeitsweise umfasst die Erläuterung rechtlicher Möglichkeiten und Verhandlungen zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte bereits vor einer Gerichtsverhandlung. Der Wuppertaler Standort befindet sich in der Alten Freiheit 1 im fünften Obergeschoss.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Wuppertal ist auf Arbeitsrecht ausgerichtet und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Der Standort liegt in der Alten Freiheit 1 im fünften Obergeschoss in Elberfeld. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Mila Fölsch und Aljona Fink genannt. Inhaltlich steht damit sowohl das einzelne Arbeitsverhältnis als auch die betriebliche Interessenvertretung im Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Persönliche Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag und Beteiligungsrechte eines Betriebsrats betreffen unterschiedliche rechtliche Ebenen und können unterschiedliche Verfahren erfordern. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge. Typische Anliegen sind die rechtliche Einordnung einer ausgesprochenen Kündigung, die Folgen einer geplanten einvernehmlichen Beendigung und die damit verbundenen vertraglichen Regelungen. Dabei können etwa Beendigungszeitpunkt, Freistellung, verbleibender Urlaub oder ein Arbeitszeugnis eine Rolle spielen. Die Kanzlei erläutert rechtliche Möglichkeiten und führt auch Verhandlungen zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte vor einer Gerichtsverhandlung. Eine eigene Abteilung beschäftigt sich mit der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Hier geht es allgemein um eine zutreffende Beschreibung der Tätigkeit sowie um die Bewertung von Leistung und Verhalten. Für Betriebsräte umfasst die Tätigkeit insbesondere Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Solche Themen treten beispielsweise bei betrieblichen Umstrukturierungen oder bei der Gestaltung mitbestimmungspflichtiger Arbeitsbedingungen auf. Ein Interessenausgleich behandelt grundsätzlich die geplante Betriebsänderung, während ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern soll. Ergänzend übernimmt die Kanzlei Schulungen von Betriebsräten. Diese dienen der Vermittlung arbeitsrechtlicher Grundlagen und der Einordnung von Aufgaben, Beteiligungsrechten und Verfahrensfragen der betrieblichen Interessenvertretung. Die Adresse in der Alten Freiheit liegt im innerstädtischen Umfeld von Wuppertal-Elberfeld. Für Ratsuchende aus Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf oder Cronenberg richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Wuppertal in Betracht, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben dazu, ob eine Kündigung, ein Vertragsentwurf, ein Zeugnis oder eine Betriebsratsangelegenheit vorliegt und welche Termine bereits bekannt sind. Die Kanzlei bietet kurzfristige Termine persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz an, auch samstags.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wuppertal

  • Amtsgericht Wuppertal
  • Landgericht Wuppertal
  • Arbeitsgericht Wuppertal

Der Wuppertaler Standort der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB befindet sich in der Alten Freiheit 1, im fünften Obergeschoss, im Stadtteil Elberfeld. Die Lage gehört zum innerstädtischen Umfeld. Für die Planung eines persönlichen Besuchs kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht; die passende Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab. Das gilt auch für Wege aus Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf und Cronenberg. Konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten, zum Zugang ins fünfte Obergeschoss oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen lassen sich vor einem vereinbarten Termin klären. Neben persönlichen Gesprächen werden auch telefonische Termine und Videokonferenzen angeboten. Von den genannten Gerichten ist für die Schwerpunkte des Profils vor allem das Arbeitsgericht Wuppertal relevant. Arbeitsgerichte führen unter anderem Kündigungsschutzverfahren und Verfahren über Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über betriebsverfassungsrechtliche Rechte werden grundsätzlich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Nicht jede Verhandlung über einen Sozialplan oder eine Betriebsvereinbarung führt jedoch vor Gericht; je nach Gegenstand kann auch eine Einigungsstelle eine Rolle spielen. Ob gerade das Arbeitsgericht Wuppertal örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Arbeitsort oder Sitz des beklagten Arbeitgebers. Amtsgericht und Landgericht Wuppertal gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernstreitigkeiten regelmäßig nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; außerdem ist ein Feld für die Telefonnummer vorhanden. Das Formular verlangt ein Einverständnis zur Datenverarbeitung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; außerdem ist ein Feld für die Telefonnummer vorhanden. Das Formular verlangt ein Einverständnis zur Datenverarbeitung.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Arbeitsort und zu möglichen besonderen Umständen können wichtig sein. Im Kündigungsschutzrecht bestehen kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Bei der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, wann die Kündigung eingegangen ist und ob bereits gerichtliche Schritte erfolgt sind.
Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung beider Seiten beendet. Ein solcher Vertrag kann neben dem Enddatum beispielsweise eine Freistellung, eine Abfindung, Urlaubsfragen und das Arbeitszeugnis regeln. Außerdem können sozialrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, entstehen. Für eine Anfrage ist daher wichtig, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Aufhebungsverträgen nicht. Die rechtliche Einordnung hängt vom Vertragsinhalt und den Umständen des Abschlusses ab.
Was unterscheidet Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarung?
Ein Interessenausgleich betrifft die Frage, ob, wann und wie eine geplante Betriebsänderung umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile abmildern oder ausgleichen, die Beschäftigten durch eine Betriebsänderung entstehen. Betriebsvereinbarungen regeln dagegen unterschiedliche betriebliche Themen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, etwa mitbestimmungspflichtige Arbeitszeitfragen. Voraussetzungen, Durchsetzbarkeit und Verfahren unterscheiden sich. Für eine Mandatsanfrage des Betriebsrats sind deshalb die geplante Maßnahme, der bisherige Verhandlungsstand und vorhandene Entwürfe hilfreiche Informationen. Auch bereits gesetzte Termine können für die organisatorische Einordnung bedeutsam sein.
Worauf kommt es bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses allgemein an?
Ein Arbeitszeugnis soll die Beschäftigung zutreffend wiedergeben und verständlich formuliert sein. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Bei einer Prüfung werden daher nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch Tätigkeitsbeschreibung, Vollständigkeit und Gesamtzusammenhang betrachtet. Für eine Anfrage sind das vorhandene Zeugnis und Informationen zu den tatsächlich ausgeübten Aufgaben hilfreich. Ergänzend können frühere Zwischenzeugnisse relevant sein. Ob ein Anspruch auf Änderungen besteht, lässt sich nicht allein anhand einer isolierten Formulierung beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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