Veröffentlichtes Profil

Sarah Schulz

Sarah Schulz: Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Wuppertal

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht · Rechtsanwältin Sarah Schulz

Gräfrather Straße 15, 42329 Wuppertal

Telefon: +49 202 693 574 10

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Sarah Schulz
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sarah Schulz ist seit 2010 als selbstständige Rechtsanwältin tätig und hat sich 2013 auf das Strafrecht spezialisiert. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Gräfrather Straße 15 in Wuppertal. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Strafverteidigung, Strafvollstreckung und Strafvollzug. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören außerdem Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten, Wirtschaftsdelikte, Vermögensdelikte, Eigentumsdelikte, Drogen- und Arzneidelikte, Sexualdelikte sowie Gewalt- und Freiheitsdelikte. Auch Pflichtverteidigung wird angeboten. Sie verteidigt Mandanten insbesondere bei schweren Tatvorwürfen und unterstützt sie in Belangen des Verkehrsrechts. Im Bereich der Strafvollstreckung nennt die Webseite Halbstrafenanträge, Reststrafenanträge und sofortige Beschwerden. Sarah Schulz beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und auf eine schnellstmögliche Bearbeitung ausgerichtet. Dabei wird sie von einem Team unterstützt. Während ihrer Gerichtstermine nehmen geschulte Mitarbeiter Anliegen auf, bereiten wichtige Maßnahmen vor und leiten diese an sie weiter. In Notfällen wie Festnahmen oder Durchsuchungen ist sie telefonisch rund um die Uhr erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafverteidigerin-schulz.de, strafverteidigerin-schulz.de

Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion

Sarah Schulz ist seit 2010 als selbstständige Rechtsanwältin tätig und hat sich 2013 auf das Strafrecht spezialisiert. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Gräfrather Straße 15 in Wuppertal. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung benennt dagegen vor allem Strafverteidigung, Strafvollstreckung, Strafvollzug und Verkehrsrecht. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob die konkrete Angelegenheit übernommen werden kann. In der Strafverteidigung begleitet Sarah Schulz insbesondere Menschen, denen schwere Straftaten vorgeworfen werden. Die genannten Tätigkeitsbereiche umfassen Wirtschafts-, Vermögens- und Eigentumsdelikte, Drogen- und Arzneidelikte sowie Sexual-, Gewalt- und Freiheitsdelikte. Für Ratsuchende können dahinter etwa ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder eine bevorstehende Hauptverhandlung stehen. Auch Pflichtverteidigung gehört zum Angebot. Ob eine gerichtliche Bestellung als Pflichtverteidigerin in Betracht kommt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht allein nach den finanziellen Verhältnissen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Zeit nach einer strafrechtlichen Verurteilung. Strafvollstreckung und Strafvollzug befassen sich unter anderem mit der Durchführung einer Strafe und den Bedingungen einer Inhaftierung. Die Kanzleibeschreibung nennt hierzu Halbstrafenanträge, Reststrafenanträge und sofortige Beschwerden. Im Verkehrsrecht werden insbesondere Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Typische Anliegen betreffen dort beispielsweise einen Tatvorwurf nach einem Verkehrsvorgang, einen Bußgeldbescheid oder mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis. Welche Schritte jeweils geprüft werden müssen, hängt vom Verfahrensstand ab. Die Kanzlei liegt im Wuppertaler Stadtteil Vohwinkel. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug zum westlichen Stadtgebiet; auch für Ratsuchende aus Elberfeld, Barmen, Ronsdorf und Cronenberg ist Wuppertal der gemeinsame Standort. Zu den dortigen Gerichten zählen das Amtsgericht, das Landgericht und das Arbeitsgericht Wuppertal. Welches Gericht einen Fall bearbeitet, hängt von der Verfahrensart und den Zuständigkeitsregeln ab. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleianschrift. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die dort aufgeführten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, den Verfahrensstand sowie bekannte Termine oder Fristen nennen. Sarah Schulz wird von einem Team unterstützt; während ihrer Gerichtstermine nehmen geschulte Mitarbeiter Anliegen auf und leiten sie an sie weiter. Für Notfälle wie Festnahmen oder Durchsuchungen ist sie laut Kanzleibeschreibung telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Die Kontaktanfrage dient zunächst der Klärung einer möglichen Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wuppertal

  • Amtsgericht Wuppertal
  • Landgericht Wuppertal
  • Arbeitsgericht Wuppertal

Für die strafrechtlichen Tätigkeitsbereiche von Sarah Schulz sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Wuppertal und das Landgericht Wuppertal relevant. Am Amtsgericht werden unter anderem Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Auch Einsprüche gegen Bußgeldbescheide können dort verhandelt werden, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das Landgericht befasst sich mit bestimmten schwereren Strafsachen in erster Instanz sowie mit Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Strafvollstreckungskammern beim Landgericht entscheiden zudem über bestimmte Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs. Dabei richtet sich die örtliche Zuständigkeit nicht stets nach dem Kanzleisitz. Für das im Profil aufgeführte Arbeitsrecht ist typischerweise das Arbeitsgericht Wuppertal relevant, etwa bei Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Die Kanzleianschrift Gräfrather Straße 15, 42329 Wuppertal, liegt in Vohwinkel und damit im westlichen Teil des Stadtgebiets. Sie ist nicht der Elberfelder oder Barmer Innenstadt zuzuordnen. Neben Vohwinkel gehören Elberfeld, Barmen, Ronsdorf und Cronenberg zum räumlichen Umfeld innerhalb Wuppertals. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anreise mit dem Pkw in Betracht. Die passende Verbindung hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt. Diese Einzelheiten sowie den Ort eines vereinbarten Gesprächs sollten Ratsuchende vor einem Besuch klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Formular zur Terminvereinbarung sieht Angaben zu Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail und eine Nachricht vor.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Formular zur Terminvereinbarung sieht Angaben zu Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail und eine Nachricht vor.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Entfernen von Online-Presseartikeln (2018)
  • Start der neuen Webpräsenz (2018)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die zuständige Behörde und der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Hilfreich sind vorhandene Schreiben, etwa eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl, einschließlich Aktenzeichen und Zustellungsdatum. Auch bereits festgesetzte Termine oder erkennbare Fristen gehören zu den wesentlichen Angaben. Eine ausführliche eigene Darstellung ersetzt die Prüfung der Ermittlungsakte nicht. Welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen und ob eine Vertretung übernommen werden kann, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
Worin unterscheiden sich ein Verkehrsdelikt und eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit betrifft einen Verstoß, der grundsätzlich mit einer Geldbuße geahndet wird; je nach Sachverhalt können weitere Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot hinzukommen. Ein Verkehrsdelikt ist dagegen eine Straftat, für die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vorgesehen sein kann. Auch Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis sind möglich. Für die erste Anfrage ist deshalb bedeutsam, ob beispielsweise ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder ein Schreiben in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorliegt. Die rechtliche Einordnung ergibt sich aus dem konkreten Vorwurf und den Umständen.
Was ist der Unterschied zwischen Strafvollstreckung und Strafvollzug?
Strafvollstreckung bezeichnet die Umsetzung einer rechtskräftig verhängten Strafe. Dazu gehören beispielsweise Fragen des Strafantritts oder einer möglichen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung. Strafvollzug betrifft hingegen die konkrete Durchführung einer Freiheitsstrafe, etwa Unterbringung, Kontakte nach außen oder Entscheidungen der Vollzugsanstalt. Beide Bereiche können sich im Einzelfall berühren, haben aber unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Verfahrenswege. Für eine Anfrage sind das Urteil, einschlägige Entscheidungen, die zuständige Anstalt und der bisherige Schriftverkehr hilfreich. Ob ein bestimmter Antrag in Betracht kommt, erfordert eine individuelle Prüfung.
Kann ich wegen einer Kündigung oder ausstehenden Arbeitsentgelts eine Anfrage stellen?
Kündigungen und offene Vergütungsansprüche sind typische arbeitsrechtliche Anliegen. Da das Profil Arbeitsrecht aufführt, die Kanzleibeschreibung jedoch strafrechtliche und verkehrsrechtliche Tätigkeiten hervorhebt, sollte zunächst die Übernahme solcher Angelegenheiten erfragt werden. Für diese Klärung genügen eine kurze Beschreibung des Konflikts und Hinweise auf vorhandene Schreiben oder Termine. Üblicherweise sind später Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abrechnungen und einschlägiger Schriftverkehr relevant. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen sowie vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sarah Schulz

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Gräfrather Straße 15, 42329 Wuppertal

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafverteidigerin-schulz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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