Kanzleiprofil

Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 627 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Theodor-Heuss-Platz 8, 86150 Augsburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 627 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Augsburg berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in Augsburg und bundesweit. Zu ihren Tätigkeitsgebieten gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sowie Strafrecht, Medienrecht, Baurecht, Erbrecht und WEG-Recht. Im Arbeitsrecht betreut sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte, von der Vertragsgestaltung bis zum Kündigungsschutzverfahren. Im Mietrecht richtet sich das Angebot an Mieter und Vermieter und umfasst Mietverträge, Mietmängel und Streitigkeiten bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Weitere Themen sind Eheverträge, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht sowie Unfallregulierung und Ansprüche gegenüber Versicherern. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und auf die Ziele der Mandanten ausgerichtet. Zu Beginn bewertet sie die rechtliche Situation und legt gemeinsam mit den Mandanten ein realistisches Ziel fest. Darauf aufbauend entwickelt sie ein individuelles Konzept. Wo angezeigt, bemüht sie sich um eine gütliche Streitbeilegung; andernfalls vertritt sie Mandanten vor Gericht. Bei fachübergreifenden Fragen greift sie auf ein Netzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Patentanwälten zurück.

Die Kanzlei Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Augsburg berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in Augsburg und bundesweit. Zu ihren Tätigkeitsgebieten gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Hinzu kommen Immobilienrecht, Bankrecht, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht, Medienrecht und Erbrecht. Als anwaltliche Partner werden Sebastian Limmer und Thomas Reutemann genannt. Die Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Streitbeilegung als auch die Vertretung vor Gericht. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte, etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder in Kündigungsschutzverfahren. Familienrechtliche Anliegen betreffen Eheverträge, Scheidung, Zugewinn, Unterhalt und Sorgerecht. Mieter und Vermieter werden bei Mietverträgen, Mietmängeln und der Beendigung von Mietverhältnissen betreut. Im Strafrecht gehören Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Anklagen und Rechtsmittel zu den genannten Themen. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten umfassen Unfallregulierung, Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Fahrerlaubnisentzug und Probleme beim Autokauf. Weitere Anliegen sind verweigerte Versicherungsleistungen, Immobilienverträge, Mängel beim Hauskauf, Maklerrecht sowie der Widerruf von Auto- und Immobilienkrediten. Nach eigener Darstellung bewertet die Kanzlei zu Beginn der Zusammenarbeit die rechtliche Ausgangslage und bespricht mit den Mandanten deren persönliche oder unternehmerische Situation. Gemeinsam wird ein realistisches Ziel festgelegt und daraus ein individuelles Vorgehen entwickelt. Die Kanzlei beschreibt eine persönliche Zusammenarbeit und eine verständliche Kommunikation ohne juristisches Fachvokabular. Soweit angezeigt, wird eine gütliche Streitbeilegung angestrebt; andernfalls erfolgt die gerichtliche Vertretung. Bei fachübergreifenden Fragen steht ein Netzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Patentanwälten zur Verfügung. Der Standort befindet sich am Theodor-Heuss-Platz 8, 86150 Augsburg. Die Kanzlei ist telefonisch unter +49 821 26286990 und per E-Mail an info@kanzlei-lr.de erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr. Über das Kontaktformular können Anliegen geschildert und Unterlagen hochgeladen werden. Nach den Hinweisen der Kanzlei begründet die Datenübermittlung allein noch kein Mandatsverhältnis. Dieses entsteht erst mit Eingang eines unterschriebenen Vollmachtsformulars; ab der Mandatierung werden Fristen geprüft und überwacht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: limmer-reutemann.de, limmer-reutemann.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

627 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Theodor-Heuss-Platz 8, 86150 Augsburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-12:00, 14:00-17:30
  • Dienstag09:00-12:00, 14:00-17:30
  • Mittwoch09:00-12:00, 14:00-17:30
  • Donnerstag09:00-12:00, 14:00-17:30
  • Freitag09:00-12:00

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Das Profil von Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB am Theodor-Heuss-Platz 8 in Augsburg stellt das Arbeitsrecht in den Mittelpunkt. Die Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte sowie Unternehmen und Privatpersonen in Augsburg und bundesweit. Im Arbeitsrecht reicht ihre Tätigkeit von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zu Kündigungsschutzverfahren. Für Ratsuchende stehen dabei häufig Fragen zu den gegenseitigen Pflichten im Arbeitsverhältnis, zu Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen oder zur Beendigung einer Zusammenarbeit im Vordergrund. Welche Gesichtspunkte zu prüfen sind, hängt insbesondere von den vertraglichen Vereinbarungen und dem konkreten Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Vergütung und Arbeitszeugnisse. Arbeitnehmer möchten häufig die Bedeutung eines erhaltenen Schreibens einordnen lassen, während Arbeitgeber etwa rechtliche Fragen bei der Vertragsgestaltung oder bei personellen Maßnahmen klären müssen. Bei Führungskräften kann zusätzlich die genaue rechtliche Stellung bedeutsam sein. Allgemein können im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen. Für eine erste Bewertung sind deshalb nicht nur die Dokumente selbst, sondern auch der Zeitpunkt ihres Zugangs und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung wichtig. Neben dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Familienrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Medienrecht, Baurecht, Erbrecht und WEG-Recht als Tätigkeitsgebiete. Belegt sind unter anderem die Betreuung von Mietern und Vermietern bei Mietverträgen, Mietmängeln und der Beendigung des Mietverhältnisses sowie Themen wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Unfallregulierung. Nach ihrer Beschreibung bewertet die Kanzlei zunächst die rechtliche Situation und vereinbart mit den Mandanten ein realistisches Ziel. Darauf baut das weitere Vorgehen auf, gegebenenfalls mit einer gütlichen Einigung oder gerichtlicher Vertretung. Der Standort am Theodor-Heuss-Platz liegt im Innenstadtbereich von Augsburg. Er ist damit auch für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen ein örtlicher Bezugspunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg relevant; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen, wobei Verbindungen und Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden sollten. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens mit Angaben zu Beteiligten und möglichen Fristen an. Die Anfrage dient zunächst der Klärung, ob und in welchem Rahmen eine Beratung oder Vertretung übernommen werden kann.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt des Augsburger Profils ist vor allem das Arbeitsgericht Augsburg von Bedeutung. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Daneben gehören bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Verfahren zu ihren Aufgaben. Ob das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Bei Führungskräften kann zudem die rechtliche Stellung für den zulässigen Rechtsweg entscheidend sein. Das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg sind dagegen keine Rechtsmittelinstanzen für arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Für die weiteren genannten Tätigkeitsfelder kommen andere Gerichte am Standort in Betracht. Am Amtsgericht Augsburg werden beispielsweise Wohnraummietsachen sowie durch das Familiengericht Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bearbeitet. Das Landgericht Augsburg kann unter anderem für zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Immobilien-, Bank- oder Versicherungsrecht zuständig sein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; welche Verfahren dort bearbeitet werden, richtet sich auch nach der jeweiligen Geschäftsverteilung. Die Kanzlei befindet sich am Theodor-Heuss-Platz 8 im Innenstadtbereich von Augsburg. Der Standort bietet einen innerstädtischen Anlaufpunkt auch für Personen aus Pfersee, Göggingen, Lechhausen und Oberhausen. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die aktuellen Verbindungen zu prüfen. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten berücksichtigt werden; konkrete Stellplätze oder besondere Zugangsbedingungen sind nicht belegt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungsschreiben und Angaben zum tatsächlichen Zugang wichtig. Je nach Situation können auch Abmahnungen, einschlägiger Schriftverkehr und Vereinbarungen über besondere Arbeitsbedingungen relevant sein. Eine kurze Chronologie hilft, den Ablauf verständlich darzustellen. Da bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage deutlich erkennen lassen, wann das Schreiben eingegangen ist. Die bloße Kontaktaufnahme bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen oder eine Frist gewahrt wurde.

Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können etwa der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und das Arbeitszeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei weder automatisch vorgesehen noch bei jeder Beendigung geschuldet. Außerdem können sozialrechtliche Auswirkungen entstehen. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb bedeutsam, ob bereits ein Vertragsentwurf vorliegt, eine Unterschrift erfolgt ist oder eine Entscheidung innerhalb einer bestimmten Zeit erwartet wird.

Welche Angaben werden bei Fragen zur Gestaltung eines Arbeitsvertrags benötigt?

Ausgangspunkt sind die vorgesehene Tätigkeit, der Beschäftigungsumfang und die geplanten Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Beginn des Arbeitsverhältnisses und eine mögliche Befristung. Auch anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Bei bestehenden Verträgen sind der aktuelle Vertrag und spätere Änderungen hilfreich. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte können unterschiedliche Klärungsbedürfnisse haben. Eine Anfrage sollte daher benennen, aus welcher Perspektive die Prüfung gewünscht wird und welche Regelungen unklar sind oder neu vereinbart werden sollen.

Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich ab?

Ein Kündigungsschutzverfahren dient der gerichtlichen Klärung, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Regelmäßig findet zunächst eine Güteverhandlung statt, in der das Gericht mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung erörtert. Kommt keine Einigung zustande, kann das Verfahren mit weiterem schriftlichem Vortrag und einem Kammertermin fortgesetzt werden. Welche Tatsachen und Beweismittel erforderlich sind, hängt vom Streitfall ab. Eine Abfindung ist kein automatisches Ergebnis eines solchen Verfahrens. Vor einer Mandatsanfrage sind insbesondere Kündigungsschreiben, Zugangstag und das angestrebte Ziel von Bedeutung.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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