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- Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Augsburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Augsburg berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in Augsburg und bundesweit. Zu ihren Tätigkeitsgebieten gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sowie Strafrecht, Medienrecht, Baurecht, Erbrecht und WEG-Recht. Im Arbeitsrecht betreut sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte, von der Vertragsgestaltung bis zum Kündigungsschutzverfahren. Im Mietrecht richtet sich das Angebot an Mieter und Vermieter und umfasst Mietverträge, Mietmängel und Streitigkeiten bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Weitere Themen sind Eheverträge, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht sowie Unfallregulierung und Ansprüche gegenüber Versicherern. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und auf die Ziele der Mandanten ausgerichtet. Zu Beginn bewertet sie die rechtliche Situation und legt gemeinsam mit den Mandanten ein realistisches Ziel fest. Darauf aufbauend entwickelt sie ein individuelles Konzept. Wo angezeigt, bemüht sie sich um eine gütliche Streitbeilegung; andernfalls vertritt sie Mandanten vor Gericht. Bei fachübergreifenden Fragen greift sie auf ein Netzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Patentanwälten zurück.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: limmer-reutemann.de, limmer-reutemann.de
Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion
Das Profil von Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB am Theodor-Heuss-Platz 8 in Augsburg stellt das Arbeitsrecht in den Mittelpunkt. Die Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte sowie Unternehmen und Privatpersonen in Augsburg und bundesweit. Im Arbeitsrecht reicht ihre Tätigkeit von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zu Kündigungsschutzverfahren. Für Ratsuchende stehen dabei häufig Fragen zu den gegenseitigen Pflichten im Arbeitsverhältnis, zu Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen oder zur Beendigung einer Zusammenarbeit im Vordergrund. Welche Gesichtspunkte zu prüfen sind, hängt insbesondere von den vertraglichen Vereinbarungen und dem konkreten Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Vergütung und Arbeitszeugnisse. Arbeitnehmer möchten häufig die Bedeutung eines erhaltenen Schreibens einordnen lassen, während Arbeitgeber etwa rechtliche Fragen bei der Vertragsgestaltung oder bei personellen Maßnahmen klären müssen. Bei Führungskräften kann zusätzlich die genaue rechtliche Stellung bedeutsam sein. Allgemein können im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen. Für eine erste Bewertung sind deshalb nicht nur die Dokumente selbst, sondern auch der Zeitpunkt ihres Zugangs und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung wichtig. Neben dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Familienrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Medienrecht, Baurecht, Erbrecht und WEG-Recht als Tätigkeitsgebiete. Belegt sind unter anderem die Betreuung von Mietern und Vermietern bei Mietverträgen, Mietmängeln und der Beendigung des Mietverhältnisses sowie Themen wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Unfallregulierung. Nach ihrer Beschreibung bewertet die Kanzlei zunächst die rechtliche Situation und vereinbart mit den Mandanten ein realistisches Ziel. Darauf baut das weitere Vorgehen auf, gegebenenfalls mit einer gütlichen Einigung oder gerichtlicher Vertretung. Der Standort am Theodor-Heuss-Platz liegt im Innenstadtbereich von Augsburg. Er ist damit auch für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen ein örtlicher Bezugspunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg relevant; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen, wobei Verbindungen und Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden sollten. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens mit Angaben zu Beteiligten und möglichen Fristen an. Die Anfrage dient zunächst der Klärung, ob und in welchem Rahmen eine Beratung oder Vertretung übernommen werden kann.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg
- Amtsgericht Augsburg
- Landgericht Augsburg
- Arbeitsgericht Augsburg
- Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt des Augsburger Profils ist vor allem das Arbeitsgericht Augsburg von Bedeutung. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Daneben gehören bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Verfahren zu ihren Aufgaben. Ob das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Bei Führungskräften kann zudem die rechtliche Stellung für den zulässigen Rechtsweg entscheidend sein. Das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg sind dagegen keine Rechtsmittelinstanzen für arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Für die weiteren genannten Tätigkeitsfelder kommen andere Gerichte am Standort in Betracht. Am Amtsgericht Augsburg werden beispielsweise Wohnraummietsachen sowie durch das Familiengericht Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bearbeitet. Das Landgericht Augsburg kann unter anderem für zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Immobilien-, Bank- oder Versicherungsrecht zuständig sein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; welche Verfahren dort bearbeitet werden, richtet sich auch nach der jeweiligen Geschäftsverteilung. Die Kanzlei befindet sich am Theodor-Heuss-Platz 8 im Innenstadtbereich von Augsburg. Der Standort bietet einen innerstädtischen Anlaufpunkt auch für Personen aus Pfersee, Göggingen, Lechhausen und Oberhausen. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die aktuellen Verbindungen zu prüfen. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten berücksichtigt werden; konkrete Stellplätze oder besondere Zugangsbedingungen sind nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Kontaktdaten, Angaben zur Rechtsschutzversicherung einschließlich Versicherer und Versicherungsnummer, Angaben zum Gegner und das Anliegen ab. Unterlagen können in den Formaten .pdf, .txt, .rtf, .jpg und .tiff mit einer maximalen Dokumentengröße von 6 MB hochgeladen werden. Alternativ können die Daten mit dem Handy fotografiert und unter Angabe des Namens per E-Mail an info@kanzlei-LR.de gesendet werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Übersendung der Daten über das Kontaktformular ist kostenlos und begründet kein Mandatsverhältnis; die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich nach Erhalt der Mitteilung. Erst mit Eingang eines unterschriebenen Vollmachtsformulars per E-Mail, Fax oder Post entsteht ein gebührenpflichtiges Mandatsverhältnis; erst ab der Mandatierung werden Fristen geprüft und überwacht.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Übersendung der Daten über das Kontaktformular ist kostenlos und begründet kein Mandatsverhältnis; die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich nach Erhalt der Mitteilung. Erst mit Eingang eines unterschriebenen Vollmachtsformulars per E-Mail, Fax oder Post entsteht ein gebührenpflichtiges Mandatsverhältnis; erst ab der Mandatierung werden Fristen geprüft und überwacht.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Kontaktdaten, Angaben zur Rechtsschutzversicherung einschließlich Versicherer und Versicherungsnummer, Angaben zum Gegner und das Anliegen ab. Unterlagen können in den Formaten .pdf, .txt, .rtf, .jpg und .tiff mit einer maximalen Dokumentengröße von 6 MB hochgeladen werden. Alternativ können die Daten mit dem Handy fotografiert und unter Angabe des Namens per E-Mail an info@kanzlei-LR.de gesendet werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Cannabis auf Rezept – Wann zahlt die Krankenkasse?
- Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Immobilienkredit – so geht’s!
- Widerruf der Auto-Finanzierung
- EuGH-Urteil 2021: Verbraucher können fast alle Kredite widerrufen – jahrelang!
- Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion nach verweigerter Corona-Impfung
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungsschreiben und Angaben zum tatsächlichen Zugang wichtig. Je nach Situation können auch Abmahnungen, einschlägiger Schriftverkehr und Vereinbarungen über besondere Arbeitsbedingungen relevant sein. Eine kurze Chronologie hilft, den Ablauf verständlich darzustellen. Da bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage deutlich erkennen lassen, wann das Schreiben eingegangen ist. Die bloße Kontaktaufnahme bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen oder eine Frist gewahrt wurde.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können etwa der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und das Arbeitszeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei weder automatisch vorgesehen noch bei jeder Beendigung geschuldet. Außerdem können sozialrechtliche Auswirkungen entstehen. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb bedeutsam, ob bereits ein Vertragsentwurf vorliegt, eine Unterschrift erfolgt ist oder eine Entscheidung innerhalb einer bestimmten Zeit erwartet wird.
- Welche Angaben werden bei Fragen zur Gestaltung eines Arbeitsvertrags benötigt?
- Ausgangspunkt sind die vorgesehene Tätigkeit, der Beschäftigungsumfang und die geplanten Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Beginn des Arbeitsverhältnisses und eine mögliche Befristung. Auch anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Bei bestehenden Verträgen sind der aktuelle Vertrag und spätere Änderungen hilfreich. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte können unterschiedliche Klärungsbedürfnisse haben. Eine Anfrage sollte daher benennen, aus welcher Perspektive die Prüfung gewünscht wird und welche Regelungen unklar sind oder neu vereinbart werden sollen.
- Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich ab?
- Ein Kündigungsschutzverfahren dient der gerichtlichen Klärung, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Regelmäßig findet zunächst eine Güteverhandlung statt, in der das Gericht mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung erörtert. Kommt keine Einigung zustande, kann das Verfahren mit weiterem schriftlichem Vortrag und einem Kammertermin fortgesetzt werden. Welche Tatsachen und Beweismittel erforderlich sind, hängt vom Streitfall ab. Eine Abfindung ist kein automatisches Ergebnis eines solchen Verfahrens. Vor einer Mandatsanfrage sind insbesondere Kündigungsschreiben, Zugangstag und das angestrebte Ziel von Bedeutung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Kanzlei und Anfahrt
Theodor-Heuss-Platz 8, 86150 Augsburg
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- 09:00-12:00, 14:00-17:30
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: limmer-reutemann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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