Veröffentlichtes Profil

Ulrich Swoboda

Ulrich Swoboda: Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt in Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwaltskanzlei Swoboda

Maximilianstraße 83, 86150 Augsburg

Telefon: +49 821 999 679-00

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Swoboda
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ulrich Swoboda ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in der Maximilianstraße 83 in Augsburg. Er ist primär im Strafrecht tätig und bietet bundesweite Vertretung und Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten an. Sein Angebot richtet sich unter anderem an Beschuldigte, Zeugen und Opfer von Straftaten sowie an Personen, gegen die ein Haftbefehl besteht oder ein Bußgeld verhängt wurde. Im Zivilrecht umfasst sein Leistungsangebot Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, Prozessführung und die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen. Die Beratung wird auf das persönliche Anliegen ausgerichtet. Besprechungen finden grundsätzlich in der Kanzlei statt; bei besonderen individuellen oder beruflichen Umständen nimmt er auch Termine vor Ort wahr. Beratungen sind außerdem per Videokonferenz, WhatsApp, Telegram oder E-Mail möglich. In dringenden Angelegenheiten bietet er Termine am selben Tag, spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden. Für strafrechtliche Notfälle ist er mobil rund um die Uhr erreichbar. Mit Rechtsanwalt Klaus Rödl arbeitet er in enger Kooperation in Bürogemeinschaft.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-swoboda.de, anwalt-swoboda.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Ulrich Swoboda ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Maximilianstraße 83 in 86150 Augsburg. Bei der Einordnung seiner Tätigkeit ist eine Unterscheidung wichtig: Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; die vorliegende Kanzleibeschreibung bezeichnet dagegen das Strafrecht als primäres Tätigkeitsfeld. Für Ratsuchende bedeutet dies, dass sie ihr Anliegen bereits bei der Kontaktaufnahme konkret benennen sollten. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Ob und in welchem Umfang ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen übernommen wird, lässt sich im direkten Austausch klären. Im Strafrecht bietet die Rechtsanwaltskanzlei Swoboda bundesweite Vertretung und Verteidigung an. Das Angebot richtet sich unter anderem an Beschuldigte, Zeugen und Opfer von Straftaten sowie an Personen, gegen die ein Haftbefehl besteht oder ein Bußgeld verhängt wurde. Je nach Verfahrensstellung unterscheiden sich die Fragen: Für Beschuldigte stehen häufig der Tatvorwurf und der Verfahrensablauf im Mittelpunkt, während Zeugen oder Geschädigte Orientierung zu ihrer Rolle und ihren Rechten suchen. Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht können beispielsweise entstehen, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf zugleich das Arbeitsverhältnis betrifft. Zum beschriebenen zivilrechtlichen Leistungsangebot gehören Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, Prozessführung und die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen. Die Beratung wird am persönlichen Anliegen ausgerichtet. Besprechungen finden grundsätzlich in der Kanzlei statt; bei besonderen individuellen oder beruflichen Umständen sind auch Vor-Ort-Termine möglich. Als weitere Beratungswege nennt die Kanzlei Videokonferenz, WhatsApp, Telegram und E-Mail. In dringenden Angelegenheiten werden Termine am selben Tag, spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden, angeboten. Für strafrechtliche Notfälle besteht mobile Erreichbarkeit rund um die Uhr. Ulrich Swoboda arbeitet mit Rechtsanwalt Klaus Rödl in enger Kooperation in Bürogemeinschaft. Die Adresse in der Maximilianstraße liegt in der Augsburger Innenstadt und bildet einen örtlichen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt regelmäßig das Arbeitsgericht Augsburg in Betracht; Straf- und Zivilsachen können je nach Zuständigkeit das Amtsgericht oder Landgericht Augsburg betreffen. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass sowie bereits bekannte Termine oder Fristen nennen. Anschließend können die Übernahme des Anliegens, benötigte Unterlagen und das passende Besprechungsformat unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Rechtsanwaltskanzlei Swoboda befindet sich in der Maximilianstraße 83 in der Augsburger Innenstadt. Damit liegt der Kanzleisitz im zentralen Stadtgebiet und ist auch für Anfragen aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen ein örtlicher Anlaufpunkt. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die aktuellen Verbindungen und Verkehrsbedingungen berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Neben Besprechungen in der Kanzlei sind laut Kanzleibeschreibung auch Beratungen über digitale Kommunikationswege möglich, sodass nicht jedes Gespräch eine Anreise voraussetzt. Für den im Profil aufgeführten Schwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Augsburg relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren über Kündigungen, Entgeltforderungen, Zeugnisse und weitere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Ob das Arbeitsgericht Augsburg im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Nicht jeder arbeitsrechtliche Fall mit Bezug zu Augsburg fällt deshalb automatisch in seine Zuständigkeit. Für die beschriebene primäre Tätigkeit im Strafrecht kommen das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg in Betracht. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich unter anderem nach Art und Gewicht des Tatvorwurfs; das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel. Beide Gerichte bearbeiten auch Zivilsachen entsprechend ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Das Oberlandesgericht München mit Zweigstelle Augsburg gehört ebenfalls zum genannten gerichtlichen Umfeld. Welche Aufgaben dort wahrgenommen werden, richtet sich nach Zuständigkeits- und Geschäftsverteilungsregeln; es ist insbesondere keine arbeitsgerichtliche Rechtsmittelinstanz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der erste telefonische Kontakt ist unverbindlich und kostenlos. Bei der ersten Beratung erhalten Sie eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie verschiedene Handlungsoptionen; dafür wird ein Festpreis von 95 € brutto berechnet.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Der erste telefonische Kontakt ist unverbindlich und kostenlos. Bei der ersten Beratung erhalten Sie eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie verschiedene Handlungsoptionen; dafür wird ein Festpreis von 95 € brutto berechnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind der Anlass der Anfrage, die beteiligten Parteien und der zeitliche Ablauf wichtig. Bei einer Kündigung gehören dazu insbesondere das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs; bei Vergütungsfragen sind Arbeitsvertrag, Abrechnungen und eine Übersicht der betroffenen Zeiträume hilfreich. Auch bereits geführter Schriftverkehr kann relevant sein. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen oder vertragliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Bekannte Termine und Fristen sollten deshalb schon in der Anfrage deutlich genannt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Kann ein strafrechtlicher Vorwurf gleichzeitig arbeitsrechtliche Fragen auslösen?
Ja, derselbe Sachverhalt kann sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Bedeutung haben, etwa bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Dabei verfolgen Strafverfahren und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen unterschiedliche Zwecke und folgen eigenen Regeln. Ein arbeitsrechtliches Verfahren muss deshalb nicht erst nach Abschluss eines Strafverfahrens beginnen. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, beide Zusammenhänge offenzulegen und vorhandene Schreiben der Ermittlungsbehörden sowie des Arbeitgebers zu benennen. Ob eine gemeinsame Bearbeitung möglich ist oder eine zusätzliche Abstimmung erforderlich wird, sollte vor der Mandatserteilung geklärt werden.
Worin unterscheiden sich die Anliegen von Beschuldigten, Zeugen und Opfern einer Straftat?
Beschuldigte sehen sich einem Tatvorwurf gegenüber; für sie stehen die Verteidigung und die Einordnung des Ermittlungs- oder Strafverfahrens im Vordergrund. Zeugen sollen Angaben zu eigenen Wahrnehmungen machen und können Fragen zu Aussagepflichten sowie gesetzlichen Verweigerungsrechten haben. Opfer beziehungsweise Geschädigte können Informationen über Beteiligungsrechte und mögliche Ansprüche benötigen. Diese Rollen können unterschiedliche rechtliche Interessen mit sich bringen. Bei einer Anfrage sollte daher angegeben werden, in welcher Eigenschaft eine Behörde Kontakt aufgenommen hat, welche Schreiben vorliegen und ob bereits eine Vernehmung oder ein Gerichtstermin angesetzt ist.
Welche Informationen sind bei einem Haftbefehl oder einem Bußgeldbescheid für die Kontaktaufnahme wichtig?
Ein Haftbefehl und ein Bußgeldbescheid betreffen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Für die erste Kontaktaufnahme sind die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen, das Datum des Schreibens und gegebenenfalls der Zeitpunkt der Zustellung hilfreich. Bei einer Freiheitsentziehung ist außerdem wesentlich, wo sich die betroffene Person befindet und ob bereits ein gerichtlicher Termin bekannt ist. Bei Bußgeldsachen können Fristen für Rechtsbehelfe Bedeutung haben. Eine erste Anfrage ersetzt keine Prüfung der Unterlagen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Kommunikation im konkreten Fall geeignet ist, muss unmittelbar mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrich Swoboda

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-swoboda.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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