Veröffentlichtes Profil

Andreas Thomalla

Andreas Thomalla: Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt & Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht · Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Thomalla

Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg

Telefon: +49 821 508 361 50

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Thomalla
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andreas Thomalla ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg. Seine Kanzlei nennt Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht als Rechtsgebiete. Zum dargestellten Tätigkeitsbereich gehören außerdem die Strafverteidigung und die Tätigkeit als Opferanwalt. Die Website spricht Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit Strafrecht und Vertragsgestaltung an. Als Grundlage der Rechtsberatung beschreibt die Kanzlei die Spezialisierung angesichts der zunehmenden Komplexität der deutschen und internationalen Rechtssysteme. Bei ihrer Arbeitsweise stellt sie flexible und pragmatische Lösungen im Interesse der Mandanten in den Vordergrund. Für Anfragen stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Nach den Angaben auf der Website können sich Interessenten jederzeit an die Kanzlei wenden, in dringenden Fällen auch am Wochenende. Die Kanzlei befindet sich im Apothekergässchen 4 in 86150 Augsburg. Auf der Website werden zudem Informationen über die Kanzlei, ihre Rechtsgebiete und die Erstberatung angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-thomalla.de, kanzlei-thomalla.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Andreas Thomalla ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg. Seine Kanzlei befindet sich im Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg. Im vorliegenden Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt daneben Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht sowie die Tätigkeit als Opferanwalt. Diese Angaben sind voneinander zu unterscheiden: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht, nicht auf das Arbeitsrecht. Für Ratsuchende bietet es sich deshalb an, bei der Kontaktaufnahme das betroffene Rechtsgebiet und den konkreten Anlass der Anfrage zu benennen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen hier regelmäßig eine Einordnung ihrer rechtlichen Position und der möglichen nächsten Schritte. Dabei können Unterlagen, zeitliche Abläufe und laufende Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Ob ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen von der Kanzlei übernommen wird, lässt sich im Rahmen der Anfrage klären. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise allgemein mit flexiblen und pragmatischen Lösungen im Interesse der Mandantschaft; daraus folgt keine Zusage für einen bestimmten Verfahrensausgang. Die ausdrücklich beschriebene Strafverteidigung betrifft demgegenüber die Begleitung von Menschen, gegen die ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird. Typische Anlässe sind eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Die Tätigkeit als Opferanwalt richtet den Blick auf die rechtlichen Interessen verletzter Personen im Strafverfahren. Im Verkehrsrecht können unter anderem Unfallfolgen und verkehrsbezogene Vorwürfe eine Rolle spielen. Vertragsrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise die Gestaltung von Vereinbarungen sowie Fragen zu Leistungspflichten oder zur Beendigung eines Vertrags. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, hängt jeweils vom Sachverhalt und vom vereinbarten Mandatsumfang ab. Der Kanzleisitz liegt in der Augsburger Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zum Zentrum als auch zu Ratsuchenden aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist typischerweise das Arbeitsgericht Augsburg relevant; strafrechtliche und allgemeine zivilrechtliche Verfahren können vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Augsburg geführt werden. Eine Kontaktaufnahme kann mit dem Profil auf Anwalt-Seiten.de beginnen und über die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten fortgeführt werden. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular als Anfragewege. Eine kurze Sachverhaltsschilderung und Hinweise auf bereits bekannte Termine erleichtern die erste Zuordnung. Nach ihrer Website sind Anfragen in dringenden Fällen auch am Wochenende möglich; eine konkrete Erreichbarkeit oder Mandatsübernahme ist damit nicht zugesichert.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Thomalla hat ihren Sitz im Apothekergässchen 4 in der Augsburger Innenstadt. Der Standort ist damit im zentralen Stadtgebiet verortet. Für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisearten in Betracht. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkgelegenheiten sollten vor einem vereinbarten Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich weder eine bestimmte Fahrzeit noch Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Augsburg von Bedeutung. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse. Ob gerade das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Allgemeine vertragsrechtliche Streitigkeiten sowie zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen gehören hingegen regelmäßig zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hier kommen das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung in Betracht. Für die belegten Tätigkeiten als Strafverteidiger und Opferanwalt sind ebenfalls das Amtsgericht und das Landgericht Augsburg relevant. Dort werden Strafsachen je nach Art und Gewicht des Vorwurfs sowie Verfahrensstand verhandelt. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg ist im Rahmen gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten einzuordnen, nicht als allgemeine erste Anlaufstelle. Arbeitsrechtliche Rechtsmittel gehören dagegen zur Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor das Oberlandesgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind E-Mail-Adresse, Telefon und Betreff als Pflichtfelder gekennzeichnet; außerdem gibt es ein Feld für Ihre Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind E-Mail-Adresse, Telefon und Betreff als Pflichtfelder gekennzeichnet; außerdem gibt es ein Feld für Ihre Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, relevante Nachträge und der bisherige Schriftwechsel zum Streitpunkt hilfreich. Je nach Anliegen können eine Kündigung, eine Abmahnung, Entgeltabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben erhalten und welches Ziel verfolgt die Anfrage? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Bereits bekannte Termine und Zugangszeitpunkte sollten deshalb ausdrücklich genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob das Mandat übernommen wird, wird individuell geklärt.
Was unterscheidet eine Strafverteidigung von der Vertretung als Opferanwalt?
Strafverteidigung dient der Wahrnehmung der Rechte einer beschuldigten oder angeklagten Person. Dazu gehören allgemein die rechtliche Einordnung des Vorwurfs und die Begleitung im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren. Ein Opferanwalt vertritt dagegen die Interessen einer durch eine Straftat verletzten Person. Abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen können dabei etwa Beteiligungsrechte, eine Nebenklage oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Tat relevant werden. Die Rollen verfolgen unterschiedliche Interessen. Bei einer Anfrage sollte daher deutlich werden, in welcher Eigenschaft die ratsuchende Person am Verfahren beteiligt ist und welche behördlichen Schreiben bereits vorliegen.
Welche Rechtsfragen können nach einem Verkehrsunfall zusammenkommen?
Nach einem Verkehrsunfall können mehrere rechtliche Ebenen betroffen sein. Zivilrechtlich geht es häufig um Haftung, Reparaturkosten oder weitere unfallbedingte Schäden. Daneben können ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Ermittlungen entstehen, wenn ein entsprechender Vorwurf im Raum steht. Auch versicherungsrechtliche Fragen können hinzukommen. Für eine Mandatsanfrage hilft es, Unfallgeschehen, beteiligte Stellen und erhaltene Schreiben voneinander getrennt darzustellen. Fotos, vorhandene Unfallunterlagen und Schriftwechsel können die Einordnung unterstützen. Welche Bereiche geprüft oder übernommen werden sollen, ist vorab zu klären; aus einem verkehrsrechtlichen Anliegen folgt nicht automatisch ein umfassendes Mandat für sämtliche Folgefragen.
Worum geht es bei einer anwaltlichen Vertragsprüfung oder Vertragsgestaltung?
Eine Vertragsprüfung befasst sich allgemein damit, welche Rechte und Pflichten eine Vereinbarung begründet und wo Unklarheiten oder rechtliche Risiken liegen können. Bei der Vertragsgestaltung werden geplante Absprachen in einen rechtlichen Rahmen übertragen. Wichtig sind dabei beispielsweise der Vertragsgegenstand, Leistungspflichten, Laufzeit und Beendigungsmöglichkeiten. Für eine Anfrage ist hilfreich, ob bereits ein Entwurf vorliegt, ein Vertrag schon geschlossen wurde oder bereits Streit besteht. Auch das gewünschte wirtschaftliche oder persönliche Ziel sollte verständlich beschrieben werden. Umfang und Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit werden anschließend individuell abgestimmt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Thomalla

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-thomalla.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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