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- Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Augsburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle wurde 2010 von Silvia Wunderle und Michael Weiss nach vorangegangener Tätigkeit in anderen Augsburger Kanzleien gegründet. Sie ist in Augsburg und München sowie bundesweit tätig. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt auf dem Strafrecht; weitere Schwerpunkte sind Familienrecht und Verkehrsrecht. Als weiteres Rechtsgebiet nennt die Webseite Allgemeines Zivilrecht. Silvia Wunderle ist Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht. Michael Weiss führt die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei unterstützt Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, auch in komplizierten strafrechtlichen Fällen und berät zu Verfahrensstrategien. Daneben begleitet sie Mandanten bei Fragen zum Familien- und Verkehrsrecht. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als effizient, zielorientiert und vorurteilsfrei. Für strafrechtliche Anliegen wird ein 24-Stunden-Notdienst genannt. Persönliche Beratungstermine können telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Der Augsburger Standort befindet sich im Bismarckviertel, im vierten Stockwerk des Bismarckpalais. Kostenlose Parkplätze stehen vor dem Gebäude oder in der Tiefgarage zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: weiss-wunderle.de, weiss-wunderle.de
Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion
Die Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle in Augsburg wurde 2010 von Silvia Wunderle und Michael Weiss gegründet. Beide waren zuvor in anderen Augsburger Kanzleien tätig. Bei der fachlichen Einordnung ist eine Abweichung zwischen den Angaben zu beachten: Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf, während die belegte Kanzleibeschreibung Strafrecht als Arbeitsschwerpunkt nennt. Weitere dort aufgeführte Gebiete sind Familienrecht, Verkehrsrecht und Allgemeines Zivilrecht. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob ihr konkretes Thema übernommen wird. Allgemein gehören hierzu Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Im Strafrecht unterstützt die Kanzlei Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, und befasst sich auch mit komplizierten Verfahren sowie Fragen der Verfahrensstrategie. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Silvia Wunderle und Michael Weiss führen jeweils den Fachanwaltstitel für Strafrecht. Für strafrechtliche Anliegen nennt die Kanzlei einen 24-Stunden-Notdienst. Welche Schritte im jeweiligen Verfahren in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und dem aktuellen Verfahrensstand ab. Im Familienrecht, für das Silvia Wunderle ebenfalls einen Fachanwaltstitel führt, können Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen der elterlichen Sorge Anlass einer Beratung sein. Michael Weiss ist zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht. In diesem Gebiet geht es beispielsweise um die Folgen eines Verkehrsunfalls, Schadensersatzforderungen oder den Vorwurf eines Verkehrsverstoßes. Das ebenfalls genannte Allgemeine Zivilrecht umfasst unter anderem vertragliche Streitigkeiten und Zahlungsansprüche. Welche Unterlagen für eine erste Einschätzung benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Der Augsburger Standort liegt in der Von-der-Tann-Str. 45 im Bismarckviertel. Die Kanzleiräume befinden sich im vierten Stockwerk des Bismarckpalais; Parkplätze sind vor dem Gebäude oder in der Tiefgarage vorhanden. Die Kanzlei ist in Augsburg und München sowie bundesweit tätig. Vor Ort kommen je nach Angelegenheit insbesondere das Amtsgericht Augsburg, das Landgericht Augsburg oder das Arbeitsgericht Augsburg in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bekannte Fristen erleichtern die Zuordnung. Persönliche Beratungstermine können nach den Kanzleiangaben telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg
- Amtsgericht Augsburg
- Landgericht Augsburg
- Arbeitsgericht Augsburg
- Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)
Für die im Profil und in der Kanzleibeschreibung genannten Rechtsgebiete sind in Augsburg unterschiedliche Gerichte relevant. Das Arbeitsgericht Augsburg befasst sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse. Strafverfahren werden abhängig vom Tatvorwurf und weiteren Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht Augsburg oder dem Landgericht Augsburg geführt. Für Familiensachen wie Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen, einschließlich vieler Schadensersatzstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen, können je nach Streitwert und gesetzlicher Zuweisung vor das Amtsgericht oder das Landgericht gehören. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg kommt für bestimmte Rechtsmittelverfahren in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und Geschäftsverteilung. Der Kanzleisitz allein entscheidet nicht darüber, welches Gericht einen Fall bearbeitet. Die Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle befindet sich im Augsburger Bismarckviertel an der Von-der-Tann-Str. 45 und damit in einem innenstadtnahen Umfeld. Als weitere Stadtteile am Standort sind Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen genannt; daraus lässt sich keine besondere gerichtliche Zuständigkeit ableiten. Die Räume liegen im vierten Stockwerk des Bismarckpalais. Für die Anfahrt mit dem Pkw stehen nach den Kanzleiangaben Parkplätze vor dem Gebäude oder in der Tiefgarage zur Verfügung. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die passende Verbindung anhand der Anschrift und aktueller Fahrpläne prüfen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine persönliche Schilderung des Falls kann ein unverbindlicher Beratungstermin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung ist über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0821 – 347 400 83 möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine persönliche Schilderung des Falls kann ein unverbindlicher Beratungstermin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung ist über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0821 – 347 400 83 möglich.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Ist Weiss Wunderle für eine Anfrage zum Arbeitsrecht die passende Anlaufstelle?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die belegte Kanzleibeschreibung legt den Schwerpunkt dagegen auf Strafrecht und nennt außerdem Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Allgemeines Zivilrecht. Eine arbeitsrechtliche Ausrichtung lässt sich daraus nicht eindeutig bestätigen. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb eine Klärung sinnvoll, ob etwa eine Kündigung, eine Vergütungsforderung oder eine Zeugnisfrage übernommen wird. Für diese erste Zuordnung helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen.
- Welche Informationen sind bei einer strafrechtlichen Mandatsanfrage wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der mitgeteilte Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Aus einer Vorladung, einem Anhörungsschreiben, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ergeben sich häufig Aktenzeichen und Termine. Auch bereits erfolgte Maßnahmen wie eine Durchsuchung oder Beschlagnahme können für die Anfrage bedeutsam sein. Eine anwaltliche Prüfung unterscheidet zwischen den Angaben der betroffenen Person und dem Inhalt der Ermittlungsakte. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich daher regelmäßig nicht allein aus einem kurzen Erstkontakt beurteilen.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen berühren. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Wenn Kinder betroffen sind, können außerdem elterliche Sorge und Umgang eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage hilft es, die offenen Themen voneinander zu trennen und mitzuteilen, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Je nach Anliegen können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Angaben zu Einkommen und familiären Verhältnissen relevant werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, wird anhand des Beratungsgegenstands geklärt.
- Geht es im Verkehrsrecht nur um die Regulierung eines Unfalls?
- Verkehrsrecht umfasst unterschiedliche Arten von Angelegenheiten. Nach einem Unfall können zivilrechtliche Ansprüche wegen Sachschäden oder Verletzungen sowie Fragen zur Haftungsverteilung und zum Versicherungsschutz entstehen. Daneben gehören Verkehrsordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr zu diesem Bereich. Auch Fahrerlaubnisfragen können einen eigenständigen Verfahrensweg betreffen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob ein Schaden reguliert werden soll oder ein behördlicher Vorwurf vorliegt. Unfallunterlagen, Versicherungsschreiben oder ein Bußgeldbescheid ermöglichen eine erste Zuordnung; die weitere Prüfung hängt vom konkreten Vorgang ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Weiss Wunderle
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Weiss Wunderle liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 80 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle insgesamt und nicht auf Weiss Wunderle persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: weiss-wunderle.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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