Kanzleiprofil

KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Schwerpunkte: Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,9 von 5 bei 140 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Bismarckstr. 27 – 29, 50672 Köln

Schwerpunkte

Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 140 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht befindet sich im Belgischen Viertel in Köln, unweit des Friesenplatzes. Christoph Klein und Maximilian Klefenz sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Köln und überregional. Christoph Klein ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und auf Sexual- und Arztstrafrecht spezialisiert. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Maximilian Klefenz ist bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Seine Schwerpunkte sind Arzt- und Medizinstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht. Als weitere Fachbereiche nennt die Webseite unter anderem Wirtschafts-, Insolvenz-, Steuer-, Jugend- und Verkehrsstrafrecht sowie Zeugenbeistand und Nebenklage. Die veröffentlichten Mandantenbewertungen stammen unter anderem von Ärzten, Pflegekräften, Unternehmern, Beamten und Angestellten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit präziser anwaltlicher Analyse und bezeichnet sich als serviceorientiert. Für Notfälle ist eine gesonderte 24-Stunden-Notrufnummer angegeben.

Die KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht in Köln ist auf die Wahrnehmung strafrechtlicher Interessen ausgerichtet und übernimmt Vertretungen in Köln sowie überregional. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern zählen das allgemeine Strafrecht, das Sexualstrafrecht und das Arzt- und Medizinstrafrecht. Daneben führt die Kanzlei unter anderem Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Internetstrafrecht auf. Auch Zeugenbeistand und Nebenklage gehören zum aufgeführten Tätigkeitsbereich. Im Verzeichnis ist der Kanzlei Christoph Klein zugeordnet. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Typische Anliegen betreffen beispielsweise Vorwürfe der Körperverletzung, des Diebstahls, des Betrugs oder der Untreue. Im Medizinstrafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, unrichtige Gesundheitszeugnisse sowie fahrlässige Tötung und Körperverletzung. Im Sexualstrafrecht werden unter anderem sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch aufgeführt. Die auf der Website veröffentlichten Mandantenberichte stammen unter anderem von Ärzten, Pflegekräften, einem Psychotherapeuten, Unternehmern, Beamten und Angestellten. Christoph Kleins persönliche Spezialisierung liegt nach den Kanzleiangaben im Sexual- und Arztstrafrecht. Als Grundlage ihrer Arbeit nennt die Kanzlei die anwaltliche Analyse strafrechtlicher Sachverhalte. Die veröffentlichten Mandantenberichte beschreiben eine Begleitung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Darin werden auch Gespräche über notwendige Maßnahmen, die Verteidigungsstrategie und neue Erkenntnisse im Verfahren erwähnt. Diese Angaben geben Einblicke in einzelne Mandatsverläufe; einen verbindlichen standardisierten Ablauf der Zusammenarbeit beschreibt der vorliegende Quelltext nicht. Der Standort befindet sich in der Bismarckstraße 27–29, 50672 Köln, im Belgischen Viertel unweit des Friesenplatzes. In der Umgebung gibt es Parkhäuser. Die Kanzlei ist telefonisch unter (0221) 282 65 05 und per E-Mail an post@kk-strafrecht.de erreichbar. Für dringende Anliegen weist sie zusätzlich einen 24-Stunden-Notruf unter (0221) 282 73 89 aus.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kk-strafrecht.de, kk-strafrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

140 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Christoph Klein

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

    Verkehrsrecht · Strafrecht · Steuerstrafrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bismarckstr. 27 – 29, 50672 Köln

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Die KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in der Bismarckstraße 27–29 im Belgischen Viertel in Köln, unweit des Friesenplatzes. Christoph Klein und Maximilian Klefenz sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht. Der Hauptschwerpunkt des Profils liegt im Strafrecht; daneben ist Verkehrsrecht angegeben. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in Köln und überregional. Strafrechtliche Anliegen können vom ersten Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung reichen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, einen behördlichen Vorwurf, den Verfahrensstand und die eigene Rolle im Verfahren einzuordnen. Christoph Klein ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und auf Sexual- und Arztstrafrecht spezialisiert. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Maximilian Klefenz ist bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts tätig; seine Schwerpunkte sind Arzt- und Medizinstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht. Typische Fragestellungen dieser Bereiche betreffen etwa strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen, den Umgang mit Betäubungsmitteln oder die Bewertung von Aussagen und weiteren Beweismitteln bei Sexualdelikten. Welche Fragen im Einzelfall entscheidend sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Als weitere Fachbereiche nennt die Kanzlei Wirtschafts-, Insolvenz-, Steuer-, Jugend- und Verkehrsstrafrecht sowie Zeugenbeistand und Nebenklage. Damit sind unterschiedliche Verfahrensrollen angesprochen: Neben Beschuldigten können auch Zeuginnen und Zeugen oder durch eine Straftat verletzte Personen anwaltliche Unterstützung benötigen. Im Verkehrsrecht überschneiden sich strafrechtliche Fragen beispielsweise bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis. Nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen ist allerdings strafrechtlicher Natur; auch Haftungsfragen nach Unfällen gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Der Standort im Belgischen Viertel gehört zur Kölner Innenstadt und bietet einen innerstädtischen Ausgangspunkt auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für strafrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln, abhängig vom Verfahrensweg auch das Oberlandesgericht Köln in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann über die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten beginnen. Für eine erste Anfrage lassen sich das Anliegen, vorhandene behördliche Schreiben und etwaige Termine knapp zusammenfassen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Für Notfälle weist die Kanzlei außerdem eine gesonderte 24-Stunden-Notrufnummer aus.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Für den strafrechtlichen Schwerpunkt der KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; dazu können auch Verkehrsstraftaten gehören. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit erstinstanzlichen Strafverfahren von höherem Gewicht sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Köln kann insbesondere für Revisionen und bestimmte Beschwerden zuständig sein. Welche Instanz ein Verfahren führt, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Wohnort der betroffenen Person. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen kommen je nach Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Köln ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die Entscheidung über strafrechtliche Vorwürfe. Die Kanzlei befindet sich in der Bismarckstraße 27–29 im Belgischen Viertel, einem Teil der Kölner Innenstadt, unweit des Friesenplatzes. Damit liegt sie in einem innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen hängen Anfahrt und Zeitbedarf vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise infrage; konkrete Verbindungen und die aktuelle Verkehrslage sollten anhand der Kanzleianschrift geprüft werden. Angaben zu eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin unmittelbar mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere der mitgeteilte Vorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Aus einer Vorladung, einem Anhörungsbogen, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ergeben sich häufig Aktenzeichen und Termine. Auch die Information, ob bereits eine Vernehmung oder Durchsuchung stattgefunden hat, kann für die Vorbereitung des Gesprächs wichtig sein. Eine knappe Übersicht hilft, das Anliegen zu erfassen. Auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Dokumente zunächst erforderlich sind, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.

Worum geht es bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Ärzte oder Pflegekräfte?

Arzt- und Medizinstrafrecht betreffen mögliche Straftaten im Zusammenhang mit medizinischer oder pflegerischer Tätigkeit. Dazu können beispielsweise Vorwürfe einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung, Abrechnungsfragen oder der Umgang mit vertraulichen Patientendaten gehören. Nicht jeder Behandlungsfehler begründet zugleich eine Straftat. Für die strafrechtliche Einordnung können Behandlungsunterlagen, organisatorische Zuständigkeiten und medizinische Gutachten eine Rolle spielen. Daneben sind unter Umständen berufsrechtliche, arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Fragen berührt. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und müssen rechtlich voneinander unterschieden werden.

Wie unterscheiden sich Strafverteidigung, Zeugenbeistand und Nebenklage?

Die Strafverteidigung unterstützt eine beschuldigte oder angeklagte Person bei der Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte. Ein Zeugenbeistand begleitet dagegen eine Person in ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge und befasst sich mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die Nebenklage ermöglicht verletzten Personen bei bestimmten Straftaten eine zusätzliche Beteiligung am Strafverfahren. Gerade bei Sexualstrafverfahren kann diese Unterscheidung wichtig sein. Welche Form anwaltlicher Unterstützung in Betracht kommt, hängt von der eigenen Verfahrensrolle und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Welche Folgen können Verkehrsstraftaten neben dem Strafverfahren haben?

Bei Verkehrsstraftaten können neben einer strafrechtlichen Sanktion auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Diese Maßnahmen sind rechtlich nicht gleichbedeutend. Zusätzlich können sich Fragen bei der Fahrerlaubnisbehörde sowie versicherungsrechtliche oder zivilrechtliche Auseinandersetzungen ergeben, etwa nach einem Unfall. Ob solche Folgen überhaupt in Betracht kommen, richtet sich nach dem jeweiligen Vorwurf und den Umständen. Für eine erste anwaltliche Anfrage ist deshalb die Unterscheidung hilfreich, ob es um ein Strafverfahren, einen Bußgeldbescheid, ein behördliches Schreiben oder Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geht.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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