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- KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Christoph Klein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Gemeinsam mit Maximilian Klefenz ist er in Köln und überregional ausschließlich im Bereich der Strafverteidigung tätig. Die KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht befindet sich im Belgischen Viertel, unweit des Friesenplatzes. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Sexualstrafrecht, BTM-Strafrecht, allgemeines Strafrecht, Steuerstrafrecht und Medizinstrafrecht beziehungsweise Arztstrafrecht. Hinzu kommen Internetstrafrecht, Arzneimittel-Strafrecht, Doping-Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und Jugendstrafrecht. Die Kanzlei nennt außerdem Revisionsverfahren, Berufung, Wiederaufnahme und Nebenklage als Leistungen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Beschuldigte in Straf- und Ermittlungsverfahren, etwa bei Vorladungen, Durchsuchungen oder Festnahmen. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise beschreibt sie eine sachliche Analyse und die Erarbeitung eines Verteidigungskonzepts. Nach der Beauftragung übernimmt sie die Korrespondenz mit den Strafverfolgungsbehörden. Verteidigungsmaßnahmen werden zuvor mit den Mandanten besprochen; diese werden über die Verfahrensentwicklung informiert.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kk-strafrecht.de, kk-strafrecht.de
Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion
Christoph Klein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Gemeinsam mit Maximilian Klefenz arbeitet er in der KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht in der Bismarckstr. 27–29, 50672 Köln. Die Tätigkeit ist auf Strafverteidigung in Köln und überregional ausgerichtet. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Steuerstrafrecht und Verkehrsrecht. Beim Verkehrsrecht liegt der belegte Tätigkeitsbereich im Verkehrsstrafrecht: Gemeint sind damit strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr, nicht allgemein sämtliche Fragen rund um Fahrzeuge, Unfallschäden oder Versicherungen. An die Kanzlei richtet sich insbesondere, wer als beschuldigte Person mit einem Ermittlungs- oder Strafverfahren konfrontiert ist. Typische Anlässe sind eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Festnahme. Zu den genannten Bereichen gehören allgemeines Strafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht. Hinzu kommen Internetstrafrecht, Medizin- beziehungsweise Arztstrafrecht, Arzneimittelstrafrecht und Dopingstrafrecht. Je nach Vorwurf stehen unterschiedliche tatsächliche Fragen im Mittelpunkt, beispielsweise die Auswertung digitaler Kommunikation, medizinische Abläufe oder der Umgang mit verbotenen Substanzen. Strafverteidigung umfasst dabei allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, der Beweislage und des bisherigen Verfahrens. Im Steuerstrafrecht geht es typischerweise um den Verdacht strafbarer Verstöße gegen steuerliche Pflichten, etwa einer Steuerhinterziehung. Steuerunterlagen und die zeitliche Abfolge von Erklärungen oder behördlichen Schreiben können hierbei eine Rolle spielen. Im Verkehrsstrafrecht sind beispielsweise Vorwürfe einer Trunkenheitsfahrt oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort mögliche Anliegen. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Berufung, Revision, Wiederaufnahme und Nebenklage. Diese betreffen unterschiedliche Verfahrenssituationen: die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, die erneute Befassung mit rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren unter besonderen Voraussetzungen oder die Beteiligung hierzu berechtigter verletzter Personen. Die Kanzlei liegt im Belgischen Viertel in der Kölner Innenstadt, unweit des Friesenplatzes. Der Standort ist damit auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Für Strafverfahren kommen je nach Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln infrage; das Oberlandesgericht Köln kann etwa bei Revisionen zuständig sein. Für die Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf behördliche Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Beauftragung übernimmt sie die Behördenkorrespondenz, bespricht Verteidigungsmaßnahmen vorab und informiert über die Verfahrensentwicklung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln
- Amtsgericht Köln
- Landgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
Die KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in der Bismarckstr. 27–29 im Belgischen Viertel der Kölner Innenstadt, unweit des Friesenplatzes. Für Christoph Kleins Tätigkeit im Strafrecht, Steuerstrafrecht und Verkehrsstrafrecht bildet dieser Standort den örtlichen Bezug innerhalb Kölns. Auch für Menschen aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen liegt die Kanzlei damit in einem zentralen Stadtbereich. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich das innerstädtische Verkehrsnetz nutzen; die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die verfügbaren Parkmöglichkeiten im Umfeld vorab geprüft werden. Bestimmte Stellplätze oder eine unmittelbar am Gebäude gelegene Haltestelle sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Von den genannten Gerichten sind für die strafrechtlichen Schwerpunkte insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln relevant. Am Amtsgericht werden zahlreiche Strafsachen erstinstanzlich vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen in erster Instanz und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Steuerstrafverfahren und Verkehrsstrafverfahren werden abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor diesen Gerichten geführt. Das Oberlandesgericht Köln ist unter anderem für bestimmte Revisionen und Beschwerden in Strafsachen zuständig. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Köln entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, richtet sich nach dem Tatvorwurf, dem Verfahrensstand sowie der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, bei der Kontaktaufnahme das Anliegen zu schildern.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles und Ratschläge zu den ersten notwendigen Verteidigungsmaßnahmen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles und Ratschläge zu den ersten notwendigen Verteidigungsmaßnahmen.
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, bei der Kontaktaufnahme das Anliegen zu schildern.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Wann dürfen Beweise nicht gegen Sie verwendet werden?
- Haftprüfung und Haftbeschwerde – So wehren Sie sich gegen Untersuchungshaft
- Handy beschlagnahmt – Ihre Rechte, wenn die Polizei Ihr Smartphone einzieht
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Hilfreich können eine Vorladung, ein Durchsuchungsbeschluss, ein Strafbefehl oder andere Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sein. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdaten und genannte Termine geben Orientierung. Eine knappe zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Umfangreiche Unterlagen oder sensible Daten sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
- Was unterscheidet Verkehrsstrafrecht von anderen Fragen des Verkehrsrechts?
- Verkehrsrecht umfasst verschiedene rechtliche Bereiche. Bei der Regulierung eines Unfallschadens geht es häufig um zivilrechtliche Ansprüche, bei einem Bußgeld um eine Ordnungswidrigkeit. Verkehrsstrafrecht betrifft dagegen den Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Neben einer strafrechtlichen Sanktion können Fragen zur Fahrerlaubnis hinzukommen. Diese Unterscheidung ist für eine Mandatsanfrage wichtig, weil nicht jede verkehrsrechtliche Angelegenheit zugleich Strafverteidigung erfordert. Maßgebliche Hinweise ergeben sich häufig bereits aus dem behördlichen Schreiben.
- Wie hängen ein Steuerstrafverfahren und das Besteuerungsverfahren zusammen?
- Beide Verfahren können denselben Sachverhalt betreffen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Im Besteuerungsverfahren wird insbesondere geklärt, welche Steuern festzusetzen sind. Im Steuerstrafverfahren steht dagegen der Verdacht einer strafbaren Verletzung steuerlicher Pflichten im Raum. Deshalb können neben Steuerbescheiden auch Erklärungen, Buchhaltungsunterlagen und Schreiben der Finanzbehörden relevant werden. Die Verfahren können sich gegenseitig beeinflussen, ohne rechtlich identisch zu sein. Für eine erste Anfrage ist daher eine Übersicht hilfreich, welche Behörden bereits tätig geworden sind und welche Schreiben vorliegen.
- Worin unterscheiden sich Berufung, Revision und Wiederaufnahme im Strafrecht?
- Die Berufung ermöglicht im vorgesehenen Umfang eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen eines Urteils. Die Revision richtet sich dagegen auf die Prüfung von Rechtsfehlern; sie ist grundsätzlich keine neue Beweisaufnahme zum gesamten Geschehen. Eine Wiederaufnahme betrifft ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren und setzt besondere gesetzliche Gründe voraus. Welcher Weg überhaupt eröffnet ist, hängt unter anderem von der angegriffenen Entscheidung ab. Für eine erste Prüfung sind deshalb das Urteil, Angaben zu seiner Verkündung oder Zustellung und der bisherige Verfahrensverlauf von Bedeutung.
- Welche Besonderheiten hat ein Strafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende?
- Das Jugendstrafrecht berücksichtigt neben dem Tatvorwurf insbesondere Alter und Entwicklung der beschuldigten Person. Bei Jugendlichen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Heranwachsenden kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Das mögliche Spektrum gerichtlicher Reaktionen unterscheidet sich deshalb vom allgemeinen Erwachsenenstrafrecht. Auch die Jugendgerichtshilfe kann am Verfahren beteiligt sein. Für eine erste Mandatsanfrage sind das Alter zur Tatzeit, der vorgeworfene Sachverhalt und vorhandene behördliche Schreiben wichtige Ausgangspunkte. Welche Besonderheiten tatsächlich greifen, lässt sich nur anhand des konkreten Verfahrens einordnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph Klein
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Kanzlei und Anfahrt
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Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
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Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall begründet nicht nur Pflichten zur Hilfeleistung und zur Sicherung der Unfallstelle. Unfallbeteiligte müssen grundsätzlich auch ermöglichen, dass ihre Person, ihr Fahrzeug und die Art ihrer Beteiligung festgestellt werden können.
- Digitale Beweise vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtssichere Sicherung
Strafrecht
E-Mails, Messenger-Nachrichten, Videoaufnahmen und technische Protokolldaten können in gerichtlichen Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung erlangen. Sie dokumentieren möglicherweise Vertragsverhandlungen, stützen Zahlungsforderungen oder geben Hinweise auf Pflichtverletzungen und Straftaten.
- Alkoholsteuer und rechtliche Konsequenzen: Steuerpflicht, Haftung und Strafbarkeit im deutschen Recht
Strafrecht
Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
- Wo ist das Halten verboten? Rechtliche Grundlagen, typische Fälle und Folgen nach deutschem Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Wo das Halten verboten ist, bestimmt sich im deutschen Straßenverkehr nicht allein nach aufgestellten Verkehrszeichen. Zahlreiche Haltverbote ergeben sich unmittelbar aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie gelten auch dort, wo kein entsprechendes Schild steht.
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Verkehrsrecht
Ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellter Führerschein berechtigt grundsätzlich auch zum Fahren in Deutschland.
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Die Hupe ist im Straßenverkehr ein Warnmittel, kein allgemeines Kommunikationsinstrument. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf sie im gewöhnlichen Straßenverkehr grundsätzlich nur benutzt werden, wenn jemand sich oder andere gefährdet sieht.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kk-strafrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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