Veröffentlichtes Profil

Klages Glaser Krosch

KGK Rechtsanwälte in Köln-Rodenkirchen – Arbeitsrecht und Immobilienrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte · KGK Klages Glaser Krosch Rechtsanwälte PartG mbB

Maternusstraße 40-42, 50996 Köln

Telefon: +49 221 801 10 30-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KGK Klages Glaser Krosch Rechtsanwälte PartG mbB
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

KGK Klages Glaser Krosch Rechtsanwälte PartG mbB ist in Köln-Rodenkirchen ansässig. Die Kanzlei bezeichnet Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Verwaltungsrecht und Familienrecht als ihre Kerngebiete. Zu den weiteren auf der Webseite genannten Rechtsgebieten gehören Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Maklerrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Im Team werden Christian Klages, Stephan Glaser, Christoph Krosch, Oliver Abel und T. Junker-Kautenburger aufgeführt. Die Kanzlei legt Wert auf die sorgfältige Erarbeitung individueller Lösungen und ein dauerhaftes persönliches Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten. Nach eigenen Angaben verfügen ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte über langjährige Erfahrung und Spezialkenntnisse in ihren Fachrichtungen und werden durch Mitarbeiterinnen unterstützt. Konkrete Mandantengruppen nennt die Webseite nicht. Ein Rechtslexikon bietet Informationen zu Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verwaltungs- und Familienrecht. Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen ein Online-Formular und telefonischer Kontakt zur Verfügung. Die Kanzleianschrift lautet Maternusstraße 40-42 in Köln-Rodenkirchen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kgk-kanzlei.de, kgk-kanzlei.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Klages Glaser Krosch Rechtsanwälte sind mit der KGK Klages Glaser Krosch Rechtsanwälte PartG mbB in der Maternusstraße 40–42 in Köln-Rodenkirchen ansässig. Im Profil steht das Arbeitsrecht im Mittelpunkt. Es betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses von der Vertragsanbahnung bis zur Beendigung. Typische Anliegen sind die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Auch Arbeitszeugnisse und Ansprüche nach dem Ausscheiden können Gegenstand einer Anfrage sein. Welche Fragen im Einzelfall geklärt werden müssen, hängt insbesondere von den Vereinbarungen, dem bisherigen Verlauf und den vorhandenen Unterlagen ab. Neben dem Arbeitsrecht bezeichnet die Kanzlei Immobilienrecht, Verwaltungsrecht und Familienrecht als Kerngebiete. Im Immobilienbereich können etwa die Nutzung, Vermietung, Verwaltung oder Übertragung von Grundstücken und Gebäuden rechtliche Fragen auslösen. Das Verwaltungsrecht betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Stellen, beispielsweise bei behördlichen Entscheidungen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgeangelegenheiten im Raum. Darüber hinaus nennt die Webseite Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Maklerrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Diese Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn eine Trennung zugleich Fragen zur gemeinsam genutzten Immobilie aufwirft. Zum aufgeführten Team gehören Christian Klages, Stephan Glaser, Christoph Krosch, Oliver Abel und T. Junker-Kautenburger. Die Kanzlei beschreibt die sorgfältige Erarbeitung individueller Lösungen und ein persönliches Vertrauensverhältnis als Grundlagen ihrer Tätigkeit. Ein auf der Webseite angebotenes Rechtslexikon enthält Informationen unter anderem zum Arbeitsrecht sowie zum Miet-, Wohnungseigentums-, Verwaltungs- und Familienrecht. Solche allgemeinen Informationen können Begriffe und Zusammenhänge erläutern, ersetzen aber keine Prüfung eines konkreten Sachverhalts. Der Standort liegt in Rodenkirchen und damit außerhalb der Kölner Innenstadt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Köln in Betracht. Je nach anderem Rechtsgebiet und Verfahrensgegenstand können auch Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht Köln zuständig sein. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift sinnvoll. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Darstellung des Anliegens und dem Hinweis auf bereits laufende Fristen beginnen. Zur anschließenden Abstimmung nennt die Kanzlei ein Online-Formular und telefonischen Kontakt. Ob das Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist im direkten Austausch zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die Kanzlei KGK Klages Glaser Krosch Rechtsanwälte PartG mbB befindet sich in der Maternusstraße 40–42 in Köln-Rodenkirchen. Rodenkirchen liegt im Süden des Kölner Stadtgebiets; die Kanzlei ist somit nicht der Innenstadt zuzuordnen. Für Ratsuchende aus Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal oder Nippes hängt die geeignete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht. Konkrete Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin aktuell geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich keine verlässlichen Angaben zur Barrierefreiheit oder zur Parkplatzsituation ableiten. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Köln relevant. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse. Ob gerade das Arbeitsgericht Köln örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen Verfahren führen nicht zum Landgericht oder Oberlandesgericht. Das Amtsgericht Köln kommt unter anderem für Wohnraummietsachen sowie als Familiengericht für Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgeverfahren in Betracht. Bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise aus Immobiliengeschäften oder Bauverträgen, kann je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht Köln zuständig sein. Das Oberlandesgericht Köln befasst sich insbesondere mit bestimmten Rechtsmitteln in Zivil- und Familiensachen. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Verwaltungsgerichte; die genannten ordentlichen Gerichte sind hierfür grundsätzlich nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, relevante Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Lohnabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben, ein Zeugnis oder der Entwurf eines Aufhebungsvertrags hinzukommen. Auch anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Bei Schreiben ist das Datum des Zugangs oft bedeutsam. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Vertrauliche Unterlagen sollten nur über einen dafür vereinbarten Übermittlungsweg versandt werden.
Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können gesetzliche Fristen und erhebliche wirtschaftliche Folgen eine Rolle spielen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine Vereinbarung, die unter anderem den Beendigungszeitpunkt und mögliche weitere Regelungen festlegt. Auch sozialrechtliche Auswirkungen können relevant sein. Für die erste Anfrage sind deshalb der aktuelle Stand, Zugangs- oder Vorlagezeitpunkte und etwaige gesetzte Antwortfristen wichtig. Die rechtliche Bewertung hängt von den konkreten Umständen ab; eine allgemeine Beschreibung ersetzt diese Prüfung nicht.
Wie lässt sich ein Anliegen rund um eine Immobilie für die Anfrage eingrenzen?
Hilfreich ist zunächst die Unterscheidung, ob es um ein Mietverhältnis, Wohnungseigentum, einen Kauf, eine Bauleistung oder eine Maklertätigkeit geht. Daraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Grundlagen und möglicherweise unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten. Eine kurze Darstellung sollte benennen, welche Rolle die anfragende Person hat, wer beteiligt ist und worüber Uneinigkeit besteht. Je nach Thema sind Verträge, Abrechnungen, Beschlüsse, Mängeldokumentationen oder Schriftwechsel relevant. Bei behördlichen Vorgaben zur Immobilie können zusätzlich verwaltungsrechtliche Fragen auftreten. Eine solche Eingrenzung erleichtert die Abstimmung, ohne bereits eine rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.
Was sollte eine erste Anfrage im Familienrecht oder Verwaltungsrecht enthalten?
Im Familienrecht ist eine knappe Beschreibung sinnvoll, ob etwa Trennung, Scheidung, Unterhalt oder die elterliche Sorge betroffen ist und ob bereits ein Verfahren läuft. Im Verwaltungsrecht helfen Angaben zur beteiligten Behörde, zur beantragten Leistung oder zur angegriffenen Entscheidung. Bei vorhandenen Bescheiden können das Zustellungsdatum und die Rechtsbehelfsbelehrung wichtig sein. In beiden Bereichen sollten anstehende Termine und bekannte Fristen ausdrücklich erwähnt werden. Für den Erstkontakt genügt zunächst eine sachliche Übersicht; welche persönlichen Nachweise und weiteren Dokumente erforderlich sind, kann anschließend abgestimmt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Klages Glaser Krosch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kgk-kanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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