- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Köln
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Die Arbeitnehmeranwältin Dr. Mascha Franzen
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Mascha Franzen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit Kanzlei in Köln. Sie ist seit über 20 Jahren für ihre Mandant:innen tätig und hat sich auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen spezialisiert. Arbeitgeber vertritt sie nicht. Ihr Angebot im Arbeitsrecht richtet sich deutschlandweit an Arbeitnehmer:innen. Zu ihren Themen gehören Kündigungen, Kündigungsschutzprozesse, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Bonuszahlungen sowie Änderungsverträge und Änderungskündigungen. Im öffentlichen Dienst befasst sie sich mit Eingruppierung und Entfristung, auch im Schul- und Hochschulbereich. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das kollektive und das medizinische Arbeitsrecht. Letzteres betrifft Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal einschließlich Therapeut:innen und Pflegekräften. Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich; vorab kann telefonisch geklärt werden, ob und wie eine Unterstützung möglich ist. Im kostenpflichtigen Erstberatungsgespräch werden Falldetails, Wünsche und Ziele besprochen und eine Strategie erarbeitet. Franzen legt Wert auf offene Kommunikation über Erfolgsaussichten und Kosten. Die Kanzlei führt digitale Akten, übermittelt Schriftstücke ausschließlich über elektronische Postfächer und bietet auf Wunsch Video-Calls an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: die-arbeitnehmeranwaeltin.de, die-arbeitnehmeranwaeltin.de
Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion
Dr. Mascha Franzen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Köln. Ihre Kanzlei „Die Arbeitnehmeranwältin Dr. Mascha Franzen“ befindet sich an der Vogelsanger Straße 197a in Köln-Ehrenfeld. Seit über 20 Jahren ist sie für Mandantinnen und Mandanten tätig. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Arbeitsrecht; ihr Beratungs- und Vertretungsangebot richtet sich deutschlandweit ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeber vertritt sie nicht. Damit ist die Perspektive der Beschäftigten der Ausgangspunkt ihrer Tätigkeit, etwa wenn der Bestand eines Arbeitsverhältnisses, die Vergütung oder veränderte Arbeitsbedingungen zur Diskussion stehen. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen und Kündigungsschutzprozesse ebenso wie Aufhebungsverträge und Abfindungen. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die Folgen einer angekündigten oder bereits ausgesprochenen Beendigung und die Bedeutung vorgelegter Vereinbarungen. Weitere Arbeitsfelder sind Bonuszahlungen, Änderungsverträge und Änderungskündigungen. Hier geht es allgemein darum, welche vertraglichen Grundlagen gelten und wie sich vorgeschlagene oder einseitig angestrebte Änderungen auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Für die Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr von Bedeutung. Einen weiteren Bezugspunkt bildet der öffentliche Dienst. Franzen befasst sich dort mit Eingruppierung und Entfristung, auch im Schul- und Hochschulbereich. Solche Anliegen betreffen beispielsweise die tarifliche Zuordnung einer Tätigkeit oder die rechtlichen Grundlagen befristeter Beschäftigung. Hinzu kommen das kollektive und das medizinische Arbeitsrecht. Letzteres richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal, einschließlich therapeutischer Berufe und Pflegekräfte. Im kollektiven Arbeitsrecht stehen allgemein Regelungen und Beteiligungsrechte im Mittelpunkt, die über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausreichen. Der Kanzleistandort in Ehrenfeld bietet einen örtlichen Bezug für Beschäftigte aus Köln, etwa aus der Innenstadt, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Köln in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Die konkrete Anfahrt zur Vogelsanger Straße sollte anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Persönliche Termine sind nicht die einzige Gesprächsform: Auf Wunsch bietet die Kanzlei Video-Calls an. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich; telefonisch lässt sich vorab klären, ob und wie Unterstützung möglich ist. Im anschließenden Erstberatungsgespräch werden Falldetails, Wünsche und Ziele besprochen und eine Strategie erarbeitet. Franzen legt Wert auf offene Kommunikation über Erfolgsaussichten und Kosten. Die Kanzlei führt digitale Akten und übermittelt Schriftstücke ausschließlich über elektronische Postfächer.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln
- Amtsgericht Köln
- Landgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Dr. Mascha Franzen ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Köln relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa Kündigungsschutzverfahren, Klagen auf Vergütung oder Bonuszahlungen sowie Verfahren zur Wirksamkeit einer Befristung. Auch Eingruppierungsstreitigkeiten tariflich Beschäftigter im öffentlichen Dienst gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Das gilt ebenfalls für arbeitsrechtliche Konflikte von angestellten Ärztinnen und Ärzten, therapeutischem Personal oder Pflegekräften. Im kollektiven Arbeitsrecht werden beispielsweise betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen im Beschlussverfahren behandelt. Amtsgericht Köln, Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die genannten arbeitsrechtlichen Kernanliegen typischerweise nicht zuständig. Sie bilden auch nicht den Rechtsmittelzug der Arbeitsgerichtsbarkeit. Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten kann hingegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich sein, insbesondere bei beamtenrechtlichen Anliegen. Entscheidend ist deshalb gerade im öffentlichen Dienst die Unterscheidung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem Beamtenverhältnis. Ein Verwaltungsgericht ist in den Standortangaben nicht aufgeführt. Die Kanzlei liegt an der Vogelsanger Straße 197a im Kölner Stadtteil Ehrenfeld, nicht in der Innenstadt. Für Ratsuchende aus Nippes, Lindenthal, Rodenkirchen und anderen Stadtteilen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen als Anreisemöglichkeiten in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand der Adresse geprüft werden. Für das deutschlandweite Beratungsangebot sind außerdem die auf Wunsch angebotenen Video-Calls und die elektronische Übermittlung von Schriftstücken relevant.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich; vorab kann am Telefon geklärt werden, ob und wie eine Unterstützung möglich ist. Im kostenpflichtigen Erstberatungsgespräch (226,10 € brutto nach RVG) werden die Details des Falles, Wünsche und Ziele geklärt und eine Strategie erarbeitet. Rechtsschutzversicherte können zuvor eine Kostenübernahme einholen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich; vorab kann am Telefon geklärt werden, ob und wie eine Unterstützung möglich ist. Im kostenpflichtigen Erstberatungsgespräch (226,10 € brutto nach RVG) werden die Details des Falles, Wünsche und Ziele geklärt und eine Strategie erarbeitet. Rechtsschutzversicherte können zuvor eine Kostenübernahme einholen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Änderungskündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungsschreiben relevant. Bei einer Änderungskündigung gehört auch das Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen dazu. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und wie das Schreiben zugegangen ist, sowie vorhandener Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Im Kündigungsschutz gelten kurze gesetzliche Fristen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Eine zeitnahe Klärung ermöglicht es, den Sachverhalt, mögliche Verfahrenswege und die persönlichen Ziele geordnet zu besprechen.
- Besteht bei einem Aufhebungsvertrag automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Ein Aufhebungsvertrag begründet nicht automatisch einen Abfindungsanspruch. Ob eine Zahlung vorgesehen ist, ergibt sich aus der Vereinbarung oder gegebenenfalls aus anderen rechtlichen Grundlagen. Neben einer möglichen Abfindung sind insbesondere das Beendigungsdatum, Freistellung, Resturlaub, offene Vergütung und Zeugnisregelungen wichtige Themen. Auch Auswirkungen auf Sozialleistungen können eine Rolle spielen. Da ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, unterscheidet er sich wesentlich von einer Kündigung. Eine rechtliche Prüfung betrachtet deshalb den gesamten Vertragsinhalt und nicht nur die angebotene Zahlung.
- Wovon hängen Eingruppierung und Entfristung im öffentlichen Dienst ab?
- Bei tariflich Beschäftigten richtet sich die Eingruppierung grundsätzlich nach dem einschlägigen Tarifvertrag und den maßgeblichen Tätigkeitsmerkmalen. Wichtig sind deshalb die übertragenen Aufgaben und deren tatsächlicher Zuschnitt, nicht allein die Stellenbezeichnung. Bei einer Entfristung geht es dagegen um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags. Im Schul- und Hochschulbereich können neben allgemeinen Vorschriften besondere gesetzliche Regelungen relevant sein. Für eine Anfrage helfen der Arbeitsvertrag, Befristungsabreden, eine Tätigkeitsbeschreibung und Angaben zu vorherigen Beschäftigungszeiten. Beamtenverhältnisse unterliegen anderen rechtlichen Grundlagen.
- Welche Besonderheiten können bei Bonuszahlungen und Arbeitsbedingungen im medizinischen Bereich auftreten?
- Für angestellte Ärztinnen und Ärzte, therapeutisches Personal und Pflegekräfte gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln, häufig ergänzt durch Tarifverträge oder besondere vertragliche Vereinbarungen. Bei Bonuszahlungen können Zielvereinbarungen, Berechnungsmaßstäbe und Auszahlungsvoraussetzungen entscheidend sein. Bei veränderten Arbeitsbedingungen kommen etwa Aufgabenbereich, Arbeitszeit oder Vergütungsstruktur in Betracht. Dienstpläne und betriebliche Regelungen können für die Einordnung zusätzlich wichtig werden. Ob ein Anspruch besteht oder eine Änderung zulässig ist, lässt sich erst anhand der jeweiligen Grundlagen beurteilen; die Berufsbezeichnung allein gibt darüber keinen Aufschluss.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Mascha Franzen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-arbeitnehmeranwaeltin.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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