Veröffentlichtes Profil

KRAUS GHENDLER

KRAUS GHENDLER in Köln: Kanzlei für Verbraucher und Unternehmer

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

Blaubach 32, 50674 Köln

Telefon: +49 221 6777 00 55

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei richtet sich an Verbraucher und Unternehmer und bietet bundesweit eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung an. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören die anwaltliche Schuldnerberatung und das Insolvenzrecht. Das Angebot umfasst Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, außergerichtlichen Schuldenvergleich und Insolvenzplan. Im Unternehmensrecht nennt die Kanzlei Firmengründung, Unternehmensfinanzierung und Firmenbeendung sowie Markenanmeldung, AGB-Erstellung, Bewertungsentfernung und Arbeitsverträge. Weitere Tätigkeitsgebiete sind unter anderem Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Im Banken- und Versicherungsbereich werden beispielsweise der Widerruf von Autokrediten, die PKV-Beitragsrückerstattung und die PKV-Vertragsberatung aufgeführt. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Das Sekretariat ist montags bis sonntags von 9 bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und vereinbart Termine für die Erstberatung. Die Webseite stellt außerdem Unterlagen und Checklisten zum Download bereit. Eine juristische Redaktion veröffentlicht Beiträge zu den Tätigkeitsgebieten; in Foren und Kommentaren beantwortet das Team rechtliche Fragen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-kg.de, anwalt-kg.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei am Blaubach 32 in Köln richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie an Unternehmen. Das Profil nennt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht und Strafrecht, wobei Strafrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Strafrechtliche Anliegen können sich etwa aus einer Vorladung, einem Ermittlungsverfahren oder einer Anklage ergeben. Bei einer anwaltlichen Befassung geht es allgemein darum, den Verfahrensstand, den jeweiligen Vorwurf und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuordnen. Welche Unterstützung im Einzelfall erforderlich ist, hängt unter anderem von der Rolle der betroffenen Person und den vorliegenden Unterlagen ab. Ausführlich beschrieben ist die Tätigkeit in der anwaltlichen Schuldnerberatung und im Insolvenzrecht. Genannt werden Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, außergerichtlicher Schuldenvergleich und Insolvenzplan. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig offene Forderungen, die Übersicht über ihre Verbindlichkeiten und die Frage, welche Verfahren grundsätzlich zu ihrer wirtschaftlichen Situation passen. Für Unternehmen können insolvenzrechtliche Fragen zugleich Berührungspunkte mit Finanzierung, Geschäftsführung und Beendigung der Gesellschaft haben. Eine erste Bestandsaufnahme dient dazu, wirtschaftliche Angaben und rechtliche Fragestellungen voneinander abzugrenzen und zusammenzuführen. Im Gesellschaftsrecht nennt die Kanzlei Firmengründung, Unternehmensfinanzierung und Firmenbeendung. Typische Anliegen betreffen die Wahl einer Rechtsform, die Beziehungen zwischen Gesellschaftern und die Gestaltung unternehmerischer Abläufe. Zum aufgeführten Angebot gehören außerdem Arbeitsverträge, AGB-Erstellung und Markenanmeldung. Arbeitsrechtliche Fragen entstehen beispielsweise bei der Begründung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie bei Streit über Vergütung. Im Markenrecht stehen häufig die Schutzfähigkeit einer Bezeichnung, bestehende Kennzeichenrechte und der Umfang eines angestrebten Schutzes im Mittelpunkt. Der Kanzleisitz am Blaubach liegt in der Kölner Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl für Ratsuchende aus dem Zentrum als auch aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Am Standort befinden sich Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Köln. Welches Gericht mit einer Angelegenheit befasst wird, richtet sich nach Rechtsgebiet, Verfahrensart und Zuständigkeitsregeln. Für eine persönliche Anfahrt kommen öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage; die konkrete Verbindung sollte anhand der Adresse geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Als Kontaktwege nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und Kontaktformular. Das Sekretariat ist montags bis sonntags von 9 bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und vereinbart Termine für die telefonische Erstberatung, die bundesweit angeboten wird. Für die Anfrage sind eine kurze Schilderung, vorhandene Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Auf der Kanzleiwebseite stehen außerdem Unterlagen und Checklisten zum Download bereit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei hat ihren Sitz am Blaubach 32 in der Kölner Innenstadt. Die zentrale Lage bildet den örtlichen Bezug des Profils; auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen ist die Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebiets. Eine Anfahrt ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planbar. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Neben einem persönlichen Termin kommt nach den Kanzleiangaben auch eine bundesweite telefonische Erstberatung in Betracht. Für den Hauptschwerpunkt Strafrecht sind insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln relevant. Dort werden je nach Zuständigkeit strafrechtliche Verfahren erster Instanz geführt; das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Das Oberlandesgericht Köln übernimmt unter anderem gesetzlich zugewiesene Rechtsmittelverfahren in Strafsachen. Insolvenzverfahren gehören grundsätzlich vor das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht. Dazu zählen Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen, sofern die jeweiligen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist typischerweise das Arbeitsgericht Köln angesprochen, etwa bei Kündigungsschutz- oder Vergütungsklagen. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können vor die ordentlichen Zivilgerichte gehören; Registerangelegenheiten werden beim zuständigen Amtsgericht bearbeitet. Markenrechtliche Verletzungsverfahren fallen regelmäßig in die Zuständigkeit der Landgerichte, wobei besondere Zuständigkeitskonzentrationen zu beachten sind. Eine Markenanmeldung ist dagegen kein Gerichtsverfahren. Der Kanzleistandort allein bestimmt deshalb nicht, welches Gericht oder welche Behörde zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtangaben abgefragt. Außerdem gibt es Felder für Rechtsgebiet, Betreff und Ihre Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die ausführliche telefonische Erstberatung ist bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung ist das Sekretariat von Montag bis Sonntag von 9 bis 22 Uhr telefonisch erreichbar.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die ausführliche telefonische Erstberatung ist bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung ist das Sekretariat von Montag bis Sonntag von 9 bis 22 Uhr telefonisch erreichbar.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtangaben abgefragt. Außerdem gibt es Felder für Rechtsgebiet, Betreff und Ihre Nachricht.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Privatinsolvenz in Deutschland: Verfahren bleibt dauerhaft auf drei Jahre verkürzt (2025)
  • Opti-Wohnwelt und Kessko Süßwaren insolvent (2024)
  • Insolvenz-Hammer: Kobus und Varta unter Druck (2024)
  • Mit Yogastudio selbstständig machen, Yogastudio gründen und betreiben (2024)
  • Eisdiele gründen und betreiben (2024)
  • Mit Autovermietung selbstständig machen – Autovermietung gründen und betreiben (2024)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage in einer Strafsache wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der vorgeworfene Sachverhalt, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Einen Unterschied macht beispielsweise, ob eine Vorladung, ein Anhörungsschreiben, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt. Hilfreich sind Angaben zur absendenden Behörde, zum Aktenzeichen sowie zu genannten Terminen und Fristen. Eine kurze, sachliche Übersicht erleichtert die Zuordnung der Anfrage. Ob und wie auf ein Schreiben reagiert werden sollte, erfordert eine individuelle Prüfung; aus allgemeinen Informationen lässt sich keine passende Verteidigungsstrategie ableiten.
Worin unterscheiden sich Privatinsolvenz, Regelinsolvenz und außergerichtlicher Schuldenvergleich?
Mit Privatinsolvenz ist meist das Verbraucherinsolvenzverfahren gemeint. Die Regelinsolvenz betrifft insbesondere Unternehmen und selbstständig tätige Personen; für ehemals Selbstständige gelten besondere Abgrenzungskriterien. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich beruht dagegen auf einer Vereinbarung mit Gläubigern und findet außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens statt. Ein Insolvenzplan ermöglicht innerhalb eines Insolvenzverfahrens eine von den gesetzlichen Standardabläufen abweichende Regelung. Welche Möglichkeit grundsätzlich infrage kommt, hängt unter anderem von Erwerbstätigkeit, Gläubigerstruktur und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Für eine erste Bestandsaufnahme sind Forderungsaufstellungen sowie Angaben zu Einkommen und Vermögen hilfreich.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zur Gesellschaftsgründung oder zu Arbeitsverträgen?
Bei einer geplanten Gesellschaftsgründung sind Informationen zum Geschäftszweck, zu den beteiligten Personen, zur Finanzierung und zur vorgesehenen Aufgabenverteilung hilfreich. Besteht das Unternehmen bereits, können Gesellschaftsvertrag, Registerauszug und einschlägige Beschlüsse Bedeutung haben. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen stehen der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und die konkrete Fragestellung im Vordergrund. Je nach Anlass kommen Abrechnungen, Schriftwechsel oder ein Kündigungsschreiben hinzu. Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht können sich etwa bei der Stellung von Geschäftsführern überschneiden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme eingrenzen.
Was ist vor einer Markenanmeldung grundsätzlich zu klären?
Vor einer Markenanmeldung stehen regelmäßig die gewünschte Bezeichnung oder Darstellung, die vorgesehenen Waren und Dienstleistungen sowie das angestrebte Schutzgebiet im Mittelpunkt. Daneben ist zu unterscheiden, ob ein Zeichen grundsätzlich schutzfähig ist und ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen könnten. Eine Anmeldung allein beantwortet diese Fragen nicht abschließend. Für eine erste Anfrage sind deshalb die konkrete Markendarstellung, Angaben zur geplanten Nutzung und bereits bekannte ähnliche Kennzeichen hilfreich. Streitigkeiten über Markenverletzungen sind von der Anmeldung zu unterscheiden: Sie betreffen beispielsweise die Nutzung kollidierender Zeichen und können zu gerichtlichen Verfahren führen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu KRAUS GHENDLER

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 1479 Bewertungen

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-kg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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