- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Köln
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Max Postulka
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Max Postulka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht mit einem Standort am Rudolfplatz 3 in Köln. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf einvernehmliche Scheidungen, Schuldnerberatung und die Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen. Bei einvernehmlichen Scheidungen bietet er ab einer Trennungsdauer von mindestens zehn Monaten eine kostenlose Erstberatung an. Die Abwicklung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens erfolgt zur gesetzlichen Mindestvergütung. Die Schuldnerberatung richtet sich bundesweit an Verbraucher und ehemals Selbständige. Dabei werden Zahlungsplan, Vergleich oder Insolvenz als Möglichkeiten der Entschuldung genannt. Eine Erstberatung per Telefon oder Videokonferenz wird zum Festpreis von 149 Euro angeboten. Über seine Webseite können außerdem bundesweit gültige P-Konto-Bescheinigungen zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages erstellt werden. Beratungstermine lassen sich über ein Online-Buchungssystem rund um die Uhr buchen und finden telefonisch oder per Videokonferenz statt. Persönliche Kanzleibesuche sind nicht notwendig. Postulka bietet in den genannten Bereichen kurzfristige Termine an und übernimmt außerhalb dieser Bereiche keine weiteren Mandate.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion
Max Postulka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht mit Kanzleisitz am Rudolfplatz 3 in 50674 Köln. Sein Profil verbindet den Hauptschwerpunkt Insolvenzrecht mit dem Familienrecht. Konkret konzentriert sich seine Tätigkeit auf Schuldnerberatung, die Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen und einvernehmliche Scheidungen. Außerhalb dieser Bereiche übernimmt er nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung keine weiteren Mandate. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Köln an. Für Ratsuchende ist damit eine klar umrissene Ausrichtung erkennbar: Im Mittelpunkt stehen die Ordnung finanzieller Verpflichtungen, der Schutz bestimmter Kontoguthaben und die rechtliche Begleitung einer einvernehmlichen Trennung auf dem Weg zur Scheidung. Die Schuldnerberatung richtet sich bundesweit an Verbraucher und ehemals Selbständige. Typische Anliegen sind nicht mehr überschaubare Forderungen, Schwierigkeiten mit laufenden Zahlungsverpflichtungen oder die Frage, welche Wege zur Entschuldung grundsätzlich bestehen. Als mögliche Ansätze nennt die Kanzleibeschreibung einen Zahlungsplan, einen Vergleich mit Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren. Welche Möglichkeit in Betracht kommt, hängt unter anderem von Einkommen, Vermögen und Gläubigerstruktur ab. P-Konto-Bescheinigungen betreffen dagegen den Kontopfändungsschutz: Sie können bei bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dazu dienen, den geschützten Betrag auf einem Pfändungsschutzkonto zu erhöhen. Die über Postulkas Webseite erstellbaren Bescheinigungen sind bundesweit gültig. Im Familienrecht liegt der Fokus auf einvernehmlichen Scheidungen. Mandantinnen und Mandanten beschäftigen dabei häufig die Voraussetzungen einer Scheidung, der zeitliche Ablauf und der Umgang mit Scheidungsfolgen. Einvernehmen kann die Zahl streitiger Fragen verringern, ersetzt aber weder die gesetzlichen Voraussetzungen noch das gerichtliche Verfahren. Auch bei einer gemeinsamen Vorstellung über die Trennung können etwa Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Vermögensfragen eine Rolle spielen. Welche Themen bereits geklärt sind und wo noch Abstimmungsbedarf besteht, lässt sich im Rahmen einer ersten Besprechung einordnen. Der Standort am Rudolfplatz liegt in der Kölner Innenstadt und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen. Für Insolvenz- und Scheidungsverfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Köln relevant, sofern die jeweilige örtliche Zuständigkeit besteht. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Rechtsgebiet, das Anliegen und gegebenenfalls laufende Fristen benennen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme und der weitere Austausch klären. Laut Kanzleibeschreibung sind Termine über ein Online-Buchungssystem rund um die Uhr buchbar; die Beratung erfolgt telefonisch oder per Videokonferenz. Persönliche Kanzleibesuche sind nicht notwendig.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln
- Amtsgericht Köln
- Landgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
Für die Schwerpunkte von Max Postulka ist am Kanzleistandort vor allem das Amtsgericht Köln von Bedeutung. Als Insolvenzgericht bearbeitet es bei entsprechender Zuständigkeit Insolvenzverfahren, darunter Verfahren von Verbrauchern und ehemals Selbständigen. Ob für ehemals Selbständige ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren einschlägig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Scheidungen werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Dort können auch der Versorgungsausgleich und weitere Familiensachen behandelt werden. Die konkrete örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein aus der Adresse der beauftragten Kanzlei. Das Oberlandesgericht Köln ist insbesondere als Beschwerdegericht in Familiensachen relevant. Das Landgericht Köln kann im insolvenzrechtlichen Umfeld unter anderem bei Beschwerden gegen bestimmte amtsgerichtliche Entscheidungen zuständig sein. Das Arbeitsgericht Köln entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Es ist kein Scheidungs- oder Insolvenzgericht; Arbeitsrecht gehört zudem nicht zu den genannten Tätigkeitsbereichen dieses Profils. Die Kanzlei befindet sich am Rudolfplatz 3 in der Kölner Innenstadt. Der innerstädtische Standort lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ansteuern; die konkrete Verbindung und aktuelle Verkehrslage sollten vor einer Anfahrt geprüft werden. Auch für Anfragen aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen besteht ein Bezug zum Standort. Da Postulka Beratungstermine telefonisch oder per Videokonferenz durchführt, ist eine Anreise zur Kanzlei für die beschriebene Beratung nicht erforderlich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine kostenlose Erstberatung zur einvernehmlichen Scheidung wird bei einer Trennungsdauer von mindestens 10 Monaten angeboten. Die Erstberatung zur Schuldnerberatung erfolgt per Telefon oder Videokonferenz zum Festpreis von 149 €. Termine können rund um die Uhr über das Online-Buchungssystem gebucht werden; persönliche Besuche in der Kanzlei sind nicht notwendig.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine kostenlose Erstberatung zur einvernehmlichen Scheidung wird bei einer Trennungsdauer von mindestens 10 Monaten angeboten. Die Erstberatung zur Schuldnerberatung erfolgt per Telefon oder Videokonferenz zum Festpreis von 149 €. Termine können rund um die Uhr über das Online-Buchungssystem gebucht werden; persönliche Besuche in der Kanzlei sind nicht notwendig.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Schuldnerberatung sinnvoll?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig eine Übersicht der Gläubiger und Forderungen sowie Angaben zu Einkommen, Vermögen und laufenden Ausgaben hilfreich. Dazu können Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, Kreditverträge und Nachweise über Unterhaltspflichten gehören. Bei ehemals Selbständigen können außerdem Informationen zur früheren Tätigkeit und zu noch offenen Forderungen aus dieser Zeit wichtig sein. Eine vollständige Ordnung muss nicht zwingend schon vor der ersten Anfrage vorliegen. Laufende Fristen oder angekündigte Vollstreckungsmaßnahmen sollten jedoch ausdrücklich genannt werden, damit ihre Bedeutung im weiteren Austausch eingeordnet werden kann.
- Worin unterscheiden sich Zahlungsplan, Vergleich und Insolvenzverfahren?
- Ein Zahlungsplan beschreibt, in welchen Raten oder Zeitabschnitten Verbindlichkeiten beglichen werden sollen. Er kann Bestandteil einer Vereinbarung mit Gläubigern sein. Ein Vergleich beruht auf einer Einigung, die beispielsweise veränderte Zahlungsbedingungen oder einen teilweisen Forderungsverzicht vorsehen kann. Ein Insolvenzverfahren ist dagegen ein gesetzlich geregeltes gerichtliches Verfahren. Für natürliche Personen kann es unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Restschuldbefreiung verbunden sein. Welche Richtung grundsätzlich geeignet erscheint, hängt unter anderem von der verfügbaren Zahlungsfähigkeit, den Forderungsarten und der Bereitschaft der Gläubiger zu einer Einigung ab.
- Wofür wird eine P-Konto-Bescheinigung benötigt?
- Ein Pfändungsschutzkonto schützt Guthaben innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen vor dem Zugriff durch Kontopfändungen. Eine P-Konto-Bescheinigung kann bestimmte Umstände nachweisen, die einen höheren geschützten Betrag rechtfertigen, etwa gesetzliche Unterhaltspflichten oder bestimmte eingehende Leistungen. Sie beseitigt weder die zugrunde liegende Forderung noch automatisch die Pfändung. Welche Nachweise benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Erhöhungsgrund. Nicht jede Frage des Kontopfändungsschutzes lässt sich durch eine Bescheinigung lösen; für bestimmte Sachverhalte kann eine gesonderte Entscheidung der zuständigen Stelle erforderlich sein.
- Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt beide Ehepartner vertreten?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt ein beauftragter Rechtsanwalt nicht beide Ehepartner gemeinsam, sondern seine Mandantin oder seinen Mandanten. Für die Stellung des Scheidungsantrags besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Der andere Ehepartner kann der Scheidung in der Regel ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Sollen eigene Anträge gestellt werden oder bestehen ungeklärte Interessen, kann eine eigene Vertretung erforderlich oder sinnvoll sein. Einvernehmen über die Scheidung bedeutet außerdem nicht automatisch, dass Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich bereits vollständig geklärt sind.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Max Postulka
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 3283 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Rudolfplatz 3, 50674 Köln
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-postulka.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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