Veröffentlichtes Profil

Abdou A. Gabbar

Abdou A. Gabbar: Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Köln

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Abdou Gabbar, Rechtsanwalt

Hansaring 1, 50670 Köln

Telefon: +49 221 60 60 366

Qualifikation
Zulassung seit 1999
Sprachen
Deutsch, Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Abdou Gabbar, Rechtsanwalt
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Abdou A. Gabbar ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzleisitz am Hansaring 1 in Köln. Er ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2006 den Titel Fachanwalt für Strafrecht sowie seit 2008 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Tätigkeit als Strafverteidiger übt er bundesweit aus. Das auf der Webseite genannte Tätigkeitsspektrum umfasst Kunststrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Arzneimittelstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Subventionsbetrug und Wirtschaftsstrafrecht. Er vertritt Mandanten in Strafverfahren und beschreibt auch die Begleitung von Menschen, die durch ein solches Verfahren in eine persönliche Krise geraten sind. Als Grundlagen seiner Arbeit nennt er fundiertes und aktuelles Fachwissen sowie ständige forensische Praxis. Nach eigenen Angaben hat er in hochkomplexen Großverfahren mitgewirkt, die teilweise unter starkem Mediendruck standen. Bei der Betreuung seiner Mandanten betont er Einfühlungsvermögen und Engagement. Als Bearbeitungssprachen nennt die Kanzlei Deutsch und Englisch.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: gabbar.de, gabbar.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Abdou A. Gabbar ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz am Hansaring 1 in 50670 Köln. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Seit 1999 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen; den Titel Fachanwalt für Strafrecht führt er seit 2006, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008. Damit verbindet sein berufliches Profil zwei Rechtsgebiete, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen, sich bei Vorgängen im Unternehmen aber auch überschneiden können. Als Bearbeitungssprachen nennt die Kanzlei Deutsch und Englisch. Neben seiner arbeitsrechtlichen Ausrichtung ist Gabbar als Strafverteidiger bundesweit tätig. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ratsuchende beschäftigen etwa Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Bei einer Anfrage hilft es, den bisherigen Verlauf und bereits erhaltene Schreiben zeitlich geordnet darzustellen. Welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt unter anderem vom Beschäftigungsverhältnis und dem konkreten Anlass ab. Gerade bei Konflikten um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben. Die beschriebene strafrechtliche Tätigkeit umfasst Kunststrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Arzneimittelstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Subventionsbetrug und Wirtschaftsstrafrecht. Typische Anlässe einer Kontaktaufnahme sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklage. An der Schnittstelle zum Arbeitsrecht können Vorwürfe im Zusammenhang mit betrieblichen Abläufen stehen. Strafrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen sind dabei getrennt zu betrachten. Gabbar beschreibt neben der Vertretung im Strafverfahren auch die Begleitung von Menschen, die dadurch in eine persönliche Krise geraten sind. Seine Kanzleibeschreibung verweist zudem auf die Mitwirkung in komplexen Großverfahren, teilweise unter starkem Mediendruck. Der Kanzleisitz am Hansaring liegt im Bereich der Kölner Innenstadt. Für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen bildet die Adresse einen innerstädtischen Anlaufpunkt; die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Köln in Betracht, für Strafverfahren je nach Zuständigkeit das Amtsgericht oder Landgericht Köln. Auch das Oberlandesgericht Köln kann in bestimmten strafrechtlichen Verfahrenskonstellationen zuständig sein. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Sinnvoll sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorliegenden Schreiben und zu bekannten Terminen oder Fristen. Ob eine Vertretung übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die Kanzlei von Abdou A. Gabbar befindet sich am Hansaring 1 in 50670 Köln und damit im Bereich der Innenstadt. Der Standort ist auch für Anfragen aus den genannten Stadtteilen Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen ein örtlicher Bezugspunkt. Die innerstädtische Lage erlaubt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Verbindung oder Fahrtroute geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten, barrierefreiem Zugang oder dem Weg vom nächsten Verkehrsmittel liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Köln relevant. Arbeitsgerichte befassen sich beispielsweise mit Kündigungsschutzklagen, Vergütungsforderungen und Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Zum erstinstanzlichen Verfahren gehört regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Ob gerade das Arbeitsgericht Köln örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem jeweiligen Sachverhalt, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Zur strafrechtlichen Tätigkeit passen das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln als mögliche Gerichte erster Instanz. Die Verteilung hängt unter anderem von Art und Gewicht des Vorwurfs sowie der erwarteten Rechtsfolge ab. Das Landgericht verhandelt außerdem Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Köln befasst sich unter anderem mit bestimmten Revisionen und Beschwerden in Strafsachen. Da Gabbar seine Strafverteidigertätigkeit bundesweit ausübt, ist dieses Tätigkeitsfeld nicht auf Kölner Gerichte begrenzt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Interessant für Arbeitgeber: Wann liegt ein Betrug in Form eines sog. „Anstellungsbetruges“ vor? – Beschluss des BGH vom 21.08.2019 (Az.: 3 StR 221/18) (2020)
  • Kunststrafrecht: Die Wegnahme von weggeworfenen Kunstwerken kann durchaus Diebstahl sein – Urteil d. Landgerichts Köln v. 03.12.2019 (Az.: 152 Ns 84/19); Vorstinstanz: Urteil d. Amtsgerichts Köln vom 24.04.2019 (Az.: 539 (2020)
  • Kunstrecht: Schützt das Urheberrecht Kunstwerke vor Zerstörung? – Urteil des BGH v. 21.02.2019 (Az.: I ZR 15/18) (2019)

Auszeichnungen

  • Rechtsanwalt Gabbar wieder unter den Top 100 Strafverteidigern 2016, FOCUS-SPEZIAL 2016 (2016)
  • Rechtsanwalt Gabbar wieder unter den Top 100 Strafverteidigern 2015, FOCUS-SPEZIAL 2015 (2015)
  • Rechtsanwalt Gabbar wieder unter den Top 100 Strafverteidigern 2014, FOCUS-SPEZIAL 2014 (2014)
  • Rechtsanwalt Gabbar wieder unter den Top 100 Strafverteidigern 2013, FOCUS-SPEZIAL 2013 (2013)

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Kölner Anwaltverein (KAV)
  • Strafverteidigervereinigung des DAV
  • Verein zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln (ISS)
  • Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen oder eine kurze Übersicht zum Beschäftigungsverlauf wichtig sein. Bei einer Kündigung spielt das Datum des Zugangs eine besondere Rolle, weil gesetzliche Fristen daran anknüpfen können. Eine chronologische Zusammenfassung erleichtert die Orientierung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können neben dem Beendigungsdatum etwa Freistellung, Zeugnis und weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind der genaue Wortlaut, die Begleitumstände und vorhandene Fristen bedeutsam. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt deshalb nicht die Prüfung des konkreten Dokuments; ein Vertragsentwurf ist zudem von einer bereits unterschriebenen Vereinbarung zu unterscheiden.
Welche Angaben helfen bei einer Mandatsanfrage zu einem Strafverfahren?
Hilfreich sind Angaben dazu, welche Behörde das Verfahren führt, welcher Vorwurf mitgeteilt wurde und in welcher Rolle die betroffene Person angeschrieben wird. Ein vorhandenes Aktenzeichen sowie Termine und Fristen erleichtern die Zuordnung. Auch die Art des Dokuments, beispielsweise Vorladung, Anklageschrift oder Strafbefehl, ist wichtig. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine übersichtliche Beschreibung des Anlasses; eine vollständige Bewertung ist ohne Kenntnis des Verfahrensstands und der Akten regelmäßig nicht möglich. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass eine anwaltliche Vertretung übernommen wurde.
Wann können arbeitsrechtliche und strafrechtliche Fragen gleichzeitig auftreten?
Überschneidungen können entstehen, wenn ein Vorwurf mit dem Arbeitsplatz oder mit betrieblichen Vorgängen zusammenhängt. Beispiele sind vermutete Vermögensdelikte im Unternehmen oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen. Neben strafrechtlichen Ermittlungen können dann arbeitsrechtliche Maßnahmen oder Streitigkeiten auftreten. Beide Bereiche folgen eigenen Regeln, Zuständigkeiten und Fristen. Der Ausgang eines Verfahrens entscheidet deshalb nicht automatisch sämtliche Fragen des anderen Bereichs. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, sowohl behördliche Schreiben als auch arbeitsrechtliche Dokumente und parallel laufende Verfahren zu benennen.
Was erwartet Beteiligte grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht?
In erster Instanz beginnt die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht regelmäßig mit einer Güteverhandlung. Dabei wird erörtert, ob sich der Streit einvernehmlich beilegen lässt. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das Verfahren mit weiteren Stellungnahmen und einem Kammertermin fortsetzen. Je nach Streitfall werden Unterlagen ausgewertet oder Beweise erhoben. Typische Gegenstände sind Kündigungen, Vergütung und Zeugnisse. Der konkrete Ablauf hängt vom Antrag, dem Sachverhalt und den gerichtlichen Anordnungen ab. Aus dem Kanzleisitz allein ergibt sich nicht, welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Abdou A. Gabbar

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 81 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: gabbar.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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