Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Reifer

Rechtsanwaltskanzlei in Bochum. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 86 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

2

Standort

Dibergstr. 2a, 44789 Bochum

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 86 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Fabian Reifer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Bochum. Er berät und verteidigt Mandanten bundesweit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Haupttätigkeitsschwerpunkte sind das Kapitalstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche umfassen das Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht sowie Eigentumsdelikte, Körperverletzungsdelikte und Betrugstaten. Die Vertretung richtet sich an Menschen, denen Straftaten vorgeworfen werden, unabhängig vom jeweiligen Tatvorwurf. Die Beratung und Verteidigung umfasst die Zeit vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, das Ermittlungsverfahren, erstinstanzliche Verfahren sowie Berufung und Revision. Zur Arbeitsweise gehören persönliche Betreuung, diskreter Umgang mit Informationen und die Entwicklung einer auf den Einzelfall abgestimmten Verteidigungsstrategie. Grundlage dafür sind umfassende Informationsbeschaffung und rechtliche Bewertung. Reifer nimmt mehrmals jährlich an strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Kanzlei hat eine Hauptniederlassung an der Dibergstr. 2a in Bochum-Ehrenfeld und eine weitere Niederlassung an der Hattinger Str. 561 in Bochum-Weitmar / Linden. Für dringende strafrechtliche Angelegenheiten besteht ein täglich rund um die Uhr erreichbarer Notdienst.

Die Anwaltskanzlei Reifer in Bochum ist auf das Strafrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Fabian Reifer führt den Titel Fachanwalt für Strafrecht und übernimmt bundesweit Beratung und Strafverteidigung. Zu den Haupttätigkeitsschwerpunkten gehören das Kapitalstrafrecht, etwa Verfahren wegen Mordes, Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge, sowie das Sexualstrafrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind unter anderem Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Im verkehrsstrafrechtlichen Bereich nennt die Kanzlei beispielsweise Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten und verbotene Kraftfahrzeugrennen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Untersuchungshaft oder Beschlagnahmungen. Daneben wird Zeugenbeistand angeboten. Die Beratung und Vertretung kann bereits vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie im Zusammenhang mit Strafanzeigen oder Selbstanzeigen beginnen. Sie umfasst außerdem das Ermittlungsverfahren, erstinstanzliche Verfahren und Hauptverhandlungen sowie Berufungs- und Revisionsverfahren. Eine Mandatierung ist nach Angaben der Kanzlei in jedem Verfahrensstadium möglich. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei persönliche Betreuung, einen diskreten Umgang mit Informationen und eine auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Dazu gehören die Beschaffung umfassender Informationen und deren rechtliche Bewertung. Die weitere Vorgehensweise wird gemeinsam mit den Mandanten entwickelt. Für die juristische Arbeit stehen der Kanzlei unter anderem juristische Datenbanken zur Verfügung. Zur ersten Kontaktaufnahme können Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular geschildert werden; auch eine E-Mail-Adresse ist angegeben. Die Hauptniederlassung liegt an der Dibergstraße 2a, 44789 Bochum, im Stadtteil Ehrenfeld nahe dem Schauspielhaus. Eine weitere Niederlassung befindet sich an der Hattinger Straße 561, 44879 Bochum, im Bereich Weitmar/Linden. Telefonisch sind die Standorte unter 0234 / 927 83 30 und 0234 / 602 97 62 erreichbar. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, montags bis donnerstags zusätzlich von 14 bis 20 Uhr sowie samstags von 10 bis 12.30 Uhr. Für dringende Strafsachen besteht ein rund um die Uhr erreichbarer Notdienst unter 0179 / 5061549.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaltbochum.com, rechtsanwaltbochum.com

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

86 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Anwaltskanzlei Reifer: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Fabian Reifer

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger

    Arbeitsrecht

  • Fabian Reifer

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger

    Arbeitsrecht · Verkehrsrecht · Strafrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Dibergstr. 2a, 44789 Bochum

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag08:00-13:00, 14:00-20:00
  • Dienstag08:00-13:00, 14:00-20:00
  • Mittwoch08:00-13:00, 14:00-20:00
  • Donnerstag08:00-13:00, 14:00-20:00
  • Freitag08:00-13:00
  • Samstag10:00-12:30

Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion

Hinter dem Profil „Strafrecht Bochum“ steht Fabian Reifer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht der Anwaltskanzlei Reifer. Seine Hauptniederlassung befindet sich an der Dibergstr. 2a, 44789 Bochum, im Stadtteil Ehrenfeld. Eine weitere Niederlassung liegt an der Hattinger Str. 561 in Bochum-Weitmar / Linden. Die Profilangaben führen Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung dokumentiert hingegen eine strafrechtliche Ausrichtung. Diese unterschiedliche Zuordnung sollten Ratsuchende bei einer Anfrage berücksichtigen und insbesondere die Übernahme arbeitsrechtlicher Anliegen ausdrücklich klären. Die belegten Haupttätigkeitsschwerpunkte von Fabian Reifer sind das Kapitalstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Dabei geht es insbesondere um die Verteidigung bei Vorwürfen schwerer Straftaten gegen das Leben beziehungsweise gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht sowie Eigentumsdelikte, Körperverletzungsdelikte und Betrugstaten. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind etwa eine Vorladung, eine Durchsuchung, der Erhalt einer Anklageschrift oder Fragen zu einem bevorstehenden Gerichtstermin. Die Verteidigung richtet sich an Beschuldigte unabhängig vom jeweiligen Tatvorwurf. Die beschriebene Tätigkeit umfasst Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in erster Instanz sowie Berufung und Revision. Reifer berät und verteidigt bundesweit. Als Grundlagen seiner Arbeitsweise sind persönliche Betreuung, diskreter Umgang mit Informationen sowie umfassende Informationsbeschaffung und rechtliche Bewertung angegeben. Darauf baut eine auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie auf. Mehrmals jährlich nimmt er an strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teil. Für dringende strafrechtliche Angelegenheiten besteht ein täglich rund um die Uhr erreichbarer Notdienst. Der örtliche Bezug umfasst Bochum mit Stadtteilen wie Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Für Strafverfahren kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden typischerweise vor dem Arbeitsgericht geführt. Häufige Anliegen sind hier Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Die Standorte in Ehrenfeld und Weitmar / Linden bieten innerhalb des Stadtgebiets unterschiedliche Anlaufpunkte; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangsort ab. Eine Kontaktaufnahme kann über die auf Anwalt-Seiten.de verfügbaren Kontaktmöglichkeiten angestoßen werden. Für die erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, bereits bekannte Termine und Angaben zu erhaltenen behördlichen oder gerichtlichen Schreiben hilfreich. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erstes Gespräch stattfinden kann. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Bochum

  • Amtsgericht Bochum
  • Landgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Bochum

Die Hauptniederlassung der Anwaltskanzlei Reifer liegt an der Dibergstr. 2a in Bochum-Ehrenfeld und damit im innenstadtnahen Bereich des Stadtgebiets. Daneben besteht eine weitere Niederlassung an der Hattinger Str. 561 in Bochum-Weitmar / Linden. Für Ratsuchende aus Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar oder Querenburg hängt die passende Anlaufstelle vom Ausgangspunkt und der Terminvereinbarung ab. Eine Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und der vereinbarte Besprechungsort sollten vorab geprüft werden; Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für die dokumentierten strafrechtlichen Schwerpunkte sind insbesondere das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum relevant. Das Amtsgericht verhandelt Strafsachen unter anderem vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Schwerwiegendere Anklagen können in erster Instanz vor eine Strafkammer des Landgerichts gehören. Bestimmte Verfahren wegen Tötungsdelikten werden dort vor dem Schwurgericht geführt. Auch bei Sexualdelikten richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem konkreten Vorwurf und den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Landgericht entscheidet zudem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Zum im Profil aufgeführten Arbeitsrecht passt das Arbeitsgericht Bochum als örtlicher gerichtlicher Bezugspunkt. Vor Arbeitsgerichten werden etwa Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Zeugnisse geführt. Regelmäßig beginnt das erstinstanzliche Verfahren mit einer Güteverhandlung. Ob eines der genannten Bochumer Gerichte im konkreten Fall örtlich und sachlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Eine arbeitsrechtliche Tätigkeit Reifers ist in der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht näher erläutert.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?

Für eine erste Einordnung helfen Angaben dazu, welcher Vorwurf erhoben wird, welche Behörde sich gemeldet hat und ob bereits Termine oder Fristen bekannt sind. Relevant können insbesondere Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse, Strafbefehle oder Anklageschriften sein. Auch das Aktenzeichen erleichtert die Zuordnung. Eine kurze, sachliche Übersicht reicht für die erste Kontaktaufnahme häufig aus; eine ausführliche Schilderung sensibler Einzelheiten lässt sich im vertraulichen Gespräch abstimmen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird anschließend geklärt.

Was unterscheidet Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung und Revision?

Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen Straftatverdacht und sammeln belastende wie entlastende Erkenntnisse. Kommt es zur Anklage und wird das Hauptverfahren eröffnet, entscheidet das Gericht nach der Hauptverhandlung über den Tatvorwurf. Eine Berufung ermöglicht im gesetzlich vorgesehenen Umfang eine erneute Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen. Die Revision betrifft dagegen die rechtliche Überprüfung eines Urteils. Welches Rechtsmittel zulässig ist, hängt insbesondere vom erkennenden Gericht und der Entscheidung ab. Für Rechtsmittel gelten gesetzliche Fristen und formale Anforderungen.

Welche Besonderheiten haben Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht und Jugendstrafrecht?

Sexualstrafrecht betrifft Vorwürfe gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kapitalstrafrecht insbesondere schwere Straftaten gegen das Leben. Je nach Fall können Zeugenaussagen, digitale Kommunikation, medizinische Befunde oder Sachverständigengutachten für die Beweiswürdigung bedeutsam sein. Der Tatvorwurf allein sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens aus; es gilt die Unschuldsvermutung. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Für Jugendliche gelten besondere Regeln, und bei Heranwachsenden kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Alter, Entwicklungsstand und Verfahrenssituation sind deshalb wichtige Angaben bei einer Anfrage.

Kann ein strafrechtlicher Vorwurf zugleich arbeitsrechtliche Fragen auslösen?

Ja, ein strafrechtlicher Vorwurf kann zugleich das Arbeitsverhältnis berühren, etwa wenn ein behauptetes Verhalten im Betrieb stattgefunden hat. Dann können neben dem Strafverfahren Fragen zu Freistellung, Abmahnung oder Kündigung entstehen. Strafrechtliche und arbeitsrechtliche Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen und Prüfungsmaßstäbe; ihre Ergebnisse müssen daher nicht übereinstimmen. Bei einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, auf beide Zusammenhänge hinzuweisen und erhaltene Schreiben sowie bekannte Fristen zu benennen. Zugleich sollte geklärt werden, ob die angefragte Vertretung beide Rechtsgebiete umfasst oder eine getrennte Bearbeitung erforderlich ist.

Was sollte vor einer Anfrage zu Kündigung, ausstehendem Lohn oder Arbeitszeugnis geklärt werden?

Zunächst hilft eine Eingrenzung des Anliegens: Geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine Zahlungsforderung oder den Inhalt eines Zeugnisses? Für ein erstes Gespräch können Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben, Abrechnungen und eine zeitliche Übersicht wichtig sein. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen sowie vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Deshalb sind Zugangsdatum und Inhalt relevanter Schreiben wesentliche Informationen. Vor einer Übersendung umfangreicher Unterlagen sollte außerdem geklärt werden, ob die angefragte Kanzlei arbeitsrechtliche Mandate übernimmt und welche Dokumente sie für die Prüfung benötigt.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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