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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Fabian Reifer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Bochum. Er berät und verteidigt Mandanten bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Haupttätigkeitsschwerpunkte sind das Kapitalstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche umfassen das Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht sowie Eigentumsdelikte, Körperverletzungsdelikte und Betrugstaten. Seine Tätigkeit richtet sich an Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, unabhängig vom jeweiligen Tatvorwurf. Die Beratung und Verteidigung erstreckt sich von der Zeit vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Zu seiner Arbeitsweise gehören persönliche Betreuung, Beratung auf Augenhöhe und ein diskreter Umgang mit Informationen. Die individuelle Verteidigungsstrategie beruht auf umfassender Informationsbeschaffung und rechtlicher Bewertung. Reifer nimmt mehrmals jährlich an strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Kanzlei hat eine Hauptniederlassung an der Dibergstr. 2a und eine weitere Niederlassung an der Hattinger Str. 561 in Bochum. Für dringende strafrechtliche Angelegenheiten besteht ein täglich rund um die Uhr erreichbarer Notdienst.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaltbochum.com, rechtsanwaltbochum.com
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
Fabian Reifer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Bochum. Die Anwaltskanzlei Reifer hat ihre Hauptniederlassung an der Dibergstr. 2a, 44789 Bochum, und eine weitere Niederlassung an der Hattinger Str. 561. Bei der fachlichen Einordnung ist eine Besonderheit des Profils zu beachten: Während die Rechtsgebietsangabe Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt nennt, beschreibt die vorliegende Kanzleidarstellung eine bundesweite strafrechtliche Beratung und Verteidigung. Als Haupttätigkeitsschwerpunkte werden dort Kapitalstrafrecht und Sexualstrafrecht aufgeführt. Ob ein ausschließlich arbeitsrechtliches Anliegen übernommen wird, sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich geklärt werden. Im Strafrecht richtet sich Reifers Tätigkeit an Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, unabhängig vom jeweiligen Tatvorwurf. Neben Kapital- und Sexualstrafsachen gehören Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht sowie Eigentumsdelikte, Körperverletzungsdelikte und Betrugstaten zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, eine Anklage oder ein anstehender Hauptverhandlungstermin. Die beschriebene Tätigkeit reicht von der Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens über Ermittlungen und Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Welche Verfahrensschritte im Einzelfall in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Sachstand ab. Zur angegebenen Arbeitsweise gehören persönliche Betreuung, Beratung auf Augenhöhe und ein diskreter Umgang mit Informationen. Grundlage der individuellen Verteidigungsstrategie sind umfassende Informationsbeschaffung und rechtliche Bewertung. Reifer nimmt zudem mehrmals jährlich an strafrechtlichen Fortbildungen teil. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen dagegen Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Auseinandersetzungen über arbeitsvertragliche Pflichten. Berührungspunkte beider Rechtsgebiete können entstehen, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf zugleich Folgen für das Arbeitsverhältnis hat. Daraus lässt sich jedoch kein belegter arbeitsrechtlicher Leistungsumfang der Kanzlei ableiten. Der örtliche Bezug umfasst Bochum mit Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Bochum, das Landgericht Bochum und das Arbeitsgericht Bochum; ihre Zuständigkeit richtet sich nach Gegenstand und gesetzlichen Voraussetzungen des Verfahrens. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp einordnen und vorhandene Schreiben sowie bekannte Termine erwähnen. Anschließend sind Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei zu klären. Die konkrete Anfahrt sollte anhand der vereinbarten Niederlassung geplant werden. Für dringende strafrechtliche Angelegenheiten ist ein täglich rund um die Uhr erreichbarer Notdienst angegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Für das strafrechtlich ausgerichtete Tätigkeitsprofil von Fabian Reifer sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum von Bedeutung. Strafverfahren werden je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt. Das Amtsgericht verhandelt unter anderem vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Beim Landgericht werden schwerwiegende Tatvorwürfe erstinstanzlich vor Strafkammern verhandelt; bestimmte Tötungsdelikte gehören vor eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer. Außerdem entscheidet das Landgericht über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei Sexualstrafsachen hängt die gerichtliche Zuständigkeit unter anderem vom konkreten Vorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge ab. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Bochum ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der örtlichen Zuständigkeit erfüllt sind. Typische Verfahren betreffen Kündigungen, Entgeltansprüche oder Arbeitszeugnisse. Diese Einordnung ist wegen der Profilangabe Arbeitsrecht relevant, auch wenn die belegte Kanzleibeschreibung strafrechtliche Tätigkeiten erläutert. Strafrechtliche Vorwürfe im Arbeitsumfeld und daraus entstehende arbeitsrechtliche Streitigkeiten können vor unterschiedlichen Gerichten behandelt werden. Die Hauptniederlassung befindet sich an der Dibergstr. 2a in Bochum; als weiterer Kanzleistandort ist die Hattinger Str. 561 genannt. Eine Zuordnung der Adressen zu den aufgeführten Stadtteilen Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar oder Querenburg ist durch die Angaben nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine adressbezogene Routenplanung. Welche Niederlassung für einen persönlichen Termin vorgesehen ist, sollte vor der Anfahrt abgestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der ersten Kontaktaufnahme sollen Sie Ihr Anliegen schildern. Bei Terminvereinbarungen ist zu beachten, dass die Kanzlei zwei Niederlassungen im Bochumer Stadtgebiet hat.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei der ersten Kontaktaufnahme sollen Sie Ihr Anliegen schildern. Bei Terminvereinbarungen ist zu beachten, dass die Kanzlei zwei Niederlassungen im Bochumer Stadtgebiet hat.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems anfragen?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die vorliegende Kanzleibeschreibung die strafrechtliche Beratung und Verteidigung darstellt. Eine arbeitsrechtliche Mandatsübernahme lässt sich daraus nicht sicher ableiten und sollte ausdrücklich erfragt werden. Für eine erste Einordnung sind die Art des Konflikts, der Zeitpunkt relevanter Ereignisse und bereits vorliegende Schreiben hilfreich. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde oder Fristen überwacht werden.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einem Strafverfahren hilfreich?
- Für eine erste Anfrage helfen Angaben dazu, welcher Vorwurf im Raum steht, welche Behörde bereits tätig geworden ist und ob Termine oder Fristen bekannt sind. Vorhandene Vorladungen, Anhörungsschreiben, Strafbefehle oder Anklageschriften können den Verfahrensstand erkennen lassen. Eine ausführliche Darstellung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanbahnung nicht immer erforderlich. Wie Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich zunächst abstimmen. Die belastbare rechtliche Bewertung hängt regelmäßig von weiteren Informationen und häufig auch von der Kenntnis der Ermittlungsakte ab.
- Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
- Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es gilt grundsätzlich für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf spielen deshalb die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine besondere Rolle. Auch die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich vom allgemeinen Strafrecht. Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich.
- Können strafrechtliche Vorwürfe auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben?
- Ein strafrechtlicher Vorwurf kann zugleich arbeitsrechtliche Fragen auslösen, etwa bei behaupteten Eigentumsdelikten im Betrieb, Körperverletzung am Arbeitsplatz oder einem Betrugsverdacht. Strafverfahren und arbeitsrechtliche Auseinandersetzung verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke und werden nach unterschiedlichen Regeln beurteilt. Ein arbeitsrechtliches Verfahren muss daher nicht zwangsläufig den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Für die Mandatsanfrage ist es hilfreich, beide Zusammenhänge zu benennen und auf vorhandene Schreiben oder Termine hinzuweisen. Ob eine Vertretung in beiden Rechtsgebieten möglich ist, sollte gesondert geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Fabian Reifer
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4,9 von 5 · 188 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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- 08:00-13:00, 14:00-20:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltbochum.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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