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- Kanzlei Matthias Krach
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Matthias Krach ist Rechtsanwalt in Bochum und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Kanzlei ist auf Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Er berät und vertritt Unternehmer, Künstler, Kreativschaffende und Privatpersonen auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege. Zu den genannten Leistungen gehören Markenanmeldungen, Lizenzverträge für Fotografen, das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen und die Hilfe bei Filesharing-Abmahnungen. Weitere Anliegen betreffen Bewertungen im Internet und Verletzungen des Wettbewerbsrechts. Für Anwälte übernimmt er Terminsvertretungen vor dem AG und LG Bochum. Die Kanzlei nennt unverzügliche Beratung und Vertretung bei kurzen Fristen sowie verständliche und direkte Informationen als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Über Kosten wird vor ihrer Entstehung gesprochen, auch in einem ersten unverbindlichen Gespräch. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail und über das Kontaktformular möglich; außerdem werden WhatsApp und Videokonferenz genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Widumestraße 6 und ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-krach.de, rechtsanwalt-krach.de
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
Matthias Krach ist Rechtsanwalt in Bochum und führt die Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. In seiner Kanzlei in der Widumestraße 6 befasst er sich mit Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht und insbesondere Wettbewerbsrecht. Hinzu kommt das Persönlichkeitsrecht, das etwa bei Veröffentlichungen oder Bewertungen im Internet berührt sein kann. Zu den von ihm beratenen und vertretenen Personen gehören Unternehmer, Künstler, Kreativschaffende und Privatpersonen. Die Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Klärung von Konflikten als auch die gerichtliche Vertretung. Im Wettbewerbsrecht geht es häufig um die Gestaltung von Werbung, geschäftliche Aussagen und das Verhalten gegenüber Mitbewerbern. Ratsuchende können beispielsweise mit dem Vorwurf einer irreführenden Werbung oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert sein. Im Markenrecht zählen Markenanmeldungen zu den ausdrücklich genannten Leistungen der Kanzlei. Allgemein stehen in diesem Bereich die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen sowie mögliche Konflikte mit bestehenden Kennzeichenrechten im Mittelpunkt. Für Unternehmen können sich Wettbewerbsrecht und Markenrecht überschneiden, wenn etwa Produktnamen und Werbeaussagen gemeinsam beurteilt werden müssen. Im Urheberrecht gehören Lizenzverträge für Fotografen, das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen und die Unterstützung bei Filesharing-Abmahnungen zu den genannten Aufgaben. Dahinter stehen Fragen dazu, wer Fotos, Texte oder andere geschützte Inhalte in welchem Umfang nutzen darf. Medien- und persönlichkeitsrechtliche Anliegen betreffen unter anderem Bewertungen im Internet und die Grenzen zulässiger Veröffentlichungen. Häufig kommt es dabei auf den genauen Wortlaut, den Zusammenhang einer Aussage oder die dokumentierte Nutzung eines Werkes an. Entsprechende Unterlagen helfen, den Gegenstand einer Anfrage nachvollziehbar zu beschreiben. Die Kanzleianschrift Widumestraße 6, 44787 Bochum, liegt im zentralen Bochumer Stadtgebiet. Der örtliche Bezug umfasst damit Bochum-Mitte ebenso wie Anfragen aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Am Standort bestehen das Amtsgericht, das Landgericht und das Arbeitsgericht Bochum; ihre Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Streitigkeit. Für andere Anwälte übernimmt Matthias Krach Terminsvertretungen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Bochum. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleianschrift. Eine Kontaktaufnahme kann über die Kontaktmöglichkeit im Profil auf Anwalt-Seiten.de angestoßen werden. Für die erste Nachricht sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail, Kontaktformular, WhatsApp und Videokonferenz als Kontaktwege beziehungsweise Gesprächsformate. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Nach ihrer Beschreibung werden Kosten vor ihrer Entstehung angesprochen, auch in einem ersten unverbindlichen Gespräch. Eine Anfrage dient zunächst der Klärung des Anliegens und einer möglichen Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Die Kanzlei Matthias Krach befindet sich in der Widumestraße 6 im zentralen Bochumer Stadtgebiet mit der Postleitzahl 44787. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug zu Bochum-Mitte; zugleich ist die Anschrift ein Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Die tatsächliche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Organisatorische Fragen zu einem persönlichen Termin lassen sich vorab über die genannten Kontaktwege klären. Für die Schwerpunkte Wettbewerbsrecht, Markenrecht sowie Urheber- und Medienrecht sind vor allem die Zivilgerichte relevant. Das Landgericht ist für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unabhängig vom Streitwert sachlich zuständig. Auch Kennzeichenstreitsachen gehören grundsätzlich vor die Landgerichte, wobei besondere Zuständigkeitskonzentrationen zu beachten sind. Bei urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen können je nach Gegenstand, Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen Amts- oder Landgerichte zuständig sein. Typische Verfahren betreffen Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz; bei Eilbedürftigkeit kommen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hinzu. Das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum sind deshalb örtliche Bezugspunkte, ohne dass jede Streitigkeit aus diesen Rechtsgebieten dort geführt wird. Die konkrete Zuständigkeit hängt zusätzlich vom örtlichen Gerichtsstand und möglichen Sonderzuweisungen ab. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Bochum behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Schwerpunkte nicht das typische Eingangsgericht. Terminsvertretungen vor dem Amtsgericht und Landgericht Bochum sind ausdrücklich Teil des genannten Angebots für Anwälte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein persönlicher und unverbindlicher Ersttermin gibt Aufschluss über das weitere Vorgehen. Über Kosten wird gesprochen, bevor sie entstehen, gerne in einem ersten und unverbindlichen Gespräch.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein persönlicher und unverbindlicher Ersttermin gibt Aufschluss über das weitere Vorgehen. Über Kosten wird gesprochen, bevor sie entstehen, gerne in einem ersten und unverbindlichen Gespräch.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind das vollständige Abmahnschreiben, beigefügte Erklärungsentwürfe und die darin genannten Fristen wichtig. Hinzu kommen Unterlagen zur beanstandeten Werbung, etwa Bildschirmaufnahmen, Angebotsseiten oder Werbematerialien, möglichst mit Datum und Zusammenhang. Auch bisheriger Schriftverkehr kann relevant sein. Allgemein betreffen solche Abmahnungen beispielsweise irreführende Aussagen oder fehlende Pflichtinformationen. Ob die Beanstandung berechtigt ist und welche Reaktion infrage kommt, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen. Eine Kontaktanfrage sollte deutlich erkennen lassen, wenn bereits eine Frist läuft.
- Was sollte vor einer Markenanmeldung grundsätzlich geklärt werden?
- Vor einer Markenanmeldung geht es unter anderem darum, welches Zeichen geschützt werden soll, für welche Waren oder Dienstleistungen Schutz benötigt wird und in welchem Gebiet die Marke genutzt werden soll. Wichtig ist außerdem die mögliche Kollision mit älteren Kennzeichenrechten. Eine Anmeldung allein stellt nicht sicher, dass solche Konflikte ausgeschlossen sind. Für eine Anfrage helfen der geplante Name oder das Logo, eine Beschreibung des Geschäftsmodells und Angaben zur bisherigen Nutzung. Die rechtliche Prüfung unterscheidet zwischen der grundsätzlichen Schutzfähigkeit des Zeichens und möglichen entgegenstehenden Rechten Dritter.
- Welche Fragen sollte ein Lizenzvertrag für Fotografien regeln?
- Ein Lizenzvertrag für Fotografien beschreibt insbesondere, welche Bilder auf welche Weise genutzt werden dürfen. Dazu gehören die vorgesehenen Medien, die Nutzungsdauer, der räumliche Umfang und die Frage, ob einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Auch Bearbeitungen, eine Weitergabe an Dritte und die Urheberbenennung können regelungsbedürftig sein. Für eine erste Besprechung sind die geplante Verwendung und vorhandene Vereinbarungen hilfreich. Bei Bildern von Personen können zusätzlich persönlichkeitsrechtliche Fragen entstehen. Welche Regelungen benötigt werden, hängt vom konkreten Projekt und den beteiligten Rechten ab.
- Welche Informationen werden bei einer Filesharing-Abmahnung für die erste Prüfung benötigt?
- Wesentliche Ausgangspunkte sind das vollständige Schreiben, die Angaben zum betroffenen Werk, der behauptete Zeitpunkt der Nutzung und die geltend gemachten Ansprüche. Auch Informationen darüber, wer den Internetanschluss im betreffenden Zeitraum nutzen konnte, können für die Einordnung bedeutsam sein. Eine Filesharing-Abmahnung kann sowohl Zahlungsforderungen als auch das Verlangen nach einer Unterlassungserklärung enthalten. Diese Punkte sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Aus der bloßen Inhaberschaft eines Anschlusses lässt sich nicht jede Haftungsfrage abschließend beantworten. Bei einer Anfrage sollten vorhandene Fristen und bereits abgegebene Erklärungen ausdrücklich erwähnt werden.
- Wann kann eine negative Internetbewertung rechtlich überprüft werden?
- Bei Internetbewertungen kommt es unter anderem darauf an, ob eine persönliche Wertung oder eine überprüfbare Tatsachenbehauptung vorliegt. Negative Kritik ist nicht allein deshalb unzulässig, weil sie geschäftlich oder persönlich belastet. Unwahre Tatsachenbehauptungen und bestimmte persönlichkeitsverletzende Äußerungen können dagegen rechtliche Fragen aufwerfen. Für eine Prüfung sind der vollständige Text, die Plattform, der Veröffentlichungszeitpunkt und der tatsächliche Hintergrund wichtig. Auch die Frage, ob überhaupt ein Kontakt oder Geschäftsvorgang stattgefunden hat, kann relevant sein. Eine Bewertung muss stets in ihrem Zusammenhang betrachtet werden; eine Löschung lässt sich nicht pauschal zusagen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Krach
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 115 Bewertungen
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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-krach.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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