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- Rechtsanwalt André Gerber
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
André Gerber ist Rechtsanwalt für Familienrecht in Halle (Saale). Seine Kanzlei befindet sich in der Geiststraße 22. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Scheidungsrecht, Unterhaltsansprüche, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensrecht. Im Bereich Scheidung bearbeitet er unter anderem Scheidungsfolgenvereinbarungen, Zugewinnausgleich, Härtefallscheidungen und einvernehmliche Scheidungen sowie internationales Scheidungsrecht. Weitere Themen sind Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Unterhalt gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern. Bei vermögensrechtlichen Fragen befasst er sich mit Versorgungsausgleich, der Verteilung des Vermögens sowie Darlehen und Krediten bei Scheidung. Adoption, Anfechtung und Anerkennung der Vaterschaft sowie eingetragene Lebenspartnerschaften zählen ebenfalls zu den genannten Schwerpunkten. Sein Angebot richtet sich unter anderem an scheidungswillige Ehegatten und einkommensschwache Mandanten. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Mandanten einen Kostenvoranschlag zu den voraussichtlichen Scheidungskosten. Gerber erläutert auch den Zugang zu Prozesskostenhilfe. Für einkommensschwache Mandanten ist die Erstberatung im Sinne des Beratungshilfegesetzes kostenfrei. Die Webseite nennt außerdem einen kostenfreien Erstkontakt, einen Gutschein für die Erstberatung und sofortige Terminvergabe.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-gerber.de, anwalt-gerber.de
Beratung in Halle (Saale) – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt André Gerber ist mit seiner Kanzlei in der Geiststraße 22 in 06108 Halle (Saale) ansässig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere seine familienrechtliche Tätigkeit. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung hilfreich: Während zum Familienrecht zahlreiche konkrete Themen genannt werden, enthält das Faktenmaterial keine näheren Angaben zu einzelnen arbeitsrechtlichen Tätigkeitsfeldern. Ob ein bestimmtes Anliegen übernommen werden kann, lässt sich daher bei der Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei der rechtlichen Einordnung regelmäßig eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen und der maßgeblichen Abläufe. Je nach Streitpunkt können außerdem tarifliche Regelungen oder betriebliche Vereinbarungen Bedeutung haben. Da insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kurze gesetzliche Fristen bestehen können, sind das Datum eines Schreibens und dessen tatsächlicher Zugang wichtige Informationen für eine Anfrage. Im Familienrecht bearbeitet André Gerber unter anderem Scheidungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Fragen des Zugewinnausgleichs. Genannt sind sowohl einvernehmliche Scheidungen als auch Härtefallscheidungen und internationales Scheidungsrecht. Hinzu kommen Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt sowie Unterhaltsfragen zu minderjährigen und volljährigen Kindern. Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen die Verantwortung für Kinder und deren Kontakt zu den Eltern. Weitere aufgeführte Themen sind Versorgungsausgleich, Vermögensverteilung, Darlehen und Kredite bei Scheidung, Adoption, Vaterschaft und eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese Fragen können miteinander verbunden sein, müssen aber jeweils nach ihren eigenen rechtlichen Voraussetzungen betrachtet werden. Die Adresse in der Geiststraße liegt im innerstädtischen Bereich von Halle (Saale). Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, viele familienrechtliche Verfahren vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Personen, vorhandenen Schreiben und möglichen Fristen. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und ein Beratungstermin abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Halle (Saale)
Die Kanzlei von Rechtsanwalt André Gerber befindet sich in der Geiststraße 22, 06108 Halle (Saale), im innerstädtischen Umfeld. Der Standort bildet einen örtlichen Anlaufpunkt für Anliegen im Arbeitsrecht und Familienrecht. Für die Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Fahrt mit dem Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Auch die konkreten Zugangsmöglichkeiten zum Kanzleigebäude lassen sich im Vorfeld erfragen. Im Profil werden keine einzelnen Gerichte namentlich genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Der Kanzleisitz in Halle (Saale) legt den Gerichtsstand deshalb nicht automatisch fest. Für Scheidungen und viele weitere Themen des familienrechtlichen Profils sind die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Dazu gehören insbesondere Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Auch Adoptions- und Abstammungssachen werden dort behandelt. Die örtliche Zuständigkeit kann etwa an den gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder anknüpfen. Bei internationalen Sachverhalten ist zusätzlich zu unterscheiden, ob deutsche Gerichte zuständig sind und welches Recht anzuwenden ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bringen Sie Ihren ALG 2 Bescheid zur Beratung mit.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der Erstkontakt ist kostenfrei; für die Erstberatung wird ein Gutschein angeboten. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zu den voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung. Für einkommensschwache Mandanten ist die Erstberatung im Sinne des Beratungshilfegesetzes kostenfrei.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Der Erstkontakt ist kostenfrei; für die Erstberatung wird ein Gutschein angeboten. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zu den voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung. Für einkommensschwache Mandanten ist die Erstberatung im Sinne des Beratungshilfegesetzes kostenfrei.
Für den Erstkontakt: Bringen Sie Ihren ALG 2 Bescheid zur Beratung mit.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder der bisherige Schriftwechsel wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten; eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
- Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und welche Themen bleiben dabei zu klären?
- Von einer einvernehmlichen Scheidung wird üblicherweise gesprochen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen und über deren wesentliche Folgen kein Streit besteht. Trotzdem sind gesetzliche Voraussetzungen zu prüfen und ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Themen können Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, die Ehewohnung und gemeinsame Verbindlichkeiten sein. Bei Kindern kommen Sorge- und Umgangsfragen hinzu. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt vertritt dabei nicht beide Ehegatten gemeinsam. Ob weitere anwaltliche Vertretung erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Anträgen und Interessen.
- Worin unterscheiden sich Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt nach der Scheidung und Kindesunterhalt?
- Diese Unterhaltsformen betreffen unterschiedliche Lebenssituationen und haben jeweils eigene Voraussetzungen. Trennungsunterhalt betrifft die Zeit des Getrenntlebens vor der rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt nach der Scheidung einen gesetzlich vorgesehenen Unterhaltsgrund voraus. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf des Kindes; dabei unterscheiden sich die Regeln für minderjährige und volljährige Kinder teilweise. Für die Einordnung sind regelmäßig Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit sowie weitere Unterhaltspflichten relevant. Vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen können ebenfalls Bedeutung haben. Eine pauschale Berechnung ohne Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse ist deshalb nicht verlässlich.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung verändert eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Für beide Bereiche ist das Kindeswohl maßgeblich. Bei Uneinigkeit können Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt oder ein familiengerichtliches Verfahren in Betracht kommen. Welche Fragen überhaupt streitig sind, lässt sich anhand der bisherigen Betreuung und der vorgesehenen künftigen Regelung beschreiben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu André Gerber
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für André Gerber liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 43 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Geiststraße 22, 06108 Halle (Saale)
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-gerber.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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