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- Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak hat ihren Sitz in der Bölbergasse 3 in Halle (Saale). Sie berät und vertritt Mandanten seit über 30 Jahren. Als Tätigkeitsgebiete nennt die Kanzlei Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht sowie Baurecht, Immobilienrecht und Grundstücksrecht. Im Verkehrsrecht gehören Verkehrsunfälle, Schadensregulierung, Bußgeld und Fahrverbot zu den genannten Themen. Bei Verkehrsunfällen vertritt sie auch Speditionen sowie LKW- und Transportgesellschaften in Deutschland und in Europa mit Niederlassung in Deutschland. Im Familienrecht bearbeitet sie unter anderem Ehescheidungen, Unterhaltsfragen, Sorgerecht und Scheidungsfolgevereinbarungen. Erbrechtliche Angelegenheiten umfassen beispielsweise Pflichtteil, Testamente, Erbengemeinschaften und Testamentsvollstreckung. Im Vertragsrecht werden Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsauflösung aufgeführt. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland und verfügt über Videotechnik für Videoverhandlungen. Für bestehende Mandanten und neue Ratsuchende stehen Online-Anfragen und eine Online-Terminvergabe zur Verfügung. Anfragen nimmt außerdem die KI-Telefonassistentin MARIE entgegen. Rückmeldungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: xn--kanzlei-khler-babiak-cbc.de
Beratung in Halle (Saale) – Einordnung der Redaktion
S. Köhler ist im Profil der Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak in Halle (Saale) mit Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht aufgeführt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Bölbergasse 3, 06108 Halle (Saale), und berät und vertritt nach ihrer Beschreibung seit über 30 Jahren Mandantinnen und Mandanten. Für Ratsuchende verbindet das Profil damit zwei Rechtsgebiete, in denen berufliche oder persönliche Veränderungen häufig rechtliche Fragen aufwerfen. Welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, lässt sich im Rahmen einer Anfrage klären. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt. Auch ein Aufhebungsvertrag oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses kann Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Je nach Anliegen sind dabei Schreiben des Arbeitgebers, zeitliche Abläufe und mögliche Fristen von Bedeutung. Diese Themen beschreiben das Rechtsgebiet allgemein; eine bestimmte Ausrichtung auf Beschäftigte oder Arbeitgeber ist im Profil nicht angegeben. Für das Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung ausdrücklich Ehescheidungen, Unterhaltsfragen, Sorgerecht und Scheidungsfolgevereinbarungen. Typische Anliegen betreffen die rechtliche Gestaltung einer Trennung, finanzielle Verpflichtungen zwischen Familienmitgliedern oder Entscheidungen für gemeinsame Kinder. Dabei können mehrere Fragen miteinander zusammenhängen, ohne dass sie zwingend im selben Verfahren behandelt werden. Zur ersten Orientierung gehören deshalb häufig Angaben zur familiären Situation, zu bereits getroffenen Absprachen und zu vorhandenen gerichtlichen Schreiben. Bei Vereinbarungen über Trennungs- und Scheidungsfolgen können zudem besondere Formvorschriften eine Rolle spielen. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Halle (Saale). Angaben zu einem bestimmten Stadtteil, zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor Arbeitsgerichten geführt, familienrechtliche Angelegenheiten vor dem Familiengericht beim Amtsgericht; die örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen anhand dieses Profils zuordnen und die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Sachverhaltsschilderung, Hinweise auf laufende Fristen und eine Rückrufmöglichkeit erleichtern die weitere Abstimmung. Die Kanzlei nennt außerdem Online-Anfragen, Online-Terminvergabe sowie die KI-Telefonassistentin MARIE zur Annahme von Anfragen. Rückmeldungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail. Ob ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Klärung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Halle (Saale)
Die Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak ist unter der Adresse Bölbergasse 3, 06108 Halle (Saale), ansässig. Ein bestimmter Stadtteil oder eine ausdrückliche Innenstadtlage ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für die Planung eines persönlichen Termins bildet deshalb die vollständige Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt. Konkrete Informationen zur Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Zufahrten oder zu Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Wer mit Bus, Bahn oder Pkw anreisen möchte, kann die aktuelle Verbindung beziehungsweise Route vorab prüfen und organisatorische Fragen mit der Kanzlei abstimmen. Als weitere Kontaktwege nennt die Kanzlei Online-Anfragen und eine Online-Terminvergabe; eine Rückmeldung ist telefonisch oder per E-Mail vorgesehen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden etwa Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse geführt. Familienrechtliche Verfahren, beispielsweise Scheidungen sowie Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren, gehören grundsätzlich zum Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz in Halle (Saale). Die Kanzleibeschreibung nennt darüber hinaus eine Vertretung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland, jedoch keine konkreten Gerichtsstandorte. Oberlandesgerichte können im Familienrecht insbesondere mit Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen befasst sein. Landgerichte sind dagegen nicht die typische erste Instanz für die hier im Profil hervorgehobenen arbeits- und familienrechtlichen Anliegen. Die vorhandene Videotechnik ermöglicht technisch Videoverhandlungen; ob diese stattfinden, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Online-Anfrage sollen das Anliegen beziehungsweise die Rechtsfragen in kurzen Sätzen beschrieben und die vollständigen Kontaktdaten angegeben werden: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Aktenzeichen, wenn vorhanden. Bei Nutzung der Telefonassistentin MARIE sollen Name, Anliegen und Telefonnummer sowie bei bestehenden Mandaten auch das Aktenzeichen genannt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für die Online-Anfrage sollen das Anliegen beziehungsweise die Rechtsfragen in kurzen Sätzen beschrieben und die vollständigen Kontaktdaten angegeben werden: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Aktenzeichen, wenn vorhanden. Bei Nutzung der Telefonassistentin MARIE sollen Name, Anliegen und Telefonnummer sowie bei bestehenden Mandaten auch das Aktenzeichen genannt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht wichtig. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Ergänzend können Änderungsvereinbarungen, Entgeltabrechnungen oder bisherige Korrespondenz relevant sein. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen Fristen unterliegen; eine unverbindliche Anfrage ersetzt keine Fristwahrung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts klären.
- Kann ein Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift rechtlich geprüft werden?
- Ein Aufhebungsvertrag kann vor einer Unterzeichnung rechtlich geprüft werden. Typische Prüfpunkte sind das Beendigungsdatum, Regelungen zur Freistellung, noch offene Vergütung, Urlaub und das Arbeitszeugnis. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen können für die Gesamtbetrachtung wichtig sein. Anders als eine Kündigung beruht ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung beider Seiten. Für eine Anfrage sind deshalb der vollständige Entwurf, der Arbeitsvertrag und Angaben zu einer gesetzten Antwortfrist hilfreich. Ob einzelne Regelungen angemessen oder rechtlich problematisch sind, hängt von den Umständen ab.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung zu klären sein?
- Neben der Scheidung können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich relevant werden. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, kommen Fragen des Sorgerechts, des Aufenthalts und des Umgangs hinzu. Diese Themen folgen teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regeln und werden nicht automatisch sämtlich durch die Scheidung geregelt. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits einvernehmlich besprochen wurden und wo noch Unklarheit besteht. Vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können die Einordnung erleichtern.
- Was ist eine Scheidungsfolgevereinbarung und welche Unterlagen sind dafür relevant?
- Eine Scheidungsfolgevereinbarung soll bestimmte rechtliche Folgen einer Trennung oder Scheidung zwischen den Beteiligten regeln. Sie kann beispielsweise Unterhalt, Vermögensfragen, die Ehewohnung oder den Versorgungsausgleich betreffen. Je nach Inhalt bestehen besondere Formanforderungen, etwa eine notarielle Beurkundung. Für eine erste Besprechung können vorhandene Eheverträge, Angaben zu Einkommen und Vermögen sowie eine Übersicht der gewünschten Regelungen relevant sein. Nicht jede denkbare Vereinbarung ist uneingeschränkt wirksam. Die rechtliche Prüfung berücksichtigt deshalb sowohl die formalen Anforderungen als auch Inhalt und persönliche Ausgangssituation.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu S. Köhler
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4,6 von 5 · 54 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bölbergasse 3, 06108 Halle (Saale)
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: xn--kanzlei-khler-babiak-cbc.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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