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- Rechtsanwalt Andreas M. Kohn
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Andreas M. Kohn ist Rechtsanwalt in Chemnitz sowie Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Schwerpunkte nennt seine Kanzlei Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Insolvenzstrafrecht. Die Webseite behandelt außerdem Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmitteldelikte, Cybermobbing und illegale Autorennen. Sein Angebot richtet sich unter anderem an Menschen, die mit einem Strafverfahren, einem Strafbefehl, einem Bußgeldbescheid oder der Entziehung der Fahrerlaubnis konfrontiert sind. Auch Unfallsachen und verkehrsverwaltungsrechtliche Angelegenheiten werden genannt. Kohn verweist auf 25 Jahre Erfahrung im Straf- und Verkehrsrecht sowie auf Kenntnisse der Arbeitsweise von Haftpflichtversicherern und Behörden. Für die erste Besprechung bittet er um vorhandene Unterlagen, etwa Bescheide, Aktenzeichen, Schriftwechsel oder Gutachten, um die Angelegenheit kurzfristig bearbeiten zu können. Termine werden telefonisch oder per E-Mail vereinbart und können auch per Videokonferenz stattfinden. Anwaltliche Sprechzeiten gibt es nur nach Vereinbarung. Die Kanzlei liegt in Altchemnitz am Rande des Stadtparks. Ein barrierefreier Zugang ist nicht gegeben; Möglichkeiten für ein persönliches Gespräch sollen vorab telefonisch besprochen werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-kohn.de, ra-kohn.de
Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion
Andreas M. Kohn ist Rechtsanwalt in Chemnitz und führt die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Verkehrsrecht. Das Strafrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; hinzu kommen Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Steuerstrafrecht. Die Kanzlei benennt insbesondere Sexualstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Auf ihrer Webseite werden außerdem Verkehrsstraftaten, Betäubungsmitteldelikte, Cybermobbing und illegale Autorennen behandelt. Kohn verweist auf 25 Jahre Erfahrung im Straf- und Verkehrsrecht. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, einen behördlichen oder gerichtlichen Vorwurf einzuordnen und den weiteren Verfahrensablauf zu verstehen. Im Strafrecht können etwa ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder ein Strafbefehl Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Steuerstrafrechtliche Anliegen betreffen den Verdacht strafbarer Verstöße gegen steuerliche Pflichten; im Insolvenzstrafrecht stehen mögliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Krisen im Mittelpunkt. Bei Sexualstraftaten und Betäubungsmitteldelikten hängen die rechtlichen Fragen wesentlich vom konkreten Vorwurf und dem Stand des Verfahrens ab. Eine anwaltliche Befassung umfasst typischerweise die Klärung der Verfahrenssituation, die Sichtung verfügbarer Unterlagen und die Auseinandersetzung mit den erhobenen Vorwürfen. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei sowohl Unfallsachen als auch Bußgeldverfahren und verkehrsverwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Nach einem Verkehrsunfall können Haftung, Schadensumfang und die Kommunikation mit Haftpflichtversicherern eine Rolle spielen. Bei einem Bußgeldbescheid stehen dagegen der vorgeworfene Verkehrsverstoß und mögliche Folgen im Vordergrund. Fahrerlaubnisrechtliche Verfahren betreffen beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Behörde. Sie sind von strafrechtlichen Verfahren und einem zeitlich begrenzten Fahrverbot zu unterscheiden, auch wenn derselbe Sachverhalt mehrere Verfahren auslösen kann. Die Kanzlei befindet sich in der Kauffahrtei 23, 09120 Chemnitz, im Stadtteil Altchemnitz am Rande des Stadtparks. Örtliche Bezugspunkte für strafrechtliche Verfahren sind das Amtsgericht Chemnitz und das Landgericht Chemnitz; die konkrete Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Ein barrierefreier Zugang zur Kanzlei besteht nicht. Möglichkeiten für ein persönliches Gespräch sollen deshalb bei entsprechendem Bedarf vorab telefonisch geklärt werden. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen knapp zusammenfassen und die Terminabstimmung mit der Kanzlei telefonisch oder per E-Mail vornehmen. Anwaltliche Sprechzeiten finden ausschließlich nach Vereinbarung statt; auch Videokonferenzen sind möglich. Zur ersten Besprechung bittet Kohn um vorhandene Unterlagen, etwa Bescheide, Aktenzeichen, Schriftwechsel oder Gutachten. Angaben zu bereits bekannten Terminen und laufenden Verfahren helfen dabei, die Anfrage einzuordnen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz
- Amtsgericht Chemnitz
- Landgericht Chemnitz
- Arbeitsgericht Chemnitz
- Sächsisches Landesarbeitsgericht
Der Kanzleistandort Kauffahrtei 23 liegt in Altchemnitz am Rande des Stadtparks und damit nicht im Chemnitzer Zentrum. Neben Altchemnitz gehören Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg und Bernsdorf zum örtlichen Umfeld des Profils. Für einen Besuch aus diesen oder anderen Stadtteilen lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen. Konkrete Angaben zu Linien, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Der Zugang ist nicht barrierefrei; deshalb ist eine vorherige telefonische Abstimmung zu den Möglichkeiten eines persönlichen Gesprächs vorgesehen. Als Alternative zum Besuch nennt die Kanzlei auch Termine per Videokonferenz. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Chemnitz und das Landgericht Chemnitz relevant. Bei gegebener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit führt das Amtsgericht zahlreiche erstinstanzliche Strafverfahren und Strafbefehlsverfahren sowie gerichtliche Bußgeldverfahren. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch steuerstrafrechtliche und insolvenzstrafrechtliche Vorwürfe werden vor den ordentlichen Strafgerichten behandelt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können je nach Zuständigkeit ebenfalls vor Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnisentscheidungen gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit; ein Verwaltungsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Das Arbeitsgericht Chemnitz und das Sächsische Landesarbeitsgericht befassen sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und sind für die hier genannten Schwerpunkte typischerweise nicht die zuständigen Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zum ersten Besprechungstermin sollen nach Möglichkeit und soweit vorhanden bei Bußgeldsachen der Anhörungsbogen der ermittelnden Behörde, der Bußgeldbescheid und Schriftwechsel mitgebracht werden; bei Strafsachen die Aktenzeichen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, gegebenenfalls die Anklageschrift, der Vernehmungsbogen der Polizei und Schriftwechsel. Bei Unfallsachen werden der Unfallbogen der aufnehmenden Polizei und das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen genannt, bei verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, Bescheide, gegebenenfa
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Anwaltliche Sprechzeiten finden nur nach Vereinbarung statt; ein Termin kann telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Der Termin kann auch per Videokonferenz wahrgenommen werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Anwaltliche Sprechzeiten finden nur nach Vereinbarung statt; ein Termin kann telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Der Termin kann auch per Videokonferenz wahrgenommen werden.
Für den Erstkontakt: Zum ersten Besprechungstermin sollen nach Möglichkeit und soweit vorhanden bei Bußgeldsachen der Anhörungsbogen der ermittelnden Behörde, der Bußgeldbescheid und Schriftwechsel mitgebracht werden; bei Strafsachen die Aktenzeichen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, gegebenenfalls die Anklageschrift, der Vernehmungsbogen der Polizei und Schriftwechsel. Bei Unfallsachen werden der Unfallbogen der aufnehmenden Polizei und das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen genannt, bei verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, Bescheide, gegebenenfa
Bevorzugter Kontaktweg: form
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Das Schöffenamt
- BRD – USA: Der Einsatz von Lügendetektoren
- A. Scheuer = B. Scheuert?
- Kann Angela Merkel „impeached“ werden?
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Strafverfahrens oder Strafbefehls hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sowie das Aktenzeichen und bekannte Termine hilfreich. Bei einem Strafbefehl sind auch Angaben zur Zustellung wichtig, weil daran Fristen anknüpfen können. Bereits vorhandener Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht erleichtern das Verständnis. Bei sensiblen Vorwürfen, etwa im Sexualstrafrecht oder bei Betäubungsmitteldelikten, genügt für die erste Kontaktanfrage meist eine sachliche Benennung des Verfahrens. Wie ausführliche Informationen und Unterlagen übermittelt werden, lässt sich im Vorfeld abstimmen.
- Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Bußgeldbescheid ahndet eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Verkehrsverstoß. Er kann neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot enthalten. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Berechtigung zum Führen der betroffenen Kraftfahrzeuge; eine spätere Neuerteilung ist ein eigenes Thema. Die Entziehung kann durch ein Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Deshalb sind für eine Anfrage die genaue Art des Schreibens, die ausstellende Stelle und der Verfahrensstand wesentlich.
- Welche Fragen können nach einem Verkehrsunfall für eine anwaltliche Anfrage wichtig sein?
- Nach einem Verkehrsunfall stehen häufig die Verantwortlichkeit der Beteiligten, die Verteilung der Haftung und der Umfang möglicher Schäden im Mittelpunkt. Hinzu kommen Fragen zur Abwicklung mit Haftpflichtversicherern und zur Aussagekraft von Gutachten. Für eine erste Einordnung können Unfallmitteilungen, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, Reparaturunterlagen sowie der bisherige Schriftwechsel relevant sein. Neben der zivilrechtlichen Schadensregulierung kann ein gesondertes Bußgeld- oder Strafverfahren bestehen. Diese Verfahren haben unterschiedliche Ziele und sollten bei der Beschreibung des Anliegens voneinander unterschieden werden.
- Worin unterscheiden sich steuerstrafrechtliche und insolvenzstrafrechtliche Verfahren von anderen Verfahren in diesen Bereichen?
- Im Steuerstrafrecht geht es um den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten, nicht allein um die richtige Höhe einer Steuer. Besteuerungsverfahren und Strafverfahren können nebeneinander laufen. Im Insolvenzstrafrecht werden mögliche strafbare Pflichtverletzungen im Umfeld einer wirtschaftlichen Krise untersucht; das Insolvenzverfahren selbst dient dagegen insbesondere der geordneten Behandlung der Vermögensverhältnisse und Gläubigerforderungen. Für eine Mandatsanfrage ist daher wichtig, welche Behörde oder welches Gericht geschrieben hat, welcher Vorwurf genannt wird und in welcher Rolle die betroffene Person beteiligt ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas M. Kohn
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Kanzlei und Anfahrt
Kauffahrtei 23, 09120 Chemnitz
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Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
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Verkehrsrecht
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-kohn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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