- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
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- vor Ort · telefonisch
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- Jaqueline Schrader - Anwaltskanzlei
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Chemnitz vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Jacqueline Schrader ist Fachanwältin für Familienrecht in Chemnitz. Ihre Kanzlei für Familienrecht eröffnete sie im Februar 2016. Die Webseite nennt Trennung, Ehescheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn und Versorgungsausgleich als Themen. Auch Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Hausrat und Ehewohnung sowie Umgang und Sorgerecht werden aufgeführt. Bereits während ihrer mehrjährigen Tätigkeit in einer Dresdner Kanzlei bildete das Familienrecht ihren Tätigkeitsschwerpunkt. Im Jahr 2012 wechselte sie in eine Chemnitzer Kanzlei, in der sie schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig war und dieses Referat allein führte. Die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer Sachsen im Juli 2015. Kurzfristige Besprechungstermine sind nach Vereinbarung möglich. Persönlich ist sie montags bis freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung erreichbar. Die Kanzlei befindet sich in der Reichsstraße 46. Rund um die Kanzlei stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Zudem ist Schrader als ehrenamtliche Prüferin bei der IHK Chemnitz tätig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schrader-anwalt.de, schrader-anwalt.de
Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion
Jacqueline Schrader ist Fachanwältin für Familienrecht in Chemnitz und führt ihre Kanzlei in der Reichsstraße 46, 09112 Chemnitz. Ihre eigene Kanzlei für Familienrecht eröffnete sie im Februar 2016. Bereits während einer mehrjährigen Tätigkeit in einer Dresdner Kanzlei lag ihr Schwerpunkt im Familienrecht. Nach ihrem Wechsel in eine Chemnitzer Kanzlei im Jahr 2012 führte sie dort das familienrechtliche Referat allein. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen verlieh ihr im Juli 2015 die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht. Daneben ist sie als ehrenamtliche Prüferin bei der IHK Chemnitz tätig. Die belegte Kanzleibeschreibung umfasst Trennung und Ehescheidung sowie Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Für Ratsuchende stehen hinter diesen Themen häufig Fragen zur Neuordnung des familiären Alltags und zur wirtschaftlichen Situation nach einer Trennung. Hinzu kommen Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Während der Zugewinnausgleich grundsätzlich die Vermögensentwicklung während der Ehe betrifft, geht es beim Versorgungsausgleich um während der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte. Welche dieser Bereiche zusammenwirken, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab. Weitere ausdrücklich genannte Themen sind Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Hausrat und Ehewohnung sowie Umgang und Sorgerecht. Damit werden sowohl vorsorgliche Vereinbarungen als auch Regelungsfragen im Zusammenhang mit einer Trennung angesprochen. Bei gemeinsamen Kindern sind die Betreuung, der Kontakt zu beiden Elternteilen und die Verantwortung für wichtige Entscheidungen typische Anliegen. Das Profil führt außerdem Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die vorliegenden Angaben zur bisherigen Tätigkeit beschreiben jedoch vor allem das Familienrecht. Ob eine Anfrage zu Kündigung, Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis übernommen werden kann, sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich geklärt werden. Der örtliche Bezug liegt in Chemnitz mit seinen Stadtteilen, darunter Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf und Altchemnitz. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Chemnitz als Familiengericht in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Rund um die Kanzlei stehen nach der Kanzleibeschreibung kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Persönlich ist Jacqueline Schrader montags bis freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung erreichbar. Kurzfristige Besprechungstermine sind nach Vereinbarung möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Anliegen knapp einordnen, etwa als Scheidung, Unterhaltsfrage oder arbeitsrechtliches Problem. Hilfreich sind Hinweise auf bereits eingegangene gerichtliche Schreiben und bekannte Termine oder Fristen. Über die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten lässt sich anschließend die Übernahme der Angelegenheit anfragen. Ob ein Mandat zustande kommt und welche Unterlagen für eine Besprechung benötigt werden, wird unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz
- Amtsgericht Chemnitz
- Landgericht Chemnitz
- Arbeitsgericht Chemnitz
- Sächsisches Landesarbeitsgericht
Die Kanzlei von Jacqueline Schrader befindet sich in der Reichsstraße 46 in 09112 Chemnitz. Die vorliegenden Angaben erlauben keine eindeutige Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz. Für die Anfahrt mit dem Pkw nennt die Kanzleibeschreibung kostenlose Parkplätze im Umfeld; eine jederzeitige Verfügbarkeit ist damit nicht verbunden. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Verbindung anhand der genauen Kanzleiadresse und der aktuellen Fahrpläne planen. Konkrete Haltestellen, Linien oder Weglängen sind nicht belegt. Die vereinbarte Besprechungszeit bildet den zeitlichen Rahmen für die Anreise. Für die familienrechtlichen Themen dieses Profils ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Chemnitz relevant. Dort werden bei örtlicher Zuständigkeit vor dem Familiengericht beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Auch Zugewinn und Versorgungsausgleich können Gegenstand familiengerichtlicher Verfahren sein. Das Landgericht Chemnitz ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für diese Familiensachen und auch nicht die Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Welche gerichtliche Zuständigkeit besteht, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für das im Profil aufgeführte Arbeitsrecht ist typischerweise das Arbeitsgericht Chemnitz die erste Instanz, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Es verhandelt unter anderem Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Das Sächsische Landesarbeitsgericht befasst sich insbesondere mit Berufungen gegen arbeitsgerichtliche Urteile sowie mit Beschwerden in bestimmten arbeitsgerichtlichen Verfahren. Nicht jede Auseinandersetzung erreicht eine weitere Instanz; dafür gelten jeweils eigene Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- TOP ANWÄLTIN 2026 im Familienrecht, Frankfurter Allgemeine Zeitung (2025)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation und der offenen Fragen. Zur Vorbereitung einer späteren Besprechung können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegender Schriftverkehr hilfreich sein. Wenn finanzielle Themen betroffen sind, kommen Einkommensnachweise und Unterlagen zu Vermögen oder Verbindlichkeiten hinzu. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Vertrauliche Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich?
- Kindesunterhalt betrifft den Lebensbedarf eines Kindes. Ehegattenunterhalt betrifft mögliche Unterhaltsansprüche zwischen Ehepartnern während der Trennung oder nach der Scheidung; dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Der Zugewinnausgleich ist dagegen ein vermögensrechtlicher Ausgleich, der bei entsprechendem Güterstand die Vermögensentwicklung während der Ehe berücksichtigt. Diese Bereiche sind voneinander zu unterscheiden, können aber wirtschaftlich zusammenhängen. Für eine erste Einordnung sind deshalb häufig Angaben zu Einkommen, Vermögen, familiären Betreuungsaufgaben und bestehenden Vereinbarungen relevant. Aus der bloßen Trennung lässt sich noch keine konkrete Anspruchshöhe ableiten.
- Werden Sorgerecht und Umgang bei einer Scheidung automatisch neu geregelt?
- Eine Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält. Eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge bleibt grundsätzlich bestehen. Davon zu unterscheiden ist der Umgang, also insbesondere der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Regelungsbedarf kann etwa bei Betreuungszeiten, Ferien oder wichtigen Entscheidungen entstehen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Ob eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist oder eine einvernehmliche Verständigung möglich bleibt, hängt von der Situation ab. Bei einer Anfrage hilft es, bestehende Absprachen und konkrete Streitpunkte getrennt darzustellen.
- Kann ich auch wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems anfragen?
- Eine arbeitsrechtliche Anfrage kann zunächst der Klärung dienen, ob die betreffende Angelegenheit übernommen wird. Ein Profileintrag zu Arbeitsrecht und eine Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht beschreiben unterschiedliche Informationen; daraus lässt sich kein bestimmter Umfang arbeitsrechtlicher Mandatsbearbeitung ableiten. Typische Anliegen sind Kündigungen, ausstehende Vergütung, Arbeitsverträge und Zeugnisse. Für die erste Kontaktaufnahme sind eine kurze Sachverhaltsschilderung sowie Angaben zu erhaltenen Schreiben und deren Zugangsdatum hilfreich. Gerade im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jacqueline Schrader
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5,0 von 5 · 18 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schrader-anwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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