Veröffentlichtes Profil

Langner Thomas

Dr. Thomas Langner: Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht in Chemnitz

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht · Kanzlei Dr. Langner

Blankenauer Str. 13, 09113 Chemnitz

Telefon: +49 371 4791452

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. Langner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Thomas Langner ist alleiniger Berufsträger der Kanzlei Dr. Langner mit Sitz in Chemnitz. Er bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Im Arbeitsrecht und Familienrecht führt er jeweils den Fachanwaltstitel. Den Lehrgang zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Voraussetzung für die Fachanwaltsbezeichnung im Erbrecht hat er im Sommer 2019 erfolgreich absolviert. Sein Angebot richtet sich an Mandanten mit Anliegen in diesen drei Rechtsgebieten und umfasst Beratungen, die außergerichtliche Interessenwahrnehmung sowie die Vertretung vor Gericht. Die Beschränkung auf wenige Rechtsgebiete begründet er mit der zunehmenden Vielfalt und Komplexität des Rechts. Als alleiniger Berufsträger setzt er auf persönliche Betreuung während der gesamten Mandatsbearbeitung. Darüber hinaus bietet er in den Kanzleiräumen Seminare zu Themen des Arbeitsrechts, Erbrechts und Familienrechts an. Ein kostenfreier telefonischer Erstkontakt von etwa zehn Minuten ist möglich; eine kostenfreie Erstberatung zur Problemlösung bietet er ausdrücklich nicht an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de, kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de

Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion

Dr. Thomas Langner ist alleiniger Berufsträger der Kanzlei Dr. Langner in der Blankenauer Str. 13, 09113 Chemnitz. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht; daneben bearbeitet er ausschließlich Mandate im Familienrecht und Erbrecht. Für Arbeitsrecht und Familienrecht führt er jeweils den Fachanwaltstitel. Im Erbrecht hat er im Sommer 2019 den Lehrgang zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Voraussetzung für eine entsprechende Fachanwaltsbezeichnung erfolgreich abgeschlossen. Ein Fachanwaltstitel für Erbrecht ist damit nicht angegeben. Seine Tätigkeit umfasst Beratung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und gerichtliche Vertretung. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Auch Vergütung, Arbeitszeit und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Vereinbarung können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst die Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses und der vorhandenen Unterlagen. Dabei können zeitliche Abläufe und gesetzliche Fristen wesentlich sein. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Familienrechtliche Anliegen betreffen typischerweise Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Hier sind persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Verhältnisse häufig eng miteinander verbunden. Im Erbrecht geht es etwa um die Gestaltung der Vermögensnachfolge, Testamente, Pflichtteilsfragen oder Auseinandersetzungen zwischen Miterben. Die Beschränkung auf diese drei Rechtsgebiete begründet Dr. Langner mit der zunehmenden Vielfalt und Komplexität des Rechts. Als alleiniger Berufsträger setzt er auf persönliche Betreuung während der Mandatsbearbeitung. Ergänzend bietet er in den Kanzleiräumen Seminare zu arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Themen an. Der örtliche Bezug liegt in Chemnitz. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind insbesondere das Arbeitsgericht Chemnitz und in der nächsten Instanz das Sächsische Landesarbeitsgericht relevant. Familien- und Nachlasssachen werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Chemnitz behandelt; bei erbrechtlichen Zivilstreitigkeiten kann auch das Landgericht Chemnitz zuständig sein. Für Ratsuchende aus Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz bietet die Kanzleiadresse einen konkreten Ausgangspunkt zur Anfahrtsplanung. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass sowie etwaige Termine oder Fristen benennen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Möglich ist ein telefonischer Erstkontakt von etwa zehn Minuten. Dieser dient nicht als Erstberatung zur Lösung des rechtlichen Problems.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Chemnitz
  • Arbeitsgericht Chemnitz
  • Sächsisches Landesarbeitsgericht

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Dr. Thomas Langner ist das Arbeitsgericht Chemnitz ein wesentlicher örtlicher Bezugspunkt. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Das Sächsische Landesarbeitsgericht ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen die nächste Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich allerdings nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern unter anderem nach den maßgeblichen Verfahrensregeln und dem Bezug des Arbeitsverhältnisses zum Gerichtsbezirk. Für die weiteren Tätigkeitsfelder Familienrecht und Erbrecht ist das Amtsgericht Chemnitz von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit als Familiensachen etwa Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Als Nachlassgericht befasst sich das Amtsgericht insbesondere mit Nachlassangelegenheiten wie Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Zahlung eines Pflichtteils. Solche Zivilverfahren können abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Chemnitz geführt werden. Die Kanzlei befindet sich in der Blankenauer Str. 13 im Chemnitzer Stadtgebiet. Eine belegte Stadtteilzuordnung oder eine ausgewiesene Innenstadtlage liegt nicht vor. Für die Anfahrt aus dem Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz sollte daher die konkrete Adresse zugrunde gelegt werden. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Route mit dem Pkw lassen sich anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten prüfen. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird keine kostenfreie Erstberatung zur Problemlösung angeboten. Im Rahmen eines kostenfreien Erstkontakts per Telefon unter 0371/4791452 mit einer Dauer von ca. 10 Minuten ist in der Regel bereits eine erste Handlungsempfehlung möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Es wird keine kostenfreie Erstberatung zur Problemlösung angeboten. Im Rahmen eines kostenfreien Erstkontakts per Telefon unter 0371/4791452 mit einer Dauer von ca. 10 Minuten ist in der Regel bereits eine erste Handlungsempfehlung möglich.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der bisherige Schriftwechsel von Bedeutung. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und dazu, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise hinzukommen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Fristen und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, wird bei der Kontaktaufnahme geklärt.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht ausgetragen werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitgegenstand kommen zunächst Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht ist regelmäßig eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Ob eine Verständigung sinnvoll und möglich ist, hängt unter anderem von den offenen Ansprüchen, den Nachweisen und den jeweiligen Interessen ab. Außergerichtliche Gespräche ersetzen jedoch nicht automatisch die Beachtung laufender Fristen. Beratung, Verhandlung und Prozessvertretung sind daher unterschiedliche Formen der Interessenwahrnehmung.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung angesprochen werden?
Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen entstehen: die spätere Scheidung, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und die Aufteilung von Vermögenswerten. Sind Kinder betroffen, können außerdem elterliche Sorge und Umgang relevant werden. Für eine erste Anfrage hilft eine sachliche Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht, welche Fragen bereits geklärt sind und wo Uneinigkeit herrscht. Angaben zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und bereits laufenden Verfahren können ebenfalls wichtig sein. Welche Themen gemeinsam oder in getrennten Verfahren behandelt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Einzelfall.
Geht es bei erbrechtlichen Anliegen immer um ein Verfahren vor dem Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht ist nicht für jede erbrechtliche Auseinandersetzung zuständig. Es übernimmt insbesondere Aufgaben wie die Eröffnung von Testamenten und die Durchführung von Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über Zahlungsansprüche, etwa einen Pflichtteil, werden dagegen grundsätzlich als Zivilverfahren behandelt. Auch die vorsorgende Gestaltung eines Testaments oder Fragen innerhalb einer Erbengemeinschaft führen nicht zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, zwischen Nachfolgeplanung, Nachlassabwicklung und einem konkreten Streit zu unterscheiden. Vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen können die Einordnung erleichtern.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Langner Thomas

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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