- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwältin Anja Kalka
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Bochum vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Anja Kalka ist seit Oktober 1997 als Rechtsanwältin tätig. Ihre Kanzlei befindet sich in Bochum; sie vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen im Ausländerrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Jagd- und Waffenrecht. Sie bietet Rechtsberatung und betreut ihre Mandantschaft sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Im Aufenthaltsrecht, Asylrecht und Einbürgerungsrecht unterstützt sie bei Anliegen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, zum Erhalt eines Aufenthaltstitels und zur Einbürgerung. Bei einer Ablehnung des Asylantrags klärt sie den Sachverhalt mit den Betroffenen ab und reicht gegebenenfalls Klage ein. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gehören auch jugendliche Straftäter sowie Opfer im Rahmen der Nebenklage zu ihrem Mandantenkreis. Anja Kalka ist Jagdscheininhaberin und übernimmt Vertretungen im Jagd- und Waffenrecht. Die Kanzlei liegt in der Brückstraße 33. Termine können telefonisch vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-kalka.de, kanzlei-kalka.de
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Anja Kalka ist seit Oktober 1997 anwaltlich tätig. Ihre Kanzlei befindet sich in der Brückstraße 33 in 44787 Bochum; sie vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind das Ausländerrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Jagd- und Waffenrecht. Ihre Tätigkeit umfasst Rechtsberatung und die Betreuung außergerichtlicher wie gerichtlicher Angelegenheiten. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm an. Im Strafrecht geht es häufig um den Umgang mit einem Tatvorwurf, einem Ermittlungsverfahren oder einer Anklage. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei zunächst eine Einordnung ihrer Verfahrensrolle und des bisherigen Verfahrensstands. Zum Mandantenkreis von Anja Kalka gehören auch jugendliche Straftäter sowie Opfer, die sie im Rahmen der Nebenklage vertritt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft dagegen etwa die Überprüfung von Bußgeldbescheiden. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant sind, richtet sich nach dem jeweiligen Vorwurf und den bereits vorliegenden behördlichen oder gerichtlichen Schreiben. Im Ausländerrecht betreut Anja Kalka Anliegen aus dem Aufenthaltsrecht, Asylrecht und Einbürgerungsrecht. Dazu zählen Fragen zur Einreise nach Deutschland, zum Erhalt eines Aufenthaltstitels und zur Einbürgerung. Nach einer Ablehnung des Asylantrags klärt sie den Sachverhalt mit den Betroffenen und reicht gegebenenfalls Klage ein. Allgemein spielen in diesen Bereichen persönliche Lebensumstände, behördliche Entscheidungen und die Dokumentation des bisherigen Aufenthalts eine Rolle. Im Jagd- und Waffenrecht können unter anderem Erlaubnisse und Fragen der rechtlichen Zuverlässigkeit Gegenstand anwaltlicher Arbeit sein. Anja Kalka ist selbst Jagdscheininhaberin und übernimmt Vertretungen in diesen Rechtsgebieten. Die Kanzleiadresse liegt im Bochumer Innenstadtbereich und damit im Bereich Mitte. Für Ratsuchende aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar oder Querenburg ist die konkrete Anfahrt abhängig vom Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel zu planen. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Bochum, das Landgericht Bochum und das Arbeitsgericht Bochum. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind insbesondere Amts- und Landgericht relevant; die Zuständigkeit hängt vom einzelnen Verfahren ab. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben zur Orientierung vor einer Kontaktaufnahme nutzen. Termine können telefonisch vereinbart werden. Für die Anfrage lässt sich das Anliegen zunächst knapp nach Rechtsgebiet, Verfahrensstand und vorhandenen Schreiben beschreiben. Ob eine Vertretung übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Anja Kalka befindet sich in der Brückstraße 33 in 44787 Bochum, im Innenstadtbereich und damit im Bereich Mitte. Diese Lage bildet den örtlichen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Bochum, etwa aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Die Vertretungstätigkeit ist nach der Kanzleibeschreibung jedoch nicht auf Bochum beschränkt, sondern bundesweit ausgerichtet. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die Innenstadtlage ermöglicht eine Orientierung am zentralen Stadtgebiet; konkrete Verbindungen, Zufahrten und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen zur Adresse geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine bestimmten Haltestellen oder Angaben zur Barrierefreiheit. Für den Hauptschwerpunkt Strafrecht sind unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum maßgeblich. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen in erster Instanz und entscheiden regelmäßig über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Landgerichte befassen sich insbesondere mit gewichtigeren Strafsachen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Auch Jugendstrafsachen werden je nach Zuständigkeit vor Amts- oder Landgerichten geführt. Ob gerade ein Bochumer Gericht zuständig ist, richtet sich zusätzlich nach den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit. Das Arbeitsgericht Bochum behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die ausgewiesenen Schwerpunkte nicht das typische Verfahrensgericht. Streitigkeiten über Aufenthaltstitel, Asylentscheidungen oder Einbürgerung gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gleiches gilt häufig für behördliche Entscheidungen im Jagd- und Waffenrecht. Strafrechtliche Vorwürfe oder Bußgeldverfahren aus diesen Bereichen können hingegen vor die ordentlichen Gerichte gelangen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle oder Gericht hilfreich. Dazu können eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder ein Bußgeldbescheid gehören. Wichtig sind außerdem das Aktenzeichen und Angaben dazu, wann Schreiben zugestellt wurden, weil daran Fristen anknüpfen können. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Welche weiteren Informationen erforderlich sind und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Was unterscheidet Jugendstrafverfahren und Nebenklage von einer gewöhnlichen Strafverteidigung?
- Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es gelten besondere Regeln für Jugendliche; bei Heranwachsenden kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Die Verteidigung befasst sich mit dem Tatvorwurf, den Verfahrensrechten und den möglichen Rechtsfolgen. Eine Nebenklage betrifft dagegen die Beteiligung verletzter Personen an einem Strafverfahren. Sie ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und eröffnet eigene Mitwirkungsrechte. Ob Jugendstrafrecht oder eine Nebenklage in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Alter, dem Tatvorwurf und der jeweiligen Verfahrensrolle ab.
- Worin unterscheiden sich Anliegen zum Aufenthaltstitel, zum Asylverfahren und zur Einbürgerung?
- Diese Bereiche betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Bei einem Aufenthaltstitel geht es um die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Zweck, etwa zur Beschäftigung oder aus familiären Gründen. Im Asylverfahren wird insbesondere geprüft, ob Schutz vor Verfolgung oder anderen erheblichen Gefahren zu gewähren ist. Eine Einbürgerung betrifft den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Für die Einordnung sind der bisherige Status, vorliegende Bescheide und persönliche Umstände bedeutsam. Nach einer ablehnenden Entscheidung können unterschiedliche Rechtsbehelfe und Fristen gelten; eine Prüfung erfordert deshalb die konkreten Unterlagen.
- Wie können sich jagd- oder waffenrechtliche Fragen mit einem Strafverfahren überschneiden?
- Jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, darunter Anforderungen an die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Ein strafrechtlicher Vorwurf oder eine Verurteilung kann deshalb auch für eine Erlaubnisbehörde von Bedeutung sein. Umgekehrt können Verstöße gegen jagd- oder waffenrechtliche Vorschriften ein Straf- oder Bußgeldverfahren auslösen. Dabei sind das behördliche Erlaubnisverfahren und das Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes rechtlich zu unterscheiden. Für eine erste Einordnung ist daher wichtig, welche Behörde tätig geworden ist, welche Entscheidung vorliegt und ob parallel weitere Verfahren geführt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Anja Kalka
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Brückstraße 33, 44787 Bochum
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- Sa - So
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-kalka.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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