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- vor Ort · telefonisch
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- Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dörthe Otterbein ist Rechtsanwältin in der Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer in Castrop-Rauxel. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht aus Dr. Johannes Delmere und Dörthe Otterbein. Die Kanzlei ist auf allen Gebieten der rechtlichen Beratung und Vertretung tätig; persönliche Tätigkeitsschwerpunkte Otterbeins werden im vorliegenden Quelltext nicht näher benannt. Zum Mandantenkreis gehören mittelständische Unternehmen und Privatpersonen, die zum Teil seit vielen Jahren betreut werden. Die Kanzlei betrachtet das Vertrauen ihrer Mandantinnen und Mandanten als Grundlage ihres Berufsverständnisses. Zu ihrer Arbeitsweise zählt die Konfliktvermeidung durch vorausschauende, ergebnisorientierte und präventive Rechtsberatung. Daneben vertritt sie Interessen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren und legt Wert auf professionelle und individuelle Betreuung. Die Kanzlei wurde 1988 gegründet. Durch den Zusammenschluss mit der Kanzlei Kuhr Pathe Otterbein im Jahr 2021 wurde das Leistungsspektrum vergrößert. Der Kanzleisitz befindet sich an der Pallasstraße 79.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: vollmer-delmere.de, vollmer-delmere.de
Beratung in Castrop-Rauxel – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Dörthe Otterbein ist in der Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer an der Pallasstraße 79 in 44575 Castrop-Rauxel tätig. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung benennt ihre persönlichen Tätigkeitsschwerpunkte hingegen nicht näher. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht aus Dr. Johannes Delmere und Dörthe Otterbein. Die Kanzlei wurde 1988 gegründet; durch den Zusammenschluss mit der Kanzlei Kuhr Pathe Otterbein im Jahr 2021 wurde ihr Leistungsspektrum erweitert. Zum Mandantenkreis der Anwaltsgemeinschaft zählen Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen der persönlichen Lebensverhältnisse im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie die wirtschaftlichen Folgen einer Eheauflösung. Dazu können Fragen zum Zugewinnausgleich und zum Versorgungsausgleich gehören. Sind Kinder betroffen, kommen insbesondere Sorge- und Umgangsrecht hinzu. Für Ratsuchende geht es dabei oft zunächst darum, unterschiedliche Themen voneinander abzugrenzen und zu verstehen, welche Informationen für eine rechtliche Prüfung benötigt werden. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung muss gerichtlich ausgetragen werden; abhängig vom Gegenstand können auch außergerichtliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Die Anwaltsgemeinschaft beschreibt Konfliktvermeidung durch vorausschauende und präventive Rechtsberatung als Teil ihrer Arbeitsweise. Daneben übernimmt sie die Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren. Diese allgemeine Ausrichtung der Kanzlei lässt sich von den einzelnen familienrechtlichen Fragestellungen unterscheiden: Während manche Anliegen eine vorsorgliche Gestaltung betreffen, entstehen andere erst nach einer Trennung oder bei Meinungsverschiedenheiten über finanzielle Verpflichtungen. Welche Bearbeitung im Einzelfall möglich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts und nach Abstimmung mit der Rechtsanwältin klären. Der örtliche Bezug liegt in Castrop-Rauxel. Neben der Altstadt gehören Habinghorst und Ickern zum hier genannten räumlichen Umfeld; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Ob das Amtsgericht Castrop-Rauxel örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bekannte Termine erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Castrop-Rauxel
Die Kanzlei von Dörthe Otterbein hat ihren Sitz an der Pallasstraße 79 in Castrop-Rauxel. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten das Amtsgericht Castrop-Rauxel der örtliche gerichtliche Bezugspunkt. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte geführt. Dazu zählen insbesondere Scheidungsverfahren und Verfahren über den Versorgungsausgleich, Unterhaltsangelegenheiten sowie Sorge- und Umgangssachen. Die Zuständigkeit ergibt sich allerdings nicht allein aus dem Kanzleisitz. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln für die jeweilige Verfahrensart, bei denen beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder eine Rolle spielen kann. Daher ist nicht jedes familienrechtliche Anliegen aus dem Umfeld der Kanzlei zwingend beim Amtsgericht Castrop-Rauxel zu behandeln. Als Stadtteile des Standorts sind Altstadt, Habinghorst und Ickern genannt. Die vorhandenen Angaben erlauben weder eine sichere Zuordnung der Pallasstraße 79 zu einem dieser Stadtteile noch eine Einordnung als Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin bildet deshalb die vollständige Kanzleianschrift den verlässlichen Ausgangspunkt der Wegeplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw sollten die aktuelle Verbindung beziehungsweise Straßenführung und die örtlichen Bedingungen vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich bei der Terminabstimmung mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Beschreibung der familiären Situation und das Ziel der Anfrage hilfreich. Dazu können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren gehören. Vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen oder anwaltliche Korrespondenz können ebenfalls Bedeutung haben. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Bekannte Fristen oder bevorstehende Gerichtstermine sollten ausdrücklich erwähnt werden, ohne für die erste Anfrage bereits sämtliche persönlichen Unterlagen zu übermitteln.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
- Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Beziehungen und Lebensphasen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kommt für die Zeit danach in Betracht und unterliegt eigenen Voraussetzungen. Für die Prüfung können unter anderem Einkommen, Betreuungsaufgaben und weitere Unterhaltspflichten relevant sein. Eine belastbare Einordnung setzt deshalb regelmäßig Informationen zu beiden Seiten voraus. Aus der bloßen Tatsache einer Trennung lässt sich weder eine bestimmte Zahlungspflicht noch eine konkrete Höhe ableiten.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern; unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Bezugspersonen einbezogen sein. Beide Themen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Eine Trennung bedeutet daher nicht automatisch eine Änderung der elterlichen Sorge. Bei Streitigkeiten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist hilfreich zu benennen, ob es um grundlegende Entscheidungen, den gewöhnlichen Aufenthalt oder die konkrete Gestaltung von Kontakten geht.
- Müssen finanzielle Folgen einer Scheidung immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede finanzielle Frage im Zusammenhang mit einer Scheidung erfordert ein streitiges Gerichtsverfahren. Über bestimmte Folgen können Vereinbarungen getroffen werden, etwa zu Vermögensfragen oder Unterhalt. Dabei sind je nach Gegenstand gesetzliche Grenzen und Formvorgaben zu beachten; teilweise ist eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung erforderlich. Die Scheidung selbst erfolgt durch gerichtlichen Beschluss. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich betreffen außerdem unterschiedliche Bereiche: einerseits den Vermögenszuwachs während der Ehe, andererseits erworbene Versorgungsanrechte. Welche Themen offen sind, lässt sich anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage erfassen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dörthe Otterbein
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Pallasstraße 79, 44575 Castrop-Rauxel
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: vollmer-delmere.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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