- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Norbert Schäfer
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Norbert Schäfer ist Rechtsanwalt in Castrop-Rauxel und berät und vertritt Mandanten im Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht. Im Verkehrsrecht verfügt er über eine Fachanwaltschaft. Seine Tätigkeit umfasst die Folgen von Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und Delikte im Verkehrsstrafrecht. Er informiert Geschädigte über ihre Ansprüche und vertritt ihre Interessen. Im Strafrecht betreut er Beschuldigte sowohl im Ermittlungsverfahren als auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens. Dabei nimmt er Akteneinsicht und erstellt in enger Absprache mit seinen Mandanten ein individuelles Verteidigungskonzept. Im Familienrecht begleitet er Scheidungen, erarbeitet gemeinsam mit Mandanten Lösungen im Umgangs- und Sorgerecht und informiert über Unterhaltsansprüche. Zu seiner Arbeitsweise gehören die laufende Information über den Verfahrensstand, die Erläuterung von Details und Transparenz bei den Kosten. Außerdem übernimmt er die notwendige Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstr. 69 in Castrop-Rauxel. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-castrop.de, anwalt-castrop.de
Beratung in Castrop-Rauxel – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Norbert Schäfer ist mit der Kanzlei Norbert Schäfer in der Bahnhofstr. 69, 44575 Castrop-Rauxel, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert außerdem seine Tätigkeit im Verkehrsrecht und Strafrecht; im Verkehrsrecht verfügt er über eine Fachanwaltschaft. Norbert Schäfer gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Für Ratsuchende ist damit eine Unterscheidung zwischen den im Profil genannten Rechtsgebieten und den zusätzlich beschriebenen Tätigkeiten möglich. Ob ein bestimmtes Anliegen übernommen werden kann, lässt sich bei der ersten Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung und Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Ausgangslage und der maßgeblichen Unterlagen. Da bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Fristen bedeutsam sein können, sind das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen für eine erste Schilderung. Konkrete arbeitsrechtliche Leistungen werden in der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht näher ausgeführt. Im Familienrecht begleitet Norbert Schäfer nach der Kanzleibeschreibung Scheidungen, befasst sich mit Umgangs- und Sorgerecht und informiert über Unterhaltsansprüche. Typische Anliegen betreffen die Folgen einer Trennung, die Betreuung gemeinsamer Kinder und finanzielle Verpflichtungen zwischen Familienangehörigen. Hier kommt es häufig darauf an, persönliche Lebensumstände und rechtliche Fragen voneinander zu unterscheiden und zugleich im Zusammenhang zu betrachten. Als Elemente seiner Arbeitsweise sind laufende Informationen zum Verfahrensstand, verständliche Erläuterungen und Kostentransparenz beschrieben. Auch die notwendige Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kanzlei. Der örtliche Bezug liegt in Castrop-Rauxel mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Habinghorst und Ickern. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Castrop-Rauxel, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können die dort bereitgestellten Kontaktangaben genutzt werden. Die Kanzlei ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandener Schreiben und möglicher Termine erleichtert die erste Zuordnung. Die Übernahme eines Mandats und das weitere Vorgehen sind anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Castrop-Rauxel
Für das Profil von Norbert Schäfer in Castrop-Rauxel ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Familiengerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit relevant. Das genannte Amtsgericht Castrop-Rauxel führt als Familiengericht bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt von gesetzlichen Vorgaben und den persönlichen Umständen der Beteiligten ab. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse, werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Auch bei den zusätzlich beschriebenen straf- und verkehrsrechtlichen Tätigkeiten kann das Amtsgericht zuständig sein, beispielsweise in bestimmten Strafsachen oder bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstr. 69, 44575 Castrop-Rauxel. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Habinghorst und Ickern genannt; die genaue Zuordnung der Adresse zu einem Stadtteil ist jedoch nicht dokumentiert. Ebenso lässt sich daraus keine gesicherte Innenstadt- oder Bahnhofsnähe ableiten. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich deshalb eine Planung anhand der vollständigen Anschrift und aktueller Verkehrsverbindungen. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich so auf den jeweiligen Ausgangsort abstimmen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Organisatorische Fragen zum Besuch können vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, E-Mail und eine Nachricht ab. Für einen Rückruf wird um Angabe einer Telefonnummer gebeten.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Beratung an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Beratung an.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, E-Mail und eine Nachricht ab. Für einen Rückruf wird um Angabe einer Telefonnummer gebeten.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein DAV
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung spielt neben dem Inhalt auch der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz oder Angaben zu einem Tarifvertrag hinzukommen. Eine kurze chronologische Darstellung hilft, den Sachverhalt zu überblicken. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage mögliche Fristdaten deutlich nennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Prüfung ab.
- Was unterscheidet eine Kündigung von einem Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis und weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob bereits eine Kündigung zugegangen ist, lediglich ein Vertragsentwurf vorliegt oder eine Vereinbarung schon unterschrieben wurde. Die rechtliche Bewertung erfordert die Prüfung der jeweiligen Unterlagen und Umstände.
- Welche Fragen werden bei einer Trennung neben der Scheidung häufig relevant?
- Eine Trennung kann verschiedene rechtliche Themen auslösen, die nicht sämtlich durch die Scheidung selbst erledigt werden. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Familienwohnung und vermögensrechtliche Fragen. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Betreuung, Umgang und elterliche Sorge zu klären sein. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht hilfreich: Seit wann besteht die Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und bestehen bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen? Welche Themen gemeinsam oder in getrennten Verfahren behandelt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Verfahrensregeln und dem jeweiligen Anliegen.
- Worin unterscheiden sich Umgangsrecht und Sorgerecht, und welches Gericht befasst sich damit?
- Die elterliche Sorge betrifft insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind, etwa in persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Gerichtliche Streitigkeiten in diesen Bereichen gehören vor das Familiengericht. In Castrop-Rauxel kommt dafür bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Castrop-Rauxel in Betracht. Für eine Anfrage sind vorhandene Beschlüsse, Vereinbarungen und eine Beschreibung der bisherigen Betreuungssituation regelmäßig hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Norbert Schäfer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 61 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bahnhofstr. 69, 44575 Castrop-Rauxel
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-castrop.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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