- Qualifikation
- Zulassung seit 2005
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Jan Ehring
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei ist auf das Familienrecht und das Erbrecht ausgerichtet. Die Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig in Mülheim an der Ruhr sowie im Ruhrgebiet, insbesondere für Mandantinnen und Mandanten aus Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen. Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten entstehen häufig in Situationen, die rechtlich wie persönlich belastend sind. Am Beginn steht die Sichtung der Ausgangslage. In der Regel klären wir zunächst die relevanten Fakten und Unterlagen, die rechtlichen Fragestellungen und das konkrete Ziel. Danach erhalten Sie eine Einschätzung der nächsten Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob gerichtliches Vorgehen erforderlich wird. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nichts anderes vereinbart wird. Wenn in Betracht kommt, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, wird dies vorab transparent besprochen. Im Familienrecht und Erbrecht ist eine saubere Kosten- und Risikobetrachtung Teil der Beratung. Für eine Kontaktaufnahme können Sie sich telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ehring-rechtsanwalt.de, ehring-rechtsanwalt.de
Beratung in Mülheim an der Ruhr – Einordnung der Redaktion
Unter dem Profilnamen Ehring Erbrecht ist die Kanzlei Rechtsanwalt Jan Ehring in Mülheim an der Ruhr verzeichnet. Der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht; die Kanzleibeschreibung nennt daneben ausdrücklich das Erbrecht als Ausrichtung. Jan Ehring ist seit 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und führt die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Lehnerstraße 5, 45481 Mülheim an der Ruhr. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf Mülheim und das Ruhrgebiet, insbesondere auf Mandantinnen und Mandanten aus Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen. Im Familienrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Typische Themen sind Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens, der Versorgungsausgleich sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Dahinter stehen unterschiedliche Anliegen: finanzielle Verhältnisse klären, die Betreuung gemeinsamer Kinder ordnen oder bestehende Vereinbarungen rechtlich einordnen lassen. Solche Themen können miteinander zusammenhängen, erfordern aber jeweils eine gesonderte Betrachtung. Familiensachen werden grundsätzlich vor den Familiengerichten geführt, die zu den Amtsgerichten gehören. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und den persönlichen Lebensverhältnissen der Beteiligten ab. Das Erbrecht betrifft unter anderem die Gestaltung von Testamenten, die Klärung der Erbfolge und die Abwicklung eines Nachlasses. Nach einem Todesfall können Fragen zur Erbengemeinschaft, zu Pflichtteilsansprüchen oder zu Nachlassverbindlichkeiten entstehen. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich beispielsweise, wenn eine Trennung Auswirkungen auf die Nachlassplanung haben kann. Nach der Kanzleibeschreibung beginnt die Bearbeitung mit der Sichtung der Ausgangslage: Relevante Fakten, Unterlagen, rechtliche Fragen und das konkrete Ziel werden zunächst geklärt. Darauf folgen eine Einschätzung möglicher nächster Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Einordnung, ob eine außergerichtliche Lösung oder ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt. Ratsuchende können sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de zunächst über diese Ausrichtung informieren und anschließend telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail Kontakt zur Kanzlei aufnehmen. Für die erste Anfrage bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens an, ergänzt um Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Für einen Besuch in der Lehnerstraße sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Adresse geplant werden; belegte Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mülheim an der Ruhr
Die Kanzlei Rechtsanwalt Jan Ehring hat ihren Sitz in der Lehnerstraße 5 in 45481 Mülheim an der Ruhr. Neben Mülheim nennt die Kanzleibeschreibung Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen als Herkunftsorte ihrer Mandantinnen und Mandanten. Damit besteht ein örtlicher Bezug zum Ruhrgebiet und den angrenzenden Städten. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für einen vereinbarten Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen sollten vorab geprüft werden. Aus der regionalen Ausrichtung lässt sich keine bestimmte Fahrzeit ableiten. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht benannt. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht sind typischerweise die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig. Dort werden unter anderem Scheidungen, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Im Erbrecht übernehmen die Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten beispielsweise die Eröffnung von Testamenten und die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche können dagegen vor die Zivilabteilungen der Amtsgerichte oder die Landgerichte gehören. Die Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart, gesetzlichen Anknüpfungspunkten und gegebenenfalls dem Streitwert. Der Kanzleisitz in Mülheim allein legt daher nicht fest, welches Gericht einen familien- oder erbrechtlichen Fall bearbeitet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte schildern Sie kurz, worum es geht, und teilen Sie mit, wie und wann Sie erreichbar sind. Bereits vorliegende Unterlagen können vorab übersandt werden, damit der Termin effizient vorbereitet werden kann.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Am Beginn steht die Sichtung der Ausgangslage; in der Regel werden zunächst die relevanten Fakten und Unterlagen, die rechtlichen Fragestellungen und das konkrete Ziel geklärt. Danach erhalten Sie eine Einschätzung der nächsten Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung zum außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehen. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nichts anderes vereinbart wird.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Am Beginn steht die Sichtung der Ausgangslage; in der Regel werden zunächst die relevanten Fakten und Unterlagen, die rechtlichen Fragestellungen und das konkrete Ziel geklärt. Danach erhalten Sie eine Einschätzung der nächsten Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung zum außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehen. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Für den Erstkontakt: Bitte schildern Sie kurz, worum es geht, und teilen Sie mit, wie und wann Sie erreichbar sind. Bereits vorliegende Unterlagen können vorab übersandt werden, damit der Termin effizient vorbereitet werden kann.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur aktuellen Wohnsituation hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Einkommensnachweise, ein Ehevertrag, vorhandene Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Schreiben eine Rolle spielen. Bei Vermögensfragen kommen Unterlagen zu Immobilien, Konten oder Verbindlichkeiten hinzu. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Dokumente. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab. Bereits mitgeteilte Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden.
- Werden Unterhalt, Sorge und Umgang automatisch zusammen mit einer Scheidung geklärt?
- Eine Scheidung regelt nicht automatisch alle rechtlichen Folgen einer Trennung. Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Sorge- und Umgangsfragen sind eigenständige Themen, für die unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrensregeln gelten. Bestimmte Angelegenheiten können im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden; andere werden gesondert geklärt. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich mitbehandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits vereinbart wurden, wo Uneinigkeit besteht und ob schon Verfahren laufen.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Erbfolge oder Pflichtteil?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene Testamente oder Erbverträge relevant. Hinzu kommen gegebenenfalls Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zu weiteren möglichen Erben und ein Überblick über bekannte Vermögenswerte und Schulden. Bei Pflichtteilsfragen können auch frühere Schenkungen bedeutsam sein. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Da im Erbrecht unterschiedliche Fristen eine Rolle spielen können, sind auch die Zeitpunkte des Todesfalls und erhaltener Mitteilungen wichtig.
- Ist bei einem familien- oder erbrechtlichen Konflikt immer ein Gerichtsverfahren notwendig?
- Nicht jeder Konflikt muss gerichtlich ausgetragen werden. In beiden Rechtsgebieten können Verhandlungen und Vereinbarungen dazu beitragen, offene Fragen zu klären. Ob das sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Informationslage, den Interessen der Beteiligten und ihrer Bereitschaft zur Verständigung ab. Bestimmte Schritte, etwa eine Scheidung, setzen allerdings ein gerichtliches Verfahren voraus. Manche Vereinbarungen benötigen zudem eine besondere Form, beispielsweise eine notarielle Beurkundung. Eine erste rechtliche Prüfung dient deshalb auch dazu, außergerichtliche Möglichkeiten von notwendigen gerichtlichen Schritten zu unterscheiden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ehring Erbrecht
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4,8 von 5 · 18 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Lehnerstraße 5, 45481 Mülheim an der Ruhr
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ehring-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %
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