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- Nikias Roth
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Nikias Roth ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger sowie Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr. Er berät und vertritt Mandanten in ganz Deutschland. Zu den auf der Webseite genannten Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Darüber hinaus werden Wirtschaftsstrafrecht, Steuerhinterziehung, Ordnungswidrigkeiten und Pflichtverteidigung aufgeführt. Im Jugendstrafrecht begleitet er gemeinsam mit seinem Team Jugendliche und ihre Eltern. Die Verteidigung umfasst auch schwerwiegende Vorwürfe wie Mord oder Totschlag. Seine Arbeitsweise beschreibt Roth mit persönlicher Betreuung, rechtlicher Analyse und Vorbereitung. Verteidigungsstrategien werden unter Berücksichtigung der individuellen Umstände entwickelt. Im Verkehrsstrafrecht prüft das Team Fälle und erarbeitet individuelle Lösungsansätze. Zur Vorbereitung auf Gerichtsverhandlungen werden der Ablauf und mögliche Fragen mit den Mandanten besprochen. Kontakt ist telefonisch, über einen Rückrufservice oder per WhatsApp möglich. Nach Angaben der Kanzlei erfolgt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Besprechungstermine können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafverteidigung-roth.de, strafverteidigung-roth.de
Beratung in Mülheim an der Ruhr – Einordnung der Redaktion
Unter der Profilbezeichnung „Strafverteidigung Roth“ ist Rechtsanwalt Nikias Roth mit Kanzleisitz an der Hingbergstraße 377 in 45472 Mülheim an der Ruhr aufgeführt. Er ist Strafverteidiger sowie Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert hingegen vor allem strafrechtliche Tätigkeiten. Für arbeitsrechtliche Anliegen sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme geklärt werden, ob die konkrete Angelegenheit übernommen wird. Typische Themen dieses Rechtsgebiets sind Kündigungen, Vergütungsfragen, Arbeitszeugnisse und Auseinandersetzungen über Arbeitsbedingungen. Die beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeitsbereiche reichen vom allgemeinen Strafrecht über Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht bis zum Wirtschafts- und Sexualstrafrecht. Auch Steuerhinterziehung, Kapitalstrafrecht und Pflichtverteidigung werden genannt. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen: Ratsuchende können mit einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung, einem Strafbefehl oder einer Anklage konfrontiert sein. Welche rechtlichen und tatsächlichen Fragen zu klären sind, hängt insbesondere vom Tatvorwurf und vom Stand des Verfahrens ab. Im Jugendstrafrecht begleitet Roth nach der Kanzleibeschreibung Jugendliche gemeinsam mit seinem Team und bezieht deren Eltern in die Begleitung ein. Ein weiterer beschriebener Bereich ist das Verkehrsstrafrecht. Hier geht es allgemein beispielsweise um Vorwürfe nach einem Verkehrsunfall oder um strafrechtlich relevante Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Davon zu unterscheiden sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ebenfalls zum genannten Tätigkeitsspektrum gehören. Roth beschreibt seine Arbeitsweise mit persönlicher Betreuung, rechtlicher Analyse und Vorbereitung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Zur Vorbereitung auf eine Gerichtsverhandlung werden nach den Kanzleiangaben deren Ablauf und mögliche Fragen besprochen. Diese Vorbereitung ist von einer Zusage über den Ausgang eines Verfahrens zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Mülheim an der Ruhr; Altstadt, Broich und Styrum gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Als örtliches Gericht ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr genannt, das unter anderem bestimmte Straf- und Bußgeldverfahren führt. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Profilangaben zur Orientierung nutzen und anschließend telefonisch, über den genannten Rückrufservice oder per WhatsApp anfragen. Hilfreich sind zunächst das Rechtsgebiet, der Anlass und etwaige Fristen. Nach Kanzleiangaben erfolgt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Besprechungen können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mülheim an der Ruhr
Die Kanzlei Nikias Roth befindet sich an der Hingbergstraße 377 in 45472 Mülheim an der Ruhr. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören die Stadtteile Altstadt, Broich und Styrum, ohne dass die Kanzleiadresse in den vorliegenden Angaben einem davon zugeordnet wird. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse den Ausgangspunkt für eine aktuelle Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Bei der Terminabstimmung lassen sich Fragen zum Zugang und zur Anreise klären; für einen Gerichtstermin ist dagegen die in der Ladung bezeichnete Anschrift maßgeblich. Das genannte Amtsgericht Mülheim an der Ruhr kommt für die strafrechtlichen Tätigkeitsbereiche insbesondere bei Verfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht in Betracht. Jugendstrafsachen können dort vor dem Jugendrichter oder dem Jugendschöffengericht verhandelt werden. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren, etwa nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im Straßenverkehr, gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jedoch nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Schwere Vorwürfe wie Mord oder Totschlag werden erstinstanzlich grundsätzlich vor dem Landgericht verhandelt. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über eine Kündigung oder ausstehendes Entgelt, sind hingegen die Arbeitsgerichte zuständig. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Erstgespräch werden die zu erwartenden Kosten transparent besprochen. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Einzelfall ab.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im Erstgespräch werden die zu erwartenden Kosten transparent besprochen. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Einzelfall ab.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder ausstehenden Arbeitslohns anfragen, obwohl das Profil Strafverteidigung Roth heißt?
- Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt eingetragen, während die vorliegende Kanzleibeschreibung strafrechtliche Tätigkeiten konkretisiert. Deshalb sollte eine Anfrage zunächst klären, ob die betreffende arbeitsrechtliche Angelegenheit übernommen wird. Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben oder die betroffenen Abrechnungen sowie eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei Kündigungen und Zahlungsansprüchen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Der Eingang einer Anfrage bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen oder eine Frist überwacht wird.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der mitgeteilte Tatvorwurf, die beteiligte Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten häufig wichtige Angaben und Fristen. Eine kurze chronologische Darstellung kann die Orientierung erleichtern; eine ausführliche Schilderung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanbahnung nicht immer erforderlich. Vor der Übermittlung umfangreicher Unterlagen lässt sich klären, welcher Kommunikationsweg geeignet ist. Eine fundierte strafrechtliche Bewertung setzt häufig die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus.
- Was unterscheidet eine Verkehrsordnungswidrigkeit von einer Verkehrsstraftat?
- Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen etwa viele Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße und werden regelmäßig zunächst durch einen Bußgeldbescheid verfolgt. Verkehrsstraftaten sind dagegen strafrechtliche Vorwürfe, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Je nach Sachverhalt können Geldbußen, strafrechtliche Sanktionen sowie Folgen für die Fahrerlaubnis im Raum stehen. Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, welches Schreiben vorliegt und ob eine Bußgeldstelle, Polizei, Staatsanwaltschaft oder ein Gericht tätig geworden ist.
- Welche Rolle spielen Eltern und Pflichtverteidigung in einem Jugendstrafverfahren?
- Das Jugendstrafrecht berücksichtigt besonders den Erziehungsgedanken und unterscheidet sich deshalb in Ablauf und möglichen Rechtsfolgen vom allgemeinen Strafrecht. Eltern beziehungsweise gesetzliche Vertreter haben bei minderjährigen Beschuldigten grundsätzlich eigene Beteiligungsrechte; deren Umfang hängt von der Verfahrenssituation ab. Im Mittelpunkt der Verteidigung stehen die Rechte und Interessen der beschuldigten Person. Eine Pflichtverteidigung kommt unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht und wird nicht allein wegen geringen Einkommens angeordnet. Ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und welche Kostenfolgen möglich sind, bedarf einer gesonderten Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Strafverteidigung Roth
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 188 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafverteidigung-roth.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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