Veröffentlichtes Profil

Jörg Hufer

Jörg Hufer – Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Jörg Hufer

Schloßstraße 8-10, 45468 Mülheim an der Ruhr

Telefon: +49 208 475155

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Jörg Hufer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Jörg Hufer befindet sich in der Schloßstraße 8-10 in Mülheim an der Ruhr. Sie bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Im Quelltext wird ein Team erfahrener Anwälte beschrieben, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Konkrete Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden nicht genannt. Die dargestellte Arbeitsweise orientiert sich an den Bedürfnissen und Erwartungen der Mandanten. Dazu gehören eine enge Kommunikation und eine transparente Begleitung der Rechtsverfahren. Die Mandanten werden über die einzelnen Schritte auf dem Laufenden gehalten. Juristische Probleme werden praxisnah und lösungsorientiert angegangen; auch komplexe Fälle werden sorgfältig analysiert. Als weitere Grundlagen der Tätigkeit nennt die Beschreibung die Einhaltung ethischer Regeln und Vertraulichkeitsprinzipien. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis samstags jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr. Sonntags ist die Kanzlei geschlossen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Mülheim an der Ruhr – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jörg Hufer ist mit seiner Kanzlei in der Schloßstraße 8-10, 45468 Mülheim an der Ruhr, ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Ratsuchende können hinter diesem Schwerpunkt insbesondere die rechtliche Einordnung von Arbeitsverträgen, betrieblichen Konflikten und Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen erwarten. Welche Fragestellungen Jörg Hufer im konkreten Fall übernimmt, ist bei der Kontaktaufnahme zu klären; bestimmte Mandantengruppen sind im vorliegenden Profil nicht ausgewiesen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge führen häufig zu rechtlichen Fragen. Dabei können neben gesetzlichen Regelungen der individuelle Arbeitsvertrag, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Für eine erste Einordnung sind deshalb regelmäßig der bisherige Verlauf und die dazugehörigen Unterlagen bedeutsam. Bei manchen Anliegen gelten kurze Fristen. Eine Anfrage sollte daher erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben zugegangen ist oder ein Termin bevorsteht, ohne dass damit bereits eine rechtliche Bewertung verbunden ist. Die Kanzleibeschreibung stellt eine an den Bedürfnissen und Erwartungen der Mandantschaft orientierte Arbeitsweise dar. Genannt werden enge Kommunikation, transparente Begleitung und Informationen über einzelne Verfahrensschritte. Auch die sorgfältige Analyse komplexer Sachverhalte sowie die Beachtung von Vertraulichkeit und ethischen Regeln gehören zu den beschriebenen Grundlagen. Für Ratsuchende sind dies Angaben zum vorgesehenen Umgang mit ihrem Anliegen, nicht zum möglichen Ausgang eines Verfahrens. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr; sonntags ist die Kanzlei geschlossen. Die Anschrift in der Schloßstraße liegt im innerstädtischen Umfeld von Mülheim an der Ruhr. Das Profil bietet damit einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Broich und Styrum. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören allerdings typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die beim Profil bereitgestellten Kontaktangaben genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, relevante Daten und die Bitte um Rückmeldung erleichtern die erste Abstimmung. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin stattfinden kann, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu vereinbaren.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mülheim an der Ruhr

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Jörg Hufer befindet sich in der Schloßstraße 8-10 in 45468 Mülheim an der Ruhr und damit im innerstädtischen Umfeld. Für die räumliche Orientierung sind die Altstadt sowie die ebenfalls am Standort genannten Stadtteile Broich und Styrum relevant. Die Anschrift bietet einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet; Angaben zu einem barrierefreien Zugang oder eigenen Stellplätzen liegen nicht vor. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw sollte die aktuelle Verbindung beziehungsweise Zufahrt zur Schloßstraße geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lässt sich keine bestimmte Parkmöglichkeit unmittelbar an der Kanzlei ableiten. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist jedoch die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Dazu zählen beispielsweise Kündigungsschutzklagen sowie Verfahren über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten fallen in deren Zuständigkeit. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht. Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr bearbeitet dagegen unter anderem allgemeine Zivilsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit sowie Familien- und Nachlassangelegenheiten. Es ist somit nicht allein aufgrund seiner Nähe zur Kanzlei die richtige gerichtliche Anlaufstelle für einen arbeitsrechtlichen Konflikt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen sinnvoll?
Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag und vorhandene Ergänzungen wichtig. Je nach Thema kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Auch einschlägiger Schriftverkehr kann den Sachverhalt verständlich machen. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft dabei, Ereignisse und offene Fragen zuzuordnen. Bei Schreiben mit möglichen Fristfolgen ist insbesondere das Datum des Zugangs relevant. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, wird im direkten Kontakt geklärt.
Warum spielt bei einer Kündigung der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme eine Rolle?
Bei arbeitsrechtlichen Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob und welche Besonderheiten im Einzelfall bestehen, erfordert eine individuelle Prüfung. Für eine Anfrage sind deshalb das Kündigungsschreiben, das Zugangsdatum und Angaben zum Arbeitsverhältnis besonders relevant. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt für sich genommen keine gerichtliche Frist. Auch die Mandatsübernahme sollte nicht allein aus dem Absenden einer Nachricht abgeleitet werden.
Worin unterscheiden sich eine Abmahnung und eine Kündigung?
Eine Abmahnung beanstandet typischerweise ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies mit einer Warnung vor möglichen Konsequenzen im Wiederholungsfall. Eine Kündigung ist dagegen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Beide können rechtliche Fragen auslösen, unterscheiden sich aber in ihrer Funktion und ihren Folgen. Bei einer Abmahnung sind beispielsweise der genaue Vorwurf und die Darstellung des Geschehens bedeutsam. Bei einer Kündigung können unter anderem Form, Fristen und Kündigungsschutz eine Rolle spielen. Eine pauschale Bewertung ohne Kenntnis der Unterlagen ist nicht möglich.
Welche Fragen stellen sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung beider Seiten und ist von einer einseitigen Kündigung zu unterscheiden. Typische Themen sind das Beendigungsdatum, offene Vergütungsansprüche, Urlaub, eine mögliche Freistellung und das Arbeitszeugnis. Eine Abfindung kann vereinbart werden, ist aber nicht automatisch Bestandteil eines solchen Vertrags. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, bedeutsam sein. Vor einer Mandatsanfrage hilft es, den vollständigen Entwurf und eine etwaige Rückmeldefrist bereitzuhalten. Die rechtliche Einordnung hängt vom gesamten Vertragsinhalt und den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Hufer

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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