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- Matzeit & Rettel Anwälte
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Felix Matzeit ist Fachanwalt für Strafrecht bei Matzeit & Rettel Anwälte in Celle. Die Kanzlei verteidigt Mandanten in allen Stadien eines Ermittlungs- sowie Strafverfahrens. Zu den genannten strafrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Verteidigung in allen Instanzen, Pflichtverteidigungen, Jugendstrafrecht sowie Nebenklagen und Opferstrafrecht. Neben der ausführlichen Beratung bietet die Kanzlei bundesweit Unterstützung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Interessen in allen Instanzen an. Das Angebot richtet sich damit sowohl an Mandanten in Strafverfahren als auch an Personen mit familienrechtlichen Anliegen. Für familienrechtliche Angelegenheiten steht Ute Rettel als Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung. Genannt werden Scheidungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Kindschaftssachen mit Sorgerecht und Umgangsrecht, Unterhalt sowie Vermögensauseinandersetzungen. Beim Unterhalt führt die Kanzlei Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt auf. Nicole Lange ist als Büroleiterin genannt. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Die Kanzlei nennt Sprechzeiten von Montag bis Freitag am Vormittag sowie zusätzlich am Montag, Dienstag und Donnerstag am Nachmittag.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-matzeit.de
Beratung in Celle – Einordnung der Redaktion
Felix Matzeit ist Fachanwalt für Strafrecht bei Matzeit & Rettel Anwälte in Celle. Sein persönlicher fachlicher Schwerpunkt liegt in der Strafverteidigung. Das Profil führt zugleich Familienrecht als Hauptschwerpunkt auf; innerhalb der Kanzlei steht hierfür Ute Rettel als Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung. Diese Unterscheidung ist für Ratsuchende wichtig: Strafrechtliche Vorwürfe und familienrechtliche Konflikte erfordern unterschiedliche fachliche Zugänge. Die Kanzlei an der Anschrift Trift 1, 29221 Celle, richtet ihr Angebot sowohl an Menschen, die mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, als auch an Personen mit Fragen zu Trennung, Scheidung oder familiären Beziehungen. Im Strafrecht umfasst die beschriebene Tätigkeit die Verteidigung in allen Stadien eines Ermittlungs- und Strafverfahrens sowie in allen Instanzen. Genannt werden außerdem Pflichtverteidigungen und Jugendstrafrecht. Typische Anlässe für eine Anfrage sind etwa eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder ein bereits anberaumter Gerichtstermin. Mit Nebenklagen und Opferstrafrecht berücksichtigt das Angebot auch die Perspektive von Personen, die durch eine Straftat verletzt wurden. Je nach Verfahrensstellung geht es dabei um unterschiedliche Beteiligungsrechte, den Verfahrensablauf und die Einordnung vorhandener Unterlagen. Bei familienrechtlichen Anliegen nennt die Kanzlei Scheidungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vermögensauseinandersetzungen. Hinzu kommen Kindschaftssachen mit Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht. Beim Unterhalt werden Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt ausdrücklich aufgeführt. Hinter diesen Begriffen stehen häufig Fragen zur finanziellen Neuordnung nach einer Trennung, zur Betreuung gemeinsamer Kinder oder zur Regelung gemeinsamer Vermögenswerte. Eine erste Besprechung dient allgemein dazu, die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und mögliche Streitpunkte zu erfassen, ohne dass daraus bereits eine bestimmte rechtliche Lösung folgt. Der örtliche Bezug liegt in Celle mit seinen Stadtteilen Altstadt, Neustadt und Klein Hehlen. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Celle und das Oberlandesgericht Celle, die je nach Gegenstand und Verfahrensstand relevant sein können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Schreiben und zu bereits bekannten Terminen oder Fristen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben; die genannten Sprechzeiten liegen montags bis freitags am Vormittag sowie montags, dienstags und donnerstags zusätzlich am Nachmittag.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Celle
Die Kanzlei Matzeit & Rettel Anwälte hat ihre Anschrift in der Trift 1 in 29221 Celle. Mit dem Amtsgericht Celle und dem Oberlandesgericht Celle sind am Standort zwei Gerichte vertreten, die für die genannten Rechtsgebiete unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Beim Amtsgericht werden als Familiengericht insbesondere Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht unter anderem vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht; auch Jugendstrafsachen können dort angesiedelt sein. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich jedoch nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Das Oberlandesgericht Celle ist im Familienrecht insbesondere für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte zuständig. Damit kann es etwa bei der Überprüfung von Entscheidungen zu familienrechtlichen Folgesachen oder Kindschaftssachen Bedeutung haben. Im Strafrecht übernimmt das Oberlandesgericht gesetzlich zugewiesene Rechtsmittel- und weitere Aufgaben, darunter bestimmte Revisions- und Beschwerdeverfahren. Es ist nicht für jedes strafrechtliche Rechtsmittel die zuständige Instanz. Altstadt, Neustadt und Klein Hehlen gehören zum genannten örtlichen Umfeld in Celle. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich weder eine bestimmte Stadtteillage noch eine unmittelbare Nähe der Kanzlei zu den Gerichten ableiten. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der Routenplanung. Aktuelle Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkbedingungen sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- An wen richtet sich eine Anfrage, wenn es um eine Scheidung statt um ein Strafverfahren geht?
- Strafrecht und Familienrecht sind unterschiedliche Tätigkeitsbereiche. Bei diesem Profil ist Felix Matzeit als Fachanwalt für Strafrecht genannt; für familienrechtliche Angelegenheiten steht in der Kanzlei Ute Rettel als Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung. In einer Anfrage lässt sich deshalb zunächst benennen, ob es um eine Scheidung, Unterhalt, Sorge oder Umgang geht. Bei Überschneidungen, etwa einem strafrechtlichen Vorwurf im Zusammenhang mit einer Trennung, ist eine klare Beschreibung beider Themen hilfreich. Die interne Zuordnung und eine mögliche Mandatsübernahme werden anschließend geklärt.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Scheidung oder Unterhalt typischerweise relevant?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Thema ab. Bei einer Scheidung können Angaben zur Eheschließung, zur Trennung und zu gemeinsamen Kindern relevant sein. Für Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensnachweise, bestehende Unterhaltstitel und Informationen zu wirtschaftlichen Belastungen eine Rolle. Bei Vermögensfragen können vorhandene Verträge oder Übersichten über gemeinsame Vermögenswerte wichtig werden. Für die erste Anfrage genügt häufig eine geordnete Beschreibung mit einem Hinweis auf bereits vorhandene Dokumente. Sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa seine Gesundheit, schulische Fragen und weitere Bereiche der Personensorge. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind bestehende Regelungen, die aktuelle Betreuungssituation und bereits anhängige Verfahren wichtige Hintergrundinformationen.
- Welche Angaben helfen bei einer Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die eigene Rolle im Verfahren, der bezeichnete Tatvorwurf und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Ein Ermittlungsverfahren unterscheidet sich etwa von einem Verfahren nach Anklageerhebung oder von einem Rechtsmittelverfahren. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht können Auskunft über Aktenzeichen, Termine und Fristen geben. Auch sollte deutlich werden, ob die Anfrage eine beschuldigte oder eine verletzte Person betrifft. Eine ausführliche Schilderung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Kontaktaufnahme nicht immer erforderlich; Umfang und Übermittlungsweg lassen sich zunächst abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Felix Matzeit
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Kanzlei und Anfahrt
Trift 1, 29221 Celle
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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