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- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Gerhard Schäfers ist Rechtsanwalt in Celle und stellt sich auf seiner Webseite als Rechtsanwalt und Notar a.D. vor. Er bietet Beratung und Vertretung vorwiegend in den dort aufgeführten Rechtsgebieten an. Die Übersicht nennt Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie sonstige Rechtsgebiete. In der weiteren Rechtsgebietsnavigation ist außerdem Verkehrsrecht aufgeführt. Die Seitenüberschrift bezeichnet Schäfers als Fachanwalt für Arbeitsrecht und nennt Familienrecht sowie die Tätigkeit als Scheidungsanwalt in Celle. Die Kanzleianschrift lautet Großer Plan 14 in 29221 Celle. Als Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer 05141 7096750 und die E-Mail-Adresse schaefers@raschaefers.de angegeben. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Kontaktformular zur Verfügung; für dessen Absenden muss Google reCAPTCHA geladen werden. Die Webseite gliedert ihre Informationen in die Bereiche Homepage, Rechtsgebiete, Über mich und Kontakt und verlinkt eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: raschaefers.de, raschaefers.de
Beratung in Celle – Einordnung der Redaktion
Gerhard Schäfers ist Rechtsanwalt in Celle und führt die Kanzlei RECHTSANWALT SCHÄFERS am Großen Plan 14, 29221 Celle. Auf seiner Webseite stellt er sich als Rechtsanwalt und Notar a.D. vor; die Seitenüberschrift bezeichnet ihn zudem als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht. Die Bezeichnung Notar a.D. kennzeichnet eine frühere notarielle Tätigkeit und ist nicht als Angebot aktueller notarieller Leistungen zu verstehen. Die Kanzleiwebseite nennt daneben Erbrecht, sonstige Rechtsgebiete und in ihrer Navigation auch Verkehrsrecht. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung des Sachverhalts anhand der vorhandenen Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs. Gerade bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Ausgangslage ab. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen und ihre rechtlichen Folgen im Vordergrund. Dazu gehören Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe können Gegenstand einer Beratung sein. Die Webseite von Gerhard Schäfers nennt ausdrücklich die Tätigkeit als Scheidungsanwalt in Celle. Für eine erste Besprechung ist allgemein hilfreich, die familiäre Situation, bereits bestehende Vereinbarungen und mögliche laufende Verfahren übersichtlich darzustellen. Je nach Anliegen können Angaben zu Einkommen, Vermögen oder zur Betreuung der Kinder wichtig werden. Die Anschrift am Großen Plan liegt in der Celler Altstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Celle, etwa aus Neustadt oder Klein Hehlen, bietet sie einen örtlichen Anlaufpunkt. Bei familienrechtlichen Verfahren kann das Amtsgericht Celle als Familiengericht zuständig sein; das Oberlandesgericht Celle kommt insbesondere bei Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil heranziehen und die angegebenen Kontaktdaten nutzen. Belegt sind die Telefonnummer 05141 7096750 und die E-Mail-Adresse schaefers@raschaefers.de. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf Fristen und die Bitte um einen Termin erleichtern die erste Abstimmung. Ein Kontaktformular befindet sich außerdem auf der Kanzleiwebseite; hierfür muss Google reCAPTCHA geladen werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Celle
Die Kanzlei RECHTSANWALT SCHÄFERS befindet sich am Großen Plan 14 in 29221 Celle, im Bereich der Altstadt. Diese innerstädtische Lage bildet den räumlichen Bezug des Profils von Gerhard Schäfers. Auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Neustadt und Klein Hehlen ist die Kanzlei eine Adresse innerhalb des Celler Stadtgebiets. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der aktuellen Verbindungen beziehungsweise der Verkehrsführung und Parkmöglichkeiten. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Celle von Bedeutung. Als Familiengericht befasst es sich bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und kann beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder abhängen. Das Oberlandesgericht Celle ist in Familiensachen insbesondere als Beschwerdegericht mit der Überprüfung familiengerichtlicher Entscheidungen befasst. Es ist daher nicht die allgemeine erste Anlaufstelle für einen Scheidungsantrag. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Celle und das Oberlandesgericht Celle sind für solche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten typischerweise nicht zuständig. Die zuständige arbeitsgerichtliche Stelle ist anhand des konkreten Sachverhalts zu bestimmen; aus der Kanzleianschrift allein ergibt sie sich nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze Übersicht über die Ereignisse. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb eine Anfrage zeitnah erfolgen sollte. Für den ersten Kontakt genügt häufig eine knappe Darstellung mit Hinweis auf vorhandene Dokumente und bekannte Termine. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung. Für eine anwaltliche Besprechung sind deshalb der genaue Wortlaut der Dokumente, der zeitliche Ablauf und die persönlichen Rahmenbedingungen wichtig. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung der konkreten Vereinbarung oder Erklärung.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zur Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht und welche Fragen bereits geklärt oder noch offen sind. Typische Themen sind die Nutzung der Ehewohnung, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Vorhandene Eheverträge, Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können für die Einordnung bedeutsam sein. Auch Angaben zu Einkommen und bestehenden Verpflichtungen werden je nach Fragestellung benötigt. Nicht jedes Thema muss gleichzeitig Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden. Welche Fragen zusammenhängen und welche Informationen zuerst erforderlich sind, lässt sich in einer ersten anwaltlichen Besprechung strukturieren.
- Was unterscheidet Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem wesentliche Entscheidungen über dessen Lebensführung. Umgang bezeichnet den persönlichen Kontakt des Kindes zu Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung seines Lebensbedarfs durch Betreuung und finanzielle Leistungen. Diese Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur aktuellen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zu möglichen gerichtlichen Verfahren hilfreich. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; Unterhaltsfragen erfordern zusätzlich häufig wirtschaftliche Angaben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gerhard Schäfers
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: raschaefers.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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