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- Scharf.Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Güney Ralva ist als Rechtsanwalt im Team von Scharf.Rechtsanwälte in Celle aufgeführt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Kanzleistraße 9. Ihr anwaltliches Leistungsangebot reicht von der Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur Vertretung vor Gericht. Als Rechtsgebiete nennt die Kanzlei Baurecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Agrarrecht, Immobilienrecht, Gewerberaum-Mietrecht, Stiftungsrecht, allgemeines Zivilrecht und Strafrecht. Eine persönliche Zuordnung einzelner Schwerpunkte zu Güney Ralva enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Kanzlei begleitet Mandanten vom ersten Kontakt bis zur vollständigen Abwicklung ihres Anliegens. Dabei arbeiten Rechtsanwälte und Notare zusammen; die anwaltliche Tätigkeit wird als lösungsorientiert und persönlich beschrieben. Für Anliegen stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Angaben für eine Beratung oder Beurkundung können über Online-Formulare übermittelt werden. Beratungen sind auch per Videokonferenz über Teams möglich. Termine werden nach Vereinbarung bei Bedarf außerhalb der Sprechzeiten angeboten. Die Kanzlei weist auf die vertrauliche Behandlung der Anliegen hin.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Celle – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Güney Ralva ist im Team der Scharf.Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Celle aufgeführt. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung ordnet ihm persönlich allerdings keine einzelnen Tätigkeitsbereiche zu. Für Ratsuchende bieten die Profilangaben deshalb eine erste fachliche Orientierung; ob Ralva das konkrete Anliegen übernimmt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Kanzleistraße 9, 29221 Celle. Ihr anwaltliches Angebot umfasst Beratung, Vertragsgestaltung und die Vertretung vor Gericht. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Je nach Ausgangslage geht es um die Einordnung vorhandener Unterlagen, die Gestaltung einer Vereinbarung oder eine Auseinandersetzung über gegenseitige Rechte und Pflichten. Für eine erste Schilderung sind insbesondere der zeitliche Ablauf und die bereits ausgetauschten Schreiben relevant. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können kurze Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt und die rechtlichen Folgen einer Eheauflösung. Bei gemeinsamen Kindern können Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzukommen. Ratsuchende erwarten hier häufig eine Orientierung dazu, welche Themen zusammenhängen und welche Informationen für eine rechtliche Beurteilung benötigt werden. Neben gerichtlichen Verfahren kommen auch einvernehmliche Regelungen und die Gestaltung von Vereinbarungen in Betracht. Welche Vorgehensweise im Einzelfall rechtlich möglich ist, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen ab und lässt sich nicht allein aus einer kurzen Anfrage ableiten. Die Kanzleistraße liegt im innerstädtischen Bereich von Celle. Der Standort ist damit auch für Anfragen aus der Altstadt, der Neustadt und Klein Hehlen ein örtlicher Bezugspunkt. Familienrechtliche Verfahren werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit am Amtsgericht Celle geführt; das Oberlandesgericht Celle ist insbesondere für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen relevant. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten beginnen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie Hinweise auf vorhandene Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Termine werden vereinbart; nach Kanzleiangaben sind auch Gespräche per Teams und bei Bedarf Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Celle
Der Kanzleisitz von Scharf.Rechtsanwälte befindet sich in der Kanzleistraße 9 in Celle und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus den Stadtteilen Neustadt und Klein Hehlen bildet die Adresse einen Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebiets. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich nach dem Ausgangsort und den aktuellen Verkehrsverbindungen. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit. Solche organisatorischen Fragen können vor einem vereinbarten Besuch mit der Kanzlei geklärt werden. Als Alternative zum persönlichen Termin nennt die Kanzlei Beratungen per Videokonferenz über Teams. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist unter den örtlichen Gerichten insbesondere das Amtsgericht Celle von Bedeutung. Sein Familiengericht befasst sich bei gegebener Zuständigkeit etwa mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das Oberlandesgericht Celle entscheidet insbesondere über Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen; es ist damit regelmäßig keine erste Anlaufstelle für ein Scheidungsverfahren. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind die beiden genannten Gerichte hingegen üblicherweise nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Gerichten für Arbeitssachen geführt. Der Kanzleisitz allein bestimmt daher nicht, an welchem Gericht ein Verfahren stattfindet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung relevant?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Hinzukommen können Abrechnungen und Schriftwechsel, die mit dem Vorgang zusammenhängen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist geschehen, wann wurde das Schreiben übergeben oder empfangen und welche Gespräche gab es bereits? Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, ist das Empfangsdatum besonders wichtig. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne laufenden Streit sinnvoll sein?
- Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei einem Konflikt. Auch ein neuer Arbeitsvertrag, eine Vertragsänderung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Dabei können beispielsweise Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und Beendigungsregelungen eine Rolle spielen. Für eine Anfrage ist hilfreich, deutlich zu machen, ob ein Entwurf vorliegt oder bereits eine Vereinbarung unterschrieben wurde. Eine anwaltliche Prüfung kann die rechtliche Bedeutung einzelner Klauseln erläutern; ihre Bewertung hängt stets vom gesamten Vertragsinhalt und den Umständen ab.
- Welche Informationen werden bei einer Anfrage zu Trennung und Scheidung typischerweise benötigt?
- Für eine erste Orientierung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Beginn der Trennung und zu gemeinsamen Kindern relevant. Je nach Fragestellung können auch Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und bereits bestehende Vereinbarungen wichtig sein. Trennung, Scheidung, Unterhalt und Vermögensausgleich sind rechtlich miteinander verbunden, werden aber nicht in jeder Hinsicht im selben Verfahren behandelt. Eine kurze Übersicht über die offenen Fragen hilft deshalb, das Anliegen zu strukturieren. Sensible Nachweise sollten über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg eingereicht werden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst insbesondere die Verantwortung für die Person und das Vermögen eines minderjährigen Kindes. Dazu gehören etwa wesentliche Entscheidungen über Gesundheit, Erziehung oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen können nach einer Trennung Bedeutung gewinnen, sind jedoch rechtlich voneinander zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen sowie eine sachliche Beschreibung der aktuellen Betreuungssituation hilfreich. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl.
- Sind das Amtsgericht Celle oder das Oberlandesgericht Celle für mein Anliegen zuständig?
- Das hängt sowohl vom Rechtsgebiet als auch von der Verfahrensart und der örtlichen Zuständigkeit ab. Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt oder Umgang werden grundsätzlich beim Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts behandelt. Das Oberlandesgericht kommt insbesondere bei Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen ins Spiel. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Allein der Wohnort oder die Wahl einer Kanzlei in Celle legt die Zuständigkeit nicht abschließend fest. Für die Einordnung sind daher Angaben zu den Beteiligten und zum Streitgegenstand erforderlich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Güney Ralva
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Kanzleistraße 9, 29221 Celle
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: scharfrechtsanwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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