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- Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Frank Rilling
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Frank Rilling in Reutlingen ist im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Steuerrecht tätig. Sie berät in unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen und nennt die rechtsgebietsübergreifende strategische Rechtsberatung als Stärke. Im Vertragsrecht umfasst das Angebot Beratung, Gestaltung und Vertretung; ausdrücklich genannt werden außerdem Vertriebsrecht und Handelsvertreterrecht. Die Kanzlei übernimmt Prozessvertretung und Inkasso. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise beschreibt sie persönliche Verantwortung, eine ziel- und zeitorientierte Umsetzung der Projektvorgaben, taktisches Vorgehen und gründliche juristische Arbeit. Auf der Webseite wird eine 20-jährige Berufserfahrung genannt. Das Kontaktangebot richtet sich an Personen, die rechtliche Hilfe oder einen Besprechungstermin benötigen. Die Kanzlei liegt in der Gustav-Werner-Strasse 15, wenige Gehminuten vom Bahnhof und Zentralen Omnibusbahnhof Reutlingen entfernt. Für Notfälle, insbesondere in Steuerstrafsachen, ist sie nach eigenen Angaben regelmäßig auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Reutlingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Frank Rilling ist mit der Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Frank Rilling in der Gustav-Werner-Strasse 15 in 72762 Reutlingen ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung umfasst darüber hinaus unter anderem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Damit benennt sie mehrere Bereiche, die sich bei beruflichen oder persönlichen Veränderungen berühren können. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei persönliche Verantwortung, eine ziel- und zeitorientierte Umsetzung sowie gründliche juristische Arbeit. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung von Unterlagen, zeitlichen Abläufen und möglichen nächsten Schritten. Bei unternehmerischen Fragestellungen können zusätzlich gesellschaftsrechtliche oder vertragliche Zusammenhänge relevant werden. Die von der Kanzlei beschriebene rechtsgebietsübergreifende Beratung bildet hierfür einen sachlichen Bezug; welche Themen ein konkretes Mandat umfasst, ist im Einzelfall zu klären. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Dabei können persönliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte eng zusammenhängen. Eine erste anwaltliche Besprechung dient üblicherweise dazu, das Anliegen zu ordnen, bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben zu erfassen und den weiteren Klärungsbedarf festzustellen. Allgemeine Informationen können eine solche Prüfung vorbereiten, ersetzen aber keine auf den jeweiligen Sachverhalt bezogene rechtliche Einschätzung. Der örtliche Bezug liegt in Reutlingen. Die Kanzlei befindet sich nach ihrer Beschreibung wenige Gehminuten vom Bahnhof und vom Zentralen Omnibusbahnhof entfernt. Das ist auch für die Anreise aus dem Stadtgebiet, etwa aus Innenstadt, Betzingen oder Orschel-Hagen, ein Orientierungspunkt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt das Amtsgericht Reutlingen bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Benennung des Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Besprechungstermin vereinbart wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Eine Anfrage allein bestätigt noch keine Übernahme der Vertretung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Reutlingen
Die Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Frank Rilling hat ihre Anschrift in der Gustav-Werner-Strasse 15 in 72762 Reutlingen. Als konkreter Orientierungspunkt für die Anreise ist die Nähe zum Bahnhof und zum Zentralen Omnibusbahnhof belegt: Beide liegen nach der Kanzleibeschreibung wenige Gehminuten entfernt. Damit lässt sich ein Besuch grundsätzlich mit einer Anreise per Bahn oder Bus verbinden. Eine genaue Zuordnung der Adresse zur Innenstadt, zu Betzingen oder zu Orschel-Hagen geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Diese Stadtteile gehören zum örtlichen Umfeld des Profils, sind jedoch keine belegten weiteren Kanzleistandorte. Für die Anfahrt mit dem Pkw dient die Straßenadresse als Ziel; konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Reutlingen von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Reutlingen einen bestimmten Fall bearbeitet, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Reutlingen ist hierfür grundsätzlich nicht das zuständige Gericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: In dringenden Fällen soll eine Nachricht mit der eigenen Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: In dringenden Fällen soll eine Nachricht mit der eigenen Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Je nach Thema kommen Entgeltabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht kann verdeutlichen, was wann geschehen ist und welches Ziel mit der Anfrage verfolgt wird. Bei Schreiben sollte auch das Empfangsdatum festgehalten werden, weil Fristen eine Rolle spielen können. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kann neben dem Enddatum weitere Fragen regeln, etwa Freistellung, Zeugnis oder Abfindung. Auch Auswirkungen auf Sozialleistungen können bedeutsam sein. Eine zeitnahe individuelle Prüfung hilft, Fristen und Regelungsinhalte einzuordnen. Allein das Absenden einer Mandatsanfrage wahrt keine gerichtliche Frist.
- Welche Themen werden bei einer ersten Besprechung zu Trennung und Scheidung üblicherweise geklärt?
- Eine erste Besprechung dient häufig dazu, die persönliche und wirtschaftliche Ausgangslage zu erfassen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation, Einkommen sowie bestehende Vereinbarungen gehören. Daraus ergeben sich mögliche Themen wie Unterhalt, Sorge und Umgang, Vermögensfragen oder Versorgungsausgleich. Nicht jede Frage muss Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden. Welche Punkte vorrangig zu behandeln sind und welche Unterlagen dafür erforderlich sind, hängt von den konkreten Lebensumständen und dem individuellen Anliegen ab.
- Ist für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen in Reutlingen dasselbe Gericht zuständig?
- Nein, diese Rechtsgebiete sind grundsätzlich unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten beziehungsweise gerichtlichen Abteilungen zugeordnet. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder ausstehende Vergütung, gehören regelmäßig vor ein Arbeitsgericht. Scheidungen sowie viele Unterhalts-, Sorge- und Umgangsangelegenheiten werden hingegen vom Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts bearbeitet. In Reutlingen kommt dafür das Amtsgericht Reutlingen in Betracht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, beispielsweise Wohnort oder Arbeitsort; der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Rilling
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rilling-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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