Veröffentlichtes Profil

Simone C. Braun

Simone C. Braun: Fachanwältin für Arbeitsrecht in Reutlingen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Simone C. Braun

Gartenstraße 21-23, 72764 Reutlingen

Telefon: +49 7121 696 27 28

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Simone C. Braun
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Simone C. Braun ist Rechtsanwältin in Reutlingen und seit 2010 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeit umfasst Arbeitsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Straßenverkehrsrecht und Zivilrecht. Sie berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Mieter und Vermieter. Im Arbeitsrecht befasst sie sich mit Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz und Abmahnungen. Im Mietrecht gehören Mietverträge, Kündigungen, Mietminderungen und Mieterhöhungen zu den genannten Themen. Im Reiserecht liegt ein Schwerpunkt auf Fluggastrechten, insbesondere Entschädigungen bei Annullierungen und Verspätungen sowie Ticketerstattungen. Weitere Tätigkeitsbereiche betreffen Bußgeldbescheide, Verkehrsunfälle und Fahrverbote sowie Kaufverträge, Werkverträge und Schadensersatz. Ihr Angebot reicht seit über 20 Jahren von der außergerichtlichen Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung. Braun legt Wert auf direkten Kontakt und persönliche Betreuung und nimmt Telefonate persönlich entgegen. Beratungen finden telefonisch oder in ihrer Kanzlei statt. Durch regelmäßige Fortbildungen hält sie ihr Wissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Besprechungen werden von Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rakanzlei-braun.de, rakanzlei-braun.de

Beratung in Reutlingen – Einordnung der Redaktion

Simone C. Braun ist Rechtsanwältin in Reutlingen und seit 2010 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Gartenstraße 21–23, 72764 Reutlingen. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils; daneben ist Familienrecht als Rechtsgebiet angegeben. Nach der belegten Kanzleibeschreibung berät Braun sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ihr Angebot umfasst seit über 20 Jahren außergerichtliche Beratung, Vertragsgestaltung und gerichtliche Vertretung. Für Ratsuchende bedeutet diese Bandbreite, dass nicht nur bereits entstandene Konflikte, sondern auch Fragen zur Gestaltung rechtlicher Beziehungen Gegenstand einer Anfrage sein können. Im Arbeitsrecht befasst sich Simone C. Braun insbesondere mit Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz und Abmahnungen. Typische Anliegen betreffen den Inhalt vertraglicher Vereinbarungen, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder den Umgang mit Beanstandungen des Verhaltens am Arbeitsplatz. Je nach Ausgangslage stehen unterschiedliche Unterlagen und zeitliche Abläufe im Mittelpunkt. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine arbeitsrechtliche Beratung dient allgemein dazu, den Sachverhalt einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu besprechen, ohne dass sich deren Ergebnis vorab bestimmen lässt. Das ebenfalls im Profil genannte Familienrecht betrifft allgemein die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie. Häufige Themen sind Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Welche dieser Angelegenheiten Braun im konkreten Fall übernimmt, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden, da hierzu keine näheren Angaben vorliegen. Darüber hinaus nennt die Kanzleibeschreibung Mietrecht, Reiserecht, Straßenverkehrsrecht und Zivilrecht. Dazu zählen etwa Mietverträge, Fluggastrechte, Verkehrsunfälle sowie Fragen zu Kauf- und Werkverträgen. Die Adresse in Reutlingen bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, Betzingen oder Orschel-Hagen. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der Angaben nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Reutlingen, dessen Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens und Hinweisen auf anstehende Fristen beginnen; dafür lassen sich die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Braun nimmt Telefonate persönlich entgegen. Beratungen sind telefonisch oder in der Kanzlei möglich, Besprechungen von Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Reutlingen

Die Rechtsanwaltskanzlei Simone C. Braun hat ihre Anschrift in der Gartenstraße 21–23 in 72764 Reutlingen. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Betzingen und Orschel-Hagen genannt. Diese bilden einen räumlichen Bezug für Anfragen aus Reutlingen, belegen jedoch keine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei. Für einen Besuch sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Adresse geplant werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten, Entfernungen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Neben dem persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen sind nach der Kanzleibeschreibung auch telefonische Beratungen möglich. Besprechungstermine werden telefonisch vereinbart. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist das Amtsgericht Reutlingen als örtliches Gericht von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob dieses Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, hängt insbesondere von der Verfahrensart und den maßgeblichen persönlichen beziehungsweise örtlichen Umständen ab. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Abmahnungen oder Vergütungsansprüche werden grundsätzlich nicht beim Amtsgericht verhandelt. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Der Kanzleisitz allein entscheidet daher weder im Familienrecht noch im Arbeitsrecht darüber, welches Gericht für ein Anliegen zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, Telefon, E-Mail-Adresse und eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Simone C. Braun nimmt Anrufe persönlich entgegen und kann nach eigener Angabe schon im ersten Gespräch oft die größten Sorgen klären. Die darauffolgende Beratung findet telefonisch oder in der Kanzlei statt und kann in der Regel bereits am nächsten Tag erfolgen. Besprechungen sind Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Simone C. Braun nimmt Anrufe persönlich entgegen und kann nach eigener Angabe schon im ersten Gespräch oft die größten Sorgen klären. Die darauffolgende Beratung findet telefonisch oder in der Kanzlei statt und kann in der Regel bereits am nächsten Tag erfolgen. Besprechungen sind Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, Telefon, E-Mail-Adresse und eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Änderungen bei der Mietpreisbremse Baden-Württemberg 2026 – Reutlingen, Tübingen & Stuttgart (2026)
  • Porsche-Tochter Cellforce vor dem Aus: Was Arbeitnehmer jetzt rechtlich beachten müssen (2025)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können relevante E-Mails, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen laufen können. In einer ersten Anfrage genügt zunächst eine verständliche Zusammenfassung mit den wesentlichen Daten. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich anschließend im direkten Austausch klären.
Können sich sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber wegen eines Arbeitsvertrags beraten lassen?
Arbeitsrechtliche Beratung zu Verträgen kommt grundsätzlich für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Beschäftigte interessieren sich beispielsweise für Aufgabenbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit oder Kündigungsregelungen. Arbeitgeber befassen sich häufig mit der Gestaltung und Änderung solcher Vereinbarungen. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das bedeutet allerdings nicht, dass in derselben Streitigkeit beide Seiten vertreten werden können: Anwaltliche Tätigkeit unterliegt Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Deshalb kann vor einer Mandatsübernahme die Benennung der beteiligten Personen oder Unternehmen erforderlich sein.
Welche Informationen sind bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung sinnvoll?
Hilfreich ist zunächst eine knappe Beschreibung der familiären Situation und des konkreten Klärungsbedarfs. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder und bereits laufende gerichtliche Verfahren gehören. Bei Fragen zum Unterhalt spielen regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rolle. Umfangreiche persönliche Unterlagen müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übersandt werden; der benötigte Umfang kann zunächst abgestimmt werden. Da Familienrecht im Profil genannt ist, aber keine einzelnen familienrechtlichen Leistungen beschrieben werden, sollte auch die Übernahme des konkreten Anliegens ausdrücklich erfragt werden.
Ist bei Streitigkeiten über Kinder oder Unterhalt immer ein Gerichtsverfahren erforderlich?
Familienrechtliche Konflikte führen nicht zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren. Je nach Thema und Gesprächssituation können außergerichtliche Vereinbarungen oder andere Formen der Verständigung in Betracht kommen. Bei Sorge- und Umgangsfragen kann auch das Jugendamt eine Anlaufstelle sein. Bestimmte Entscheidungen, insbesondere eine Scheidung, erfordern jedoch ein gerichtliches Verfahren. Ob und in welcher Form eine Einigung rechtlich verbindlich gestaltet werden kann, hängt vom Gegenstand ab. Eine anwaltliche Beratung kann die möglichen Verfahrenswege allgemein erläutern und den individuellen Klärungsbedarf erfassen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Simone C. Braun

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,6 von 5 · 32 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Gartenstraße 21-23, 72764 Reutlingen

Montag
09:00-13:00 (telefonische Sprechzeiten)
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
09:00-13:00 (telefonische Sprechzeiten)

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rakanzlei-braun.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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