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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Thomas Hartmann & Dr. Hans Dieter Merges
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Hans Dieter Merges ist auf der Webseite der Kanzlei Thomas Hartmann & Dr. Hans Dieter Merges in Reutlingen als Rechtsanwalt genannt. Die Kanzlei tritt als Fachanwälte für Verkehrsrecht auf und führt die Angabe „Rechtsanwälte für Verkehrsrecht seit 1983“. Zu den genannten Themen gehören Verkehrsunfälle, Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeit oder Abstand und Schadenspositionen bei Unfällen. Außerdem nennt die Webseite Verkehrsstrafrecht, Führerscheinentzug, Alkohol und Drogen, Autokauf sowie Versicherungsrecht. Die Kanzlei beschreibt sich als regional arbeitend und vertritt ihre Mandanten ganz überwiegend vor regionalen Behörden und Gerichten. Ihr Standort befindet sich in der Gartenstraße 56 in Reutlingen. Mandatsverträge werden ausschließlich unmittelbar in den Kanzleiräumen geschlossen; dafür ist ein persönlicher Besprechungstermin zu vereinbaren. Die Webseite führt zudem Servicebereiche zur Rechtsschutzversicherung, zur Vorbereitung einer Besprechung und zu den Kosten der Anwaltstätigkeit auf.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: r-kanzlei.de, r-kanzlei.de
Beratung in Reutlingen – Einordnung der Redaktion
Hans Dieter Merges ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei Thomas Hartmann & Dr. Hans Dieter Merges in Reutlingen. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleiwebseite stellt dagegen verkehrsrechtliche Themen in den Vordergrund und nennt ihn als Dr. Hans Dieter Merges. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Die Profilangaben geben eine thematische Orientierung; ob ein konkretes arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen übernommen wird, sollte bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich geklärt werden. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung und Arbeitszeugnissen. Mandantinnen und Mandanten können eine rechtliche Einordnung der jeweiligen Unterlagen und der damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten anfragen. Gerade bei Konflikten über eine Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen zu elterlicher Sorge oder Umgang im Mittelpunkt. Für eine erste Besprechung sind hier insbesondere die familiäre Ausgangslage, vorhandene Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben von Bedeutung. Der verkehrsrechtliche Bezug ergibt sich sowohl aus der Fachanwaltsbezeichnung als auch aus der belegten Kanzleidarstellung. Diese nennt Verkehrsunfälle und die dabei entstehenden Schadenspositionen, Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeit oder Abstand sowie Verkehrsstrafrecht. Weitere aufgeführte Themen sind Führerscheinentzug, Alkohol und Drogen, Autokauf und Versicherungsrecht. Hinter diesen Bereichen können sehr unterschiedliche Anliegen stehen: die Regulierung eines Unfallschadens, ein behördlicher Vorwurf oder ein Streit über ein Fahrzeug. Welche Unterlagen benötigt werden und welcher Verfahrensweg einschlägig ist, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Die Kanzlei befindet sich in der Gartenstraße 56, 72764 Reutlingen, und beschreibt ihre Tätigkeit als regional ausgerichtet. Für Ratsuchende aus Reutlingen, etwa aus der Innenstadt, Betzingen oder Orschel-Hagen, ist damit eine konkrete Anlaufadresse vorhanden; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Am Standort liegt das Amtsgericht Reutlingen, das insbesondere für familiengerichtliche und bestimmte verkehrsbezogene Verfahren Bedeutung haben kann. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de sollten das Rechtsgebiet, das Anliegen und mögliche Fristen knapp benannt werden. Für den Abschluss eines Mandatsvertrags ist nach der Kanzleiwebseite ein persönlicher Besprechungstermin erforderlich: Mandatsverträge werden ausschließlich unmittelbar in den Kanzleiräumen geschlossen. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw sollte anhand der Anschrift geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Reutlingen
Der Kanzleistandort von Thomas Hartmann & Dr. Hans Dieter Merges liegt in der Gartenstraße 56 in Reutlingen. Die vorliegenden Angaben erlauben keine gesicherte Einordnung der Adresse in die Innenstadt, Betzingen oder Orschel-Hagen. Diese Stadtteile gehören jedoch zum örtlichen Umfeld, aus dem Ratsuchende eine Anfrage stellen können. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift 72764 Reutlingen, Gartenstraße 56, vorbereiten. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vor der Anreise geprüft werden. Da Mandatsverträge laut Kanzleiwebseite ausschließlich in den Kanzleiräumen geschlossen werden, ist die vorherige Vereinbarung eines Besprechungstermins vorgesehen. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Familienrecht ist das Amtsgericht Reutlingen als Familiengericht grundsätzlich eine mögliche Anlaufstelle für gerichtliche Verfahren, etwa zu Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich allerdings nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im Verkehrsrecht können am Amtsgericht unter anderem bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallschäden sowie Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren verhandelt werden, soweit die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist. Nicht jede Frage zum Führerschein oder zur Fahrerlaubnis gehört dagegen vor dieses Gericht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen typischerweise in die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Reutlingen. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zum Abschluss des Anwaltsvertrages bittet die Kanzlei um die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins. Mandatsverträge können ausschließlich unmittelbar in den Kanzleiräumen in der Gartenstraße 56 in Reutlingen geschlossen werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Zum Abschluss des Anwaltsvertrages bittet die Kanzlei um die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins. Mandatsverträge können ausschließlich unmittelbar in den Kanzleiräumen in der Gartenstraße 56 in Reutlingen geschlossen werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Lohnabrechnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht mit den wesentlichen Ereignissen und dem Datum, an dem ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Konflikt ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge und Umgang zusammenstellen?
- Eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation erleichtert die erste Besprechung. Relevant können Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bestehenden Vereinbarungen sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen und Informationen zu laufenden finanziellen Verpflichtungen eine Rolle. Für Sorge- oder Umgangsfragen können bisherige Absprachen und gerichtliche Beschlüsse wichtig sein. Bereits vorliegende Schreiben eines Gerichts sollten mit ihren Fristangaben benannt werden. Welche persönlichen Unterlagen tatsächlich benötigt werden, sollte vor einer umfangreichen Übermittlung vertraulicher Daten abgestimmt werden.
- Welche Informationen werden bei einem Verkehrsunfall für eine erste Einschätzung benötigt?
- Bei einer Anfrage zu einem Verkehrsunfall hilft eine sachliche Schilderung von Zeitpunkt, Ort und Ablauf. Wichtig können die Daten der Beteiligten, Angaben zu Versicherungen, Fotos, Zeugenkontakte und ein polizeiliches Aktenzeichen sein. Vorhandene Kostenvoranschläge, Gutachten, Rechnungen und Schreiben der Versicherungen können die Einordnung der geltend gemachten Schäden erleichtern. Bei Verletzungen können auch medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Ansprüche bestehen und wer in welchem Umfang haftet, lässt sich nicht allein aus der Schadenshöhe ableiten, sondern erfordert die Prüfung der Umstände.
- Was ist bei einer Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder Führerscheinentzug wichtig?
- Zunächst sollte deutlich werden, welches Schreiben vorliegt und von welcher Stelle es stammt. Eine Anhörung, ein Bußgeldbescheid und eine Entscheidung zur Fahrerlaubnis haben unterschiedliche rechtliche Bedeutung. Für die erste Einordnung sind der vollständige Inhalt, das Zustellungsdatum und eventuell genannte Fristen wichtig. Auch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich zu unterscheiden. Je nach Vorwurf können ein Bußgeldverfahren, ein Strafverfahren oder ein verwaltungsrechtliches Verfahren betroffen sein. Eine allgemeine Anfrage ersetzt weder die Prüfung des Schreibens noch eine erforderliche fristgerechte Reaktion.
- Welche Rolle spielt die Rechtsschutzversicherung bei arbeits-, familien- oder verkehrsrechtlichen Anliegen?
- Ob eine Rechtsschutzversicherung ein Anliegen abdeckt, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz, möglichen Ausschlüssen und den Umständen des Falls. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht können unterschiedlich erfasst sein; insbesondere im Familienrecht kann der Schutz auf bestimmte Leistungen beschränkt sein. Für die Klärung sind Versicherungsschein, Versicherungsnummer und Angaben zum Ereignis hilfreich. Eine Deckungszusage und die anwaltliche Mandatsübernahme sind getrennte Fragen. Wer die Anfrage beim Versicherer übernimmt und welche Unterlagen dafür benötigt werden, sollte im Rahmen der Kontaktaufnahme ausdrücklich abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Hans Dieter Merges
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5,0 von 5 · 38 Bewertungen
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Gartenstr. 56, 72764 Reutlingen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: r-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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