Veröffentlichtes Profil

Rechtsanwalt Sven Hauke Ely

Sven Hauke Ely – Fachanwalt für Familienrecht in Wiesbaden

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwalt Sven Hauke Ely

Wilhelmstraße 62, 65183 Wiesbaden

Telefon: +49 611 9100610

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Sven Hauke Ely

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Sven Hauke Ely ist Fachanwalt für Familienrecht mit Kanzleisitz in der Wilhelmstraße 62 in Wiesbaden. Seine Tätigkeit umfasst Eheverträge, Trennung und Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht sowie Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Hinzu kommt die Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er berät und vertritt Ehegatten sowie Mandanten, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung Fragen zu Kindern, Unterhaltsansprüchen oder Vermögensausgleich klären möchten. Die Interessenvertretung erfolgt gerichtlich und außergerichtlich. Grundlage der Arbeit sind ausführliche Gespräche über die persönliche und wirtschaftliche Situation, in denen gemeinsam Lösungswege erarbeitet werden. Bei Umgangsfragen orientieren sich diese auch am Wohl des Kindes. Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung werden erörtert; entsprechende Vereinbarungen werden mit der Gegenseite verhandelt, ausgearbeitet und bis zum Vertragsabschluss begleitet. Im ersten Gespräch werden mögliche Kostenfolgen und Kostenrisiken angesprochen. Bei der Beantragung von Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe unterstützt der Anwalt im Zusammenhang mit einer familienrechtlichen Beauftragung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ely.de, ely.de

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Sven Hauke Ely ist Fachanwalt für Familienrecht und hat seinen Kanzleisitz in der Wilhelmstraße 62 in Wiesbaden. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Seine Tätigkeit umfasst Eheverträge, Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht. Hinzu kommen der Zugewinn- und Versorgungsausgleich und die Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Damit richtet sich das Angebot an Ehegatten sowie an Menschen, die im Zusammenhang mit einer Trennung persönliche, wirtschaftliche oder kinderbezogene Fragen klären möchten. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Anliegen: Bei einer bevorstehenden oder bestehenden Ehe kann es darum gehen, vermögensrechtliche Verhältnisse vertraglich zu gestalten. Im Trennungsfall stellen sich häufig Fragen zur finanziellen Absicherung, zu gemeinsamen Vermögenswerten und zur Aufteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Eltern beschäftigen außerdem die künftige Betreuung ihrer Kinder, die Ausübung der elterlichen Sorge und die Gestaltung des Umgangs. Diese Bereiche können miteinander zusammenhängen, folgen aber jeweils eigenen rechtlichen Voraussetzungen. Eine familienrechtliche Einordnung berücksichtigt deshalb sowohl die familiäre Lebenssituation als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Arbeit von Sven Hauke Ely beruht nach der Kanzleibeschreibung auf ausführlichen Gesprächen über die persönliche und wirtschaftliche Situation. Dabei werden gemeinsam mögliche Lösungswege erarbeitet. Er vertritt Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung werden erörtert; entsprechende Vereinbarungen werden mit der Gegenseite verhandelt, ausgearbeitet und bis zum Vertragsabschluss begleitet. Bei Umgangsfragen spielt das Wohl des Kindes eine wesentliche Rolle. Im ersten Gespräch werden außerdem mögliche Kostenfolgen und Kostenrisiken angesprochen. Im Zusammenhang mit einer familienrechtlichen Beauftragung unterstützt der Anwalt bei der Beantragung von Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Die Wilhelmstraße liegt im zentralen Wiesbadener Stadtgebiet. Der Kanzleisitz bietet damit einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte ebenso wie aus Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Die angegebene Rechtsanwaltskammer ist Frankfurt/Main. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum familiären Ausgangspunkt, zu bereits laufenden Verfahren und zu bekannten Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Sven Hauke Ely ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Wiesbaden relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten gehören zum Aufgabenbereich der Familiengerichte. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Wiesbaden örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Wiesbaden und das Arbeitsgericht Wiesbaden sind für die hier beschriebenen familienrechtlichen Verfahren nicht die regulären Eingangsgerichte. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der seinen Sitz in Kassel hat, gehört nicht zur Familiengerichtsbarkeit; er befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Die Kanzlei befindet sich in der Wilhelmstraße 62, 65183 Wiesbaden, und damit in zentraler städtischer Lage. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus den weiteren genannten Stadtteilen Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg ist die Adresse ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Ausgangsadresse und aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch unmittelbar verfügbare Stellplätze ableiten. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich die Abstimmung eines Termins.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Gegenstand des ersten Gesprächs ist immer auch die Aufklärung über die möglichen Kostenfolgen und das Kostenrisiko des beabsichtigten Vorgehens. In Betracht kommt eine Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vereinbarung auf Stundenhonorarbasis.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Gegenstand des ersten Gesprächs ist immer auch die Aufklärung über die möglichen Kostenfolgen und das Kostenrisiko des beabsichtigten Vorgehens. In Betracht kommt eine Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vereinbarung auf Stundenhonorarbasis.

Für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Orientierung können eine kurze Übersicht zur familiären Situation und die wichtigsten zeitlichen Eckpunkte hilfreich sein, insbesondere zu Eheschließung und Trennung. Je nach Anliegen kommen Einkommensnachweise, Informationen zu Vermögen und Verbindlichkeiten, bestehende Eheverträge sowie Unterlagen zu gemeinsamen Kindern hinzu. Liegen bereits gerichtliche Schreiben oder Schreiben der anderen Seite vor, können diese wegen möglicher Fristen besonders wichtig sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gesprächsgegenstand ab und lässt sich bei der Terminvereinbarung klären.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für das Kind und Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten. Dazu können etwa wesentliche Fragen der Gesundheit oder der schulischen Entwicklung gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch zum Ende gemeinsamer elterlicher Sorge. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Regelungen im Alltag erforderlich sind, hängt unter anderem von Alter, Bedürfnissen und Lebenssituation des Kindes ab.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
Unterhalt dient grundsätzlich der finanziellen Absicherung laufender Lebensbedürfnisse, etwa von Kindern oder unter bestimmten Voraussetzungen eines Ehegatten. Der Zugewinnausgleich betrifft hingegen den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs, wenn der entsprechende Güterstand gilt. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um die Teilung der während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Diese Bereiche haben unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen. Sie können im Zusammenhang mit einer Scheidung nebeneinander relevant werden, sind aber rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Was können Eheverträge und Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln?
Solche Vereinbarungen können dazu dienen, wirtschaftliche und persönliche Folgen einer Ehe oder ihrer Beendigung zu ordnen. Typische Gegenstände sind der Güterstand, Unterhaltsfragen, der Versorgungsausgleich oder die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie. Bei einer Trennung können zusätzlich Absprachen zum familiären Alltag eine Rolle spielen. Der Gestaltung sind gesetzliche Grenzen gesetzt; insbesondere stehen Belange von Kindern nicht uneingeschränkt zur freien Verfügung. Je nach Inhalt ist eine notarielle Beurkundung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Form erforderlich. Eine Vereinbarung ersetzt außerdem nicht den gerichtlichen Scheidungsbeschluss.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwalt Sven Hauke Ely

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ely.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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