Veröffentlichtes Profil

J. Salzbrunn

Hans-Jürgen Salzbrunn: Rechtsanwalt für Mietrecht und Arbeitsrecht in Wiesbaden

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn

Alfred-Schumann-Str. 6, 65201 Wiesbaden

Telefon: +49 611 20599569

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Hans-Jürgen Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Wiesbaden-Schierstein. Die Kanzlei wurde 1997 gegründet. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere mietvertragliche und arbeitsrechtliche Kündigungsangelegenheiten. Im Mietrecht vertritt er zum großen Teil Vermieter bei Problemen mit Mietern. Als Tätigkeitsschwerpunkt nennt er Eigenbedarfskündigungen im Wohnraummietrecht; außerdem bearbeitet er Räumungsklagen und Angelegenheiten wegen Mietrückständen. Im Arbeitsrecht wird er von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit Kündigungen und dem Erreichen oder Verhindern einer Abfindung beauftragt. Auch Abmahnungen gehören zu den genannten Beratungsthemen. Daneben nennt die Webseite eine Tätigkeit im Verkehrsunfallrecht sowie als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer. Nach gründlicher rechtlicher Prüfung der Sachlage erläutert Salzbrunn persönlich Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken. Von wenig aussichtsreicher Rechtsverfolgung rät er nach eigener Darstellung ab. Die Kanzlei bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung und Online-Besprechungen auch außerhalb der angegebenen Bürozeiten an. Persönliche Besprechungen im Büro finden nur nach Vereinbarung statt. Zur Mandatsbearbeitung nutzt die Kanzlei unter anderem juristische Datenbanken, Wirtschaftsinformationen und Bonitätsauskünfte.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaltwiesbaden.com, rechtsanwaltwiesbaden.com

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt J. Salzbrunn ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn in der Alfred-Schumann-Str. 6 in 65201 Wiesbaden ansässig. Die 1997 gegründete Kanzlei liegt im Stadtteil Schierstein. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibeschreibung stellt insbesondere Kündigungsangelegenheiten im Arbeitsrecht und im Mietrecht heraus. Im Arbeitsrecht übernimmt Salzbrunn Anliegen sowohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Dabei geht es unter anderem um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, mögliche Abfindungen und Abmahnungen. Diese Themen betreffen unterschiedliche Interessenlagen und erfordern regelmäßig eine Betrachtung der vertraglichen Grundlagen sowie des bisherigen Verlaufs des Arbeitsverhältnisses. Hinter arbeitsrechtlichen Kündigungsangelegenheiten stehen häufig Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung, zu einzuhaltenden Fristen und zu den Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beendigung. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Bei Abmahnungen können der beschriebene Vorwurf, seine Einordnung und mögliche Auswirkungen auf das weitere Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen. Nach der belegten Kanzleibeschreibung erläutert Salzbrunn nach rechtlicher Prüfung persönlich die Erfolgsaussichten sowie Chancen und Risiken eines Vorgehens. Von wenig aussichtsreicher Rechtsverfolgung rät er nach eigener Darstellung ab. Im Mietrecht vertritt Salzbrunn überwiegend Vermieter bei Schwierigkeiten mit Mietern. Genannt werden insbesondere Eigenbedarfskündigungen im Wohnraummietrecht, Räumungsklagen und Mietrückstände. Typische Anliegen sind hier die rechtlichen Voraussetzungen einer Vertragsbeendigung, die Durchsetzung der Herausgabe einer Wohnung und offene Mietforderungen. Daneben führt die Kanzleibeschreibung eine Tätigkeit im Verkehrsunfallrecht sowie als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer auf. Diese Betreuertätigkeit ist von der anwaltlichen Vertretung in einem arbeitsrechtlichen oder mietrechtlichen Streit zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Wiesbaden-Schierstein und damit außerhalb des Stadtteils Mitte. Auch für Ratsuchende aus Biebrich, Nordost oder Sonnenberg lässt sich eine Kontaktaufnahme zunächst unabhängig von einer Anfahrt organisieren. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Wiesbaden in Betracht; Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann sich auf die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben stützen und das Anliegen, wichtige Daten sowie bereits erhaltene Schreiben knapp benennen. Die Kanzlei nennt eine telefonische Ersteinschätzung und Online-Besprechungen, auch außerhalb der angegebenen Bürozeiten. Persönliche Besprechungen vor Ort finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Die Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn befindet sich in der Alfred-Schumann-Str. 6 in Wiesbaden-Schierstein. Der Standort liegt damit nicht in der Wiesbadener Innenstadt beziehungsweise im Stadtteil Mitte. Für die Anfahrt aus Biebrich, Nordost, Sonnenberg oder anderen Teilen Wiesbadens sind die genaue Ausgangslage und die gewählte Verkehrsverbindung maßgeblich. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Kanzleianschrift geplant werden; konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Da persönliche Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, empfiehlt sich eine vorherige organisatorische Abstimmung. Als Alternative zur Anfahrt nennt die Kanzlei Online-Besprechungen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Wiesbaden relevant. Dort werden bei bestehender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Bei Wohnraummietsachen, etwa Eigenbedarfskündigungen, Räumungsklagen oder Mietrückständen, ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig; bei Wohnungen in Wiesbaden kommt entsprechend das Amtsgericht Wiesbaden in Betracht. Das Landgericht Wiesbaden kann unter anderem als Berufungsgericht in mietrechtlichen Zivilsachen tätig werden. Im Verkehrsunfallrecht richtet sich die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht insbesondere nach Streitwert und Verfahrensgegenstand. Betreuungsangelegenheiten werden beim Betreuungsgericht als Teil des Amtsgerichts bearbeitet. Der ebenfalls genannte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel. Er gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen und privatrechtlichen Mietstreitigkeiten typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Anliegen. Für eine Beratung im Mietrecht bringen Sie bitte Ihren Mietvertrag mit.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung wird angeboten. Persönliche Besprechungen im Büro finden nur nach Vereinbarung statt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung wird angeboten. Persönliche Besprechungen im Büro finden nur nach Vereinbarung statt.

Für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Anliegen. Für eine Beratung im Mietrecht bringen Sie bitte Ihren Mietvertrag mit.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Wann darf der Vermieter die monatlichen Nebenkosten erhöhen? Kündigung möglich?
  • Wie kann ein Arbeitnehmer seine Überstunden einklagen?
  • Wird die Kündigung des Mietvertrages durch Zahlung unwirksam?
  • Muss der Arbeitgeber nach einer Kündigung dem Mitarbeiter im Zeugnis danken?
  • Kündigung der Wohnung wegen Aufnahme von Flüchtlingen?
  • Kündigung des Arbeitsvertrag und gleichzeitige Krankschreibung
  • Härtefall bei Eigenbedarfskündigung der Wohnung – Mietrecht
  • Überstunden des Arbeitnehmers – Beweis und Darlegung
  • Mietrecht – Kein Rückzahlungsanspruch des Mieters bei unzureichender Einsicht in Abrechnungsunterlagen
  • Arbeitgeber darf unter Umständen Lohnzahlung bei verweigerten Corona Tests einstellen

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer arbeitsrechtlichen Kündigung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs relevant. Ergänzend können Nachträge zum Vertrag, vorhandene Abmahnungen und der bisherige Schriftwechsel hilfreich sein. Auch Informationen zur Beschäftigungsdauer und zum Betrieb können Bedeutung haben. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen, weshalb das Zugangsdatum möglichst genau benannt werden sollte. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst nach Prüfung des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Anspruch auf eine Abfindung. Eine Zahlung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Häufig wird über eine Abfindung im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Beendigung oder einem gerichtlichen Vergleich gesprochen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind dabei unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte relevant. Auch mögliche sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen können eine Rolle spielen. Ob überhaupt eine Grundlage für eine Zahlung besteht, hängt von den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ab.
Welche Fragen stellen sich bei einer Abmahnung im Arbeitsverhältnis?
Bei einer Abmahnung geht es zunächst darum, welches konkrete Verhalten beanstandet wird und welche arbeitsvertragliche Pflicht betroffen sein soll. Außerdem ist wichtig, ob der Sachverhalt zutreffend beschrieben ist und ob Konsequenzen für einen Wiederholungsfall angekündigt werden. Arbeitnehmer interessieren sich häufig für mögliche Reaktionen und die Bedeutung für eine spätere Kündigung. Arbeitgeber beschäftigt insbesondere die rechtliche Funktion einer Abmahnung. Eine feste Anzahl notwendiger Abmahnungen vor jeder Kündigung gibt es nicht. Die Bewertung hängt unter anderem von Art, Schwere und Umständen des behaupteten Pflichtverstoßes ab.
Worauf kommt es bei einer ersten Anfrage zu einer Eigenbedarfskündigung an?
Für die allgemeine Einordnung sind der Mietvertrag, Angaben zur vermieteten Wohnung und eine nachvollziehbare Beschreibung des beabsichtigten Nutzungsbedarfs wesentlich. Dazu gehört insbesondere, für welche Person die Wohnung benötigt wird und aus welchen Gründen. Falls bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, sind deren Inhalt, Zugang und die Reaktion der Mieterseite relevant. Eigenbedarfskündigungen unterliegen gesetzlichen Anforderungen; zudem können Interessen und mögliche Härtegründe der Mieterseite Bedeutung haben. Die bloße Bezeichnung als Eigenbedarf ersetzt daher keine Prüfung des Sachverhalts und der formellen Voraussetzungen.
Wie hängen Mietrückstände, Kündigung und Räumungsklage zusammen?
Offene Mietforderungen, die Beendigung des Mietverhältnisses und die Herausgabe der Wohnung sind rechtlich miteinander verbunden, aber voneinander zu unterscheidende Fragen. Mietrückstände können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung begründen. Wird die Wohnung nach einer wirksamen Beendigung nicht zurückgegeben, kann eine Räumungsklage erforderlich werden. Eine eigenmächtige Räumung durch den Vermieter ist kein Ersatz für das gerichtliche Verfahren. Für eine erste Prüfung sind insbesondere Mietvertrag, Zahlungsübersicht, Schriftwechsel und vorhandene Kündigungsschreiben hilfreich. Auch spätere Zahlungen können für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu J. Salzbrunn

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltwiesbaden.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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