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- Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht & Mediation
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Susanne Reinhardt ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Wiesbaden. Sie bietet eine „Rundum-Betreuung“ im Familienrecht und Erbrecht und setzt sich für individuelle und persönliche Anliegen aus dem privaten Lebensbereich ein. Im Erbrecht nennt sie Testamentsberatung und die Erstellung von Testamentsentwürfen, Unternehmensnachfolge, Übergabeverträge und Altenteilsverträge sowie vorweggenommene Erbfolge und „Schenkungen unter Lebenden“. Weitere Schwerpunkte sind Erbengemeinschaft, Erbscheinsanträge, Testamentsanfechtung und Testamentsvollstreckung. Für die Testamentsvollstreckung hat sie eine Zusatzausbildung absolviert. Auch Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten gehören zu den genannten Tätigkeiten. Im Familienrecht liegen ihre Schwerpunkte auf einverständlicher Ehescheidung, Beratung und Gestaltung von Eheverträgen einschließlich Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Vermögensauseinandersetzung, etwa Zugewinnausgleich. Sie ist außerdem als Mediatorin ausgewiesen. Der Kanzleisitz befindet sich in der Bierstadter Straße 16 in Wiesbaden. Beratungsgespräche können nach Vereinbarung jederzeit vereinbart werden. Im Innenhof gibt es Mandantenparkplätze; die Kanzleiräume liegen im Hochparterre.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-reinhardt.de, rechtsanwaeltin-reinhardt.de
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Susanne Reinhardt ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Wiesbaden. Ihre Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht & Mediation befindet sich in der Bierstadter Straße 16. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt; daneben umfasst die erbrechtliche Tätigkeit sowohl die vorsorgende Gestaltung als auch Fragen nach einem Todesfall. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig persönliche Lebensentscheidungen und die Verteilung von Vermögen innerhalb einer Familie. Für Ratsuchende geht es dabei etwa darum, die Folgen einer Trennung zu überblicken, eine Vermögensübertragung vorzubereiten oder die eigene Stellung in einer Erbengemeinschaft einzuordnen. Im Erbrecht nennt Reinhardt die Testamentsberatung und die Erstellung von Testamentsentwürfen. Hinzu kommen Unternehmensnachfolge, Übergabe- und Altenteilsverträge sowie die vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen unter Lebenden. Solche Gestaltungen können Fragen zur späteren Versorgung, zu familiären Interessen und zum Übergang von Vermögenswerten verbinden. Nach einem Erbfall gehören Erbscheinsanträge, Erbengemeinschaften, Testamentsanfechtung und Testamentsvollstreckung zu den aufgeführten Tätigkeiten. Für die Testamentsvollstreckung hat Reinhardt eine Zusatzausbildung absolviert. Auch Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten sind Bestandteil ihres Tätigkeitsfeldes und betreffen die persönliche Vorsorge für Situationen, in denen eigene Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Im Familienrecht liegt ein Schwerpunkt auf der einverständlichen Ehescheidung. Weitere genannte Arbeitsfelder sind die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Bei der Vermögensauseinandersetzung können insbesondere Fragen zum Zugewinnausgleich entstehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesen Themenfeldern allgemein eine rechtliche Einordnung ihrer familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage sowie möglicher Regelungsbereiche. Reinhardt ist außerdem als Mediatorin ausgewiesen. Mediation bietet grundsätzlich einen Rahmen, in dem Beteiligte eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen; sie ist von einer gerichtlichen Entscheidung zu unterscheiden. Der Kanzleisitz in Wiesbaden ist auch für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg ein örtlicher Bezugspunkt. Eine Zuordnung der Adresse zu einem bestimmten Stadtteil ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Die Kanzleiräume liegen im Hochparterre; im Innenhof stehen Mandantenparkplätze zur Verfügung. Für familienrechtliche Verfahren und Nachlassangelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden in Betracht, für bestimmte erbrechtliche Streitigkeiten auch das Landgericht Wiesbaden. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Profil mit den dort bereitgestellten Kontaktangaben. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, etwa Scheidung, Testament oder Erbengemeinschaft, erleichtert die erste Zuordnung. Beratungstermine werden nach Vereinbarung abgestimmt; die bloße Anfrage ist noch keine Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Die Kanzlei von Susanne Reinhardt liegt in der Bierstadter Straße 16 in 65189 Wiesbaden. Die Räume befinden sich im Hochparterre, Mandantenparkplätze sind im Innenhof vorhanden. Daraus lässt sich allerdings keine gesicherte Aussage über einen stufenlosen Zugang ableiten. Für die Anfahrt mit dem Pkw ist die genaue Adresse maßgeblich; bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich eine aktuelle Verbindungsauskunft an. Konkrete Haltestellen oder Linien sind nicht belegt. Für Ratsuchende aus den genannten Wiesbadener Stadtteilen Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg hängt die passende Verbindung vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung oder eine unmittelbare Innenstadtlage der Kanzlei ist durch die Angaben nicht gesichert. Für die familienrechtlichen Schwerpunkte ist typischerweise das Amtsgericht als Familiengericht zuständig. Beim Amtsgericht Wiesbaden werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Scheidungsverfahren und familienrechtliche Folgesachen geführt, zu denen auch der Zugewinnausgleich gehören kann. In Nachlassangelegenheiten übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins und Aufgaben im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung. Streitigkeiten über erbrechtliche Ansprüche können dagegen vor die Zivilgerichte gehören, je nach sachlicher Zuständigkeit vor das Amtsgericht oder das Landgericht Wiesbaden. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Arbeitsgericht Wiesbaden und der genannte Hessische Verwaltungsgerichtshof sind für die hier beschriebenen erb- und familienrechtlichen Kernfragen regelmäßig nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Telefon und Nachricht können ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Telefon und Nachricht können ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zur Testamentsgestaltung oder vorweggenommenen Erbfolge hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem die familiäre Situation, die wesentlichen Vermögensarten und die persönlichen Gestaltungsziele von Bedeutung. Bestehende Testamente, Erbverträge oder frühere Übertragungsverträge können ebenfalls relevant sein. Bei einer Unternehmensnachfolge kommen regelmäßig gesellschaftsrechtliche und steuerliche Berührungspunkte hinzu. Ein Testament regelt grundsätzlich die Nachfolge nach dem Tod, während eine vorweggenommene Erbfolge Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt. Welche Gestaltung in Betracht kommt und welche Formvorgaben gelten, hängt von den Umständen ab. Sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit einer ersten Kontaktanfrage versandt werden.
- Worin unterscheiden sich Erbschein, Erbengemeinschaft und Testamentsvollstreckung?
- Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er wird nicht in jedem Nachlassfall benötigt. Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben; der Nachlass gehört ihnen zunächst gemeinschaftlich. Daraus können Abstimmungsfragen zur Verwaltung und späteren Auseinandersetzung entstehen. Eine Testamentsvollstreckung beruht auf einer entsprechenden Anordnung der verstorbenen Person. Die testamentsvollstreckende Person verwaltet oder verteilt den Nachlass im Rahmen ihrer Aufgaben. Welche Befugnisse dabei bestehen, richtet sich nach der letztwilligen Verfügung und den gesetzlichen Vorgaben.
- Was bedeutet eine einverständliche Scheidung, und welche Rolle spielt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
- Bei einer einverständlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einigkeit über die Auflösung der Ehe. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass bereits sämtliche wirtschaftlichen und persönlichen Folgen geregelt sind. Themen können etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sein. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu dienen, bestimmte Folgen verbindlich zu ordnen; je nach Inhalt bestehen besondere Formanforderungen. Auch eine einverständliche Scheidung erfolgt durch das Familiengericht und unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen. Eine anwaltliche Vertretung beider Ehegatten durch dieselbe Person ist nicht möglich. Der konkrete Vertretungsbedarf hängt vom Verfahrensablauf ab.
- Wie unterscheiden sich Mediation und anwaltliche Beratung bei familiären Konflikten?
- Anwaltliche Beratung dient der rechtlichen Einordnung und der Wahrnehmung der Interessen der jeweils vertretenen Person. Mediation ist dagegen ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, in dem eine neutrale Person die Beteiligten bei einer eigenverantwortlichen Verständigung unterstützt. Sie trifft keine Entscheidung wie ein Gericht. Bei Konflikten über Trennungsfolgen oder innerhalb einer Erbengemeinschaft kann es dabei um unterschiedliche Bedürfnisse und mögliche Vereinbarungen gehen. Ob dieses Verfahren geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und der Ausgangslage ab. Eine unabhängige rechtliche Prüfung geplanter Vereinbarungen kann daneben erforderlich sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Reinhardt
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4,9 von 5 · 41 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bierstadter Straße 16, 65189 Wiesbaden
- Montag
- 09:30-13:30, 15:00-17:30
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- 09:30-13:30, 15:00-17:30
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-reinhardt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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