- Qualifikation
- Zulassung seit 2024 · Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Wiesbaden vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Marlene Tilly ist als selbstständige Rechtsanwältin im Bereich des Familienrechts tätig. Ihre Kanzlei befindet sich in der Bierstadter Straße 4 in Wiesbaden. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts. Zu ihren Tätigkeitsbereichen gehören Ehescheidung und Trennung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Weitere Bereiche sind Wohnungszuweisung und Hausrat, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Ehevertrag und Scheidungsfolgevereinbarung. Im ersten Beratungsgespräch nimmt sie sich Zeit, gemeinsam mit den Ratsuchenden deren persönliche Situation zu analysieren und offene Fragen zu klären. Tilly studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim im Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist LL.B./Staatsexamen. Anschließend war sie Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und sammelte praktische Erfahrungen unter anderem in einer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde sie 2024 bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht absolvierte sie 2026.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-pbd.de, kanzlei-pbd.de
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Marlene Tilly ist in Wiesbaden als selbstständige Rechtsanwältin im Familienrecht tätig. Ihr Profil bei Anwalt-Seiten.de nennt dieses Rechtsgebiet als Hauptschwerpunkt. Sie gehört zur Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker in der Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden. Ihre Beratung und Vertretung umfasst sämtliche Angelegenheiten des Familienrechts. Dazu zählen insbesondere Trennung und Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: Wie werden die wirtschaftlichen Verhältnisse nach einer Trennung geordnet, welche Regelungen betreffen die gemeinsame Wohnung und welche Unterlagen werden zur Klärung benötigt? Weitere Tätigkeitsbereiche von Marlene Tilly sind Wohnungszuweisung und Hausrat, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Während es beim Versorgungsausgleich grundsätzlich um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte geht, betreffen Sorge und Umgang die Verantwortung für Kinder und deren Kontakt zu den Eltern. Hinzu kommen Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen. Solche Vereinbarungen können dazu dienen, persönliche und wirtschaftliche Fragen vorausschauend oder anlässlich einer Trennung zu ordnen. Welche Themen im Einzelfall zusammengehören, hängt unter anderem von der familiären Situation, vorhandenen Vereinbarungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Im ersten Beratungsgespräch analysiert Tilly gemeinsam mit den Ratsuchenden deren persönliche Situation und klärt offene Fragen. Ihren fachlichen Hintergrund bilden das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim von 2015 bis 2020 im Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist LL.B./Staatsexamen und das anschließende Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Dabei sammelte sie unter anderem praktische Erfahrungen in einer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde sie 2024 bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht absolvierte sie 2026; daraus allein folgt keine Fachanwaltsbezeichnung. Die Kanzleiadresse in Wiesbaden bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Die Anfahrt zur Bierstadter Straße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der genauen Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die Einordnung der Anfrage. Terminvereinbarung und Mandatsübernahme sind anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Marlene Tillys Kanzlei befindet sich in der Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden. Für ihren Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Wiesbaden von Bedeutung: Bei den Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren über den Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten fallen in die Zuständigkeit des Familiengerichts. Ob gerade das Amtsgericht Wiesbaden örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder; die Kanzleiadresse allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Wiesbaden ist für die genannten familiengerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Das Arbeitsgericht Wiesbaden befasst sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern und ist deshalb dem Arbeitsrecht zuzuordnen. Der ebenfalls genannte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel, nicht in Wiesbaden. Er gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist keine typische Anlaufstelle für Scheidungs-, Unterhalts- oder Kindschaftssachen. Die Wiesbadener Stadtteile Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg bilden unterschiedliche örtliche Ausgangspunkte für einen Kanzleibesuch. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Adresse und auch keine nähere Beschreibung ihrer Verkehrsanbindung. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient daher die vollständige Anschrift als Planungsgrundlage. Aktuelle Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin gesondert geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem ersten Beratungsgespräch nimmt sich Marlene Tilly die erforderliche Zeit, um gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation zu analysieren und offene Fragen zu klären.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einem ersten Beratungsgespräch nimmt sich Marlene Tilly die erforderliche Zeit, um gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation zu analysieren und offene Fragen zu klären.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch zu Trennung und Scheidung hilfreich?
- Für ein erstes Gespräch können eine kurze Übersicht zur familiären Situation, das Heiratsdatum und Angaben zum bisherigen Trennungsverlauf hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben, Einkommensnachweise und Informationen über gemeinsame Kinder hinzu. Bei wirtschaftlichen Fragen können auch Unterlagen zu Vermögen, Schulden oder Versorgungsanrechten relevant werden. Nicht jedes Dokument wird bereits zu Beginn benötigt. Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Bereits mitgeteilte Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
- Worin unterscheiden sich Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
- Diese Bereiche betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen familiärer Beziehungen. Unterhalt dient grundsätzlich der Deckung des Lebensbedarfs; je nach Situation kann es etwa um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt gehen. Der Zugewinnausgleich betrifft bei bestehender Zugewinngemeinschaft den Vergleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses. Der Versorgungsausgleich bezieht sich hingegen grundsätzlich auf in der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte, insbesondere für das Alter. Die Themen können in einem Scheidungsverfahren zusammenkommen, folgen aber jeweils eigenen Voraussetzungen. Vorhandene Verträge und die persönlichen Verhältnisse können für ihre Einordnung bedeutsam sein.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, beispielsweise in Fragen der Gesundheit, Erziehung und des Aufenthalts. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass gemeinsam sorgeberechtigte Eltern die gemeinsame Sorge verlieren. Für beide Bereiche ist das Kindeswohl maßgeblich. Typische Gesprächsanlässe sind die Gestaltung des Alltags, Ferienregelungen oder Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Entscheidungen. Welche Regelung geeignet ist und ob ein gerichtliches Verfahren nötig wird, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.
- Welche Themen können ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung regeln?
- Ein Ehevertrag kann wirtschaftliche Fragen der Ehe und mögliche Folgen einer späteren Trennung betreffen. Eine Scheidungsfolgevereinbarung wird demgegenüber im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder laufenden Scheidung getroffen. Mögliche Gegenstände sind der Güterstand, Unterhaltsfragen, der Versorgungsausgleich oder die Aufteilung von Vermögenswerten. Auch die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung von Haushaltsgegenständen können eine Rolle spielen. Der Gestaltung sind gesetzliche Grenzen gesetzt; zudem können notarielle oder andere besondere Formanforderungen bestehen. Vorhandene Entwürfe und frühere Vereinbarungen bilden deshalb eine wichtige Grundlage für eine rechtliche Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Marlene Tilly
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-pbd.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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