Veröffentlichtes Profil

J. Grimbacher

Klaus Grimbacher in Aalen – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Anwaltskanzlei Aalen-Recht

Bahnhofstraße 21, 73430 Aalen

Telefon: +49 7361 9754820

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Aalen-Recht
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Der Quelltext stellt Klaus Grimbacher als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aalen vor; eine Person namens J. Grimbacher wird nicht genannt. Klaus Grimbachers Tätigkeitsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht sowie Kauf- und Werkvertragsrecht. Zu seinen Mandanten zählen im Bezirk ansässige Industrie- und Handelsunternehmen, die er zum Teil seit Jahren oder Jahrzehnten betreut. Nach seinem Studium an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und dem Referendariat am LG Ellwangen legte er 1992 das zweite Staatsexamen ab. Anschließend war er in verschiedenen Anwaltskanzleien tätig. Die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht wurde ihm 2003 verliehen. Am 1. Juli 2004 gründete er seine eigene Kanzlei am heutigen Standort in der Bahnhofstraße 21 in Aalen. Die Webseite nennt rund 10.000 geführte Mandate mit Stand 2020. Für das Führen des Fachanwaltstitels sind jährliche Fortbildungen erforderlich. Die Anwaltskanzlei Aalen-Recht bezeichnet sich als Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft. Termine finden nach Vereinbarung statt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: aalen-recht.de, aalen-recht.de

Beratung in Aalen – Einordnung der Redaktion

Das Profil von J. Grimbacher führt die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie die Anwaltskanzlei Aalen-Recht in der Bahnhofstraße 21, 73430 Aalen, auf. Als Hauptschwerpunkt ist Arbeitsrecht angegeben; hinzu kommt Familienrecht. Bei der personellen Zuordnung besteht allerdings ein Unterschied zwischen Profilangaben und Kanzleibeschreibung: Der vorliegende Beschreibungstext nennt Klaus Grimbacher, nicht J. Grimbacher. Angaben zu dessen beruflichem Werdegang oder zur Dauer seiner Tätigkeit lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf die hier bezeichnete Person übertragen. Vor einer Mandatsanfrage sollte geklärt werden, welcher Rechtsanwalt gemeint ist. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Ratsuchende erwartet dabei grundsätzlich eine Einordnung der konkreten Vereinbarungen und des bisherigen Geschehens. Welche Unterlagen wichtig sind, hängt vom Anliegen ab; häufig gehören der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die betreffende Korrespondenz dazu. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Fragen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Der weitere Profilbereich Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Dazu zählen Fragen nach Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und der Aufteilung finanzieller Verpflichtungen. Für die erste Orientierung ist bedeutsam, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft, welche Absprachen bestehen und ob gemeinsame Kinder betroffen sind. Familienrechtliche Angelegenheiten können sowohl eine außergerichtliche Klärung als auch ein Verfahren vor dem Familiengericht erfordern. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Umstände beurteilen. Der örtliche Bezug liegt in Aalen mit der angegebenen Kanzleianschrift in der Bahnhofstraße. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Wasseralfingen oder Unterkochen bildet diese Adresse den Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Am Standort ist insbesondere das Amtsgericht Aalen für familiengerichtliche Angelegenheiten relevant, soweit seine örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das ebenfalls genannte Landgericht Ellwangen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Benennung vorhandener Schreiben und ein Hinweis auf mögliche Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Dabei sollte auch die abweichende Namensangabe angesprochen werden. Laut Kanzleibeschreibung finden Termine nach Vereinbarung statt. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aalen

Die angegebene Anschrift der Anwaltskanzlei Aalen-Recht lautet Bahnhofstraße 21 in 73430 Aalen. Sie verortet das Profil im Aalener Stadtgebiet; eine ausdrückliche Zuordnung zu einem Stadtteil enthalten die Angaben nicht. Als örtliches Umfeld sind Innenstadt, Wasseralfingen und Unterkochen genannt. Für eine Anfahrt aus diesen Bereichen oder aus dem Umland ist die genaue Adresse maßgeblich. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Aus dem Straßennamen allein lassen sich weder bestimmte Verkehrsverbindungen noch Fußwege zum Bahnhof ableiten. Informationen zu Zugang und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin erfragt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Aalen relevant. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden dort als Familiengericht beispielsweise Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Ellwangen ist dagegen kein reguläres Eingangsgericht für diese Familiensachen; es befasst sich insbesondere mit bestimmten allgemeinen Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die gesonderte Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidend. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor einem Arbeitsgericht verhandelt. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht wird in den Profilangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail-Adresse und Betreff ab. Eine Nachricht ist optional.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail-Adresse und Betreff ab. Eine Nachricht ist optional.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung sinnvoll?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Zusatzvereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen und Schriftwechsel zum betroffenen Sachverhalt. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist. Eine kurze chronologische Zusammenfassung erleichtert das Verständnis. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen bestehen können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen und erkennbare Fristen ausdrücklich benennen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Ein Aufhebungsvertrag beruht hingegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis und finanzielle Fragen regeln. Beide Wege können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der genaue Wortlaut, die zeitlichen Umstände und bestehende Vertragsregelungen wichtig. Ein Vertragsentwurf und eine bereits erklärte Kündigung sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln; eine Unterschrift sollte nicht als bloße Empfangsbestätigung verstanden werden.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
Hilfreich ist zunächst eine knappe Darstellung der familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und sind gemeinsame Kinder betroffen? Daneben können die Wohnsituation, laufende finanzielle Verpflichtungen und bereits getroffene Absprachen wichtig sein. Falls gerichtliche Schreiben vorliegen, sollten deren Datum und mögliche Fristen genannt werden. Eine erste Anfrage muss noch keine vollständige Aufarbeitung sämtlicher Vermögensverhältnisse enthalten. Sie dient zunächst dazu, die betroffenen Themen wie Scheidung, Unterhalt, Sorge oder Umgang voneinander abzugrenzen und den weiteren Informationsbedarf zu bestimmen.
Sind elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt dasselbe Verfahren?
Elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt sind unterschiedliche rechtliche Themen. Die Sorge betrifft insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt, während Kindesunterhalt die finanzielle Versorgung betrifft. Diese Bereiche können während einer Trennung gleichzeitig relevant werden, werden aber nach jeweils eigenen rechtlichen Maßstäben behandelt. In einer Anfrage ist daher hilfreich, konkrete offene Fragen und vorhandene Vereinbarungen getrennt darzustellen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist regelmäßig das Familiengericht zuständig; die genaue Zuständigkeit und Verfahrensgestaltung hängen von den Umständen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu J. Grimbacher

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Aalen-Recht insgesamt und nicht auf J. Grimbacher persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: aalen-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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