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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Frey Mediation in Aalen begleitet Menschen bei Trennungen und Scheidungen. Die zertifizierte Mediatorin und Rechtsanwältin unterstützt Beteiligte, die eine einvernehmliche Lösung suchen und strittige finanzielle oder persönliche Fragen klären möchten. Genannte Themen sind Unterhalt, Zugewinn, Rentenansprüche, die Verteilung des Hausrats und die Gestaltung der zukünftigen Elternschaft. Auch bei Konflikten in der Familie, im Arbeitsumfeld oder in einer Patchwork-Situation wird Unterstützung angeboten. Die Arbeitsweise beruht auf Neutralität, Vertraulichkeit, Respekt und zielorientierter Gesprächsführung. Die Beteiligten entwickeln ihre Vereinbarungen selbst; gezielte Gesprächstechniken sollen ein konstruktives Miteinander und ein faires Gesprächsklima fördern. Finanzielle Fragen und persönliche Probleme werden dabei voneinander getrennt betrachtet. Ein kostenloses Vorgespräch dient dazu, Fragen zur Mediation und zur möglichen Zusammenarbeit zu klären. Anschließend werden in einem kostenpflichtigen Analysegespräch Umfang und individueller Bedarf bestimmt. Die weiteren Mediationstermine finden etwa alle zwei Wochen über vier bis sechs Monate statt. Nach einer Einigung werden die Ergebnisse in einer Trennungs- und Scheidungs-Folgenvereinbarung festgehalten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mediation-aalen.de, mediation-aalen.de
Beratung in Aalen – Einordnung der Redaktion
Violaine Frey ist Mediatorin und Rechtsanwältin bei Frey Mediation in Aalen. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Familienrecht, insbesondere in der Begleitung von Menschen bei Trennung und Scheidung. Dabei stehen finanzielle und persönliche Fragen im Mittelpunkt, die häufig eng miteinander verbunden sind, aber unterschiedliche Klärungsschritte erfordern. Als zertifizierte Mediatorin unterstützt sie Beteiligte, die eine einvernehmliche Lösung entwickeln möchten. Die beschriebene Arbeitsweise beruht auf Neutralität, Vertraulichkeit, Respekt und einer zielorientierten Gesprächsführung. Die Vereinbarungen werden von den Beteiligten selbst erarbeitet und nicht von der Mediatorin vorgegeben. Zu den genannten Themen gehören Unterhalt, Zugewinn, Rentenansprüche und die Verteilung des Hausrats. Für Ratsuchende können dahinter beispielsweise Fragen zur finanziellen Neuordnung nach einer Trennung, zum während der Ehe aufgebauten Vermögen oder zur Aufteilung gemeinsamer Haushaltsgegenstände stehen. Bei Rentenansprüchen ist im Zusammenhang mit einer Scheidung häufig der Versorgungsausgleich von Bedeutung. Einen weiteren Bereich bildet die Gestaltung der zukünftigen Elternschaft: Wie lassen sich Betreuung, Kommunikation und gemeinsame Verantwortung nach dem Ende der Paarbeziehung organisieren? Auch familiäre Konflikte in Patchwork-Situationen sowie Konflikte im Arbeitsumfeld sind als Anlässe für die angebotene Mediation genannt. Der beschriebene Ablauf beginnt mit einem Vorgespräch zu Fragen der Mediation und einer möglichen Zusammenarbeit. Danach werden in einem Analysegespräch Umfang und individueller Bedarf bestimmt. Für die weiteren Gespräche nennt die Kanzleibeschreibung einen Rhythmus von etwa zwei Wochen über vier bis sechs Monate. Finanzielle Fragen und persönliche Probleme werden getrennt betrachtet; gezielte Gesprächstechniken sollen einen konstruktiven Austausch unterstützen. Kommt eine Einigung zustande, werden die Ergebnisse in einer Trennungs- und Scheidungs-Folgenvereinbarung festgehalten. Ob dafür zusätzliche rechtliche Prüfungen oder bestimmte Formvorgaben erforderlich sind, hängt allgemein vom Inhalt ab. Frey Mediation befindet sich in der Radgasse 13, 73430 Aalen, im innerstädtischen Bereich. Damit ist das Profil sowohl für Ratsuchende aus der Innenstadt als auch aus Wasseralfingen und Unterkochen örtlich relevant. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Aalen in Betracht. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten anstoßen. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine knappe Beschreibung des Anliegens, etwa Trennung, Unterhalt oder Elternschaft, verbunden mit der Frage nach einem Vorgespräch. Einzelheiten zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten anhand der Adresse geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aalen
Der Standort von Frey Mediation liegt in der Radgasse 13 in Aalen und damit im innerstädtischen Umfeld. Neben der Innenstadt gehören Wasseralfingen und Unterkochen zu den genannten Stadtteilen, aus denen Ratsuchende eine Anfrage stellen können. Für die Planung eines persönlichen Termins bietet die Kanzleianschrift den maßgeblichen Orientierungspunkt. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich nach dem jeweiligen Ausgangspunkt und den aktuellen Verbindungen; bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die örtliche Verkehrsführung und vorhandene Abstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Aalen bedeutsam. Dort werden als Familiensachen bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge und Umgang geführt. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Landgericht Ellwangen ist für Scheidungen und die typischen familiengerichtlichen Folgesachen grundsätzlich nicht die erste Instanz; es befasst sich unter anderem mit allgemeinen Zivilstreitigkeiten innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Die bei Frey Mediation beschriebene Mediation findet außerhalb eines gerichtlichen Entscheidungsverfahrens statt und dient der eigenverantwortlichen Verständigung der Beteiligten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem kostenlosen, unverbindlichen Vorgespräch werden Fragen zur Mediation geklärt und besprochen, ob Sie sich das Verfahren mit ihrer Begleitung vorstellen können. Im Anschluss wird ein kostenpflichtiges Analysegespräch vereinbart, in dem der Umfang Ihrer persönlichen Angelegenheit gemeinsam geklärt wird. Erst auf Grundlage dieses Analysegesprächs kann ein Angebot für die Begleitung gemacht werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einem kostenlosen, unverbindlichen Vorgespräch werden Fragen zur Mediation geklärt und besprochen, ob Sie sich das Verfahren mit ihrer Begleitung vorstellen können. Im Anschluss wird ein kostenpflichtiges Analysegespräch vereinbart, in dem der Umfang Ihrer persönlichen Angelegenheit gemeinsam geklärt wird. Erst auf Grundlage dieses Analysegesprächs kann ein Angebot für die Begleitung gemacht werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Wie unterscheidet sich eine Mediation bei Trennung von einer anwaltlichen Interessenvertretung?
- In einer Mediation unterstützt eine neutrale Person die Beteiligten dabei, ihre Themen zu ordnen und selbst eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Sie entscheidet den Konflikt nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Seite. Eine anwaltliche Interessenvertretung hat dagegen die rechtliche Beratung und Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten zum Gegenstand. Auch wenn eine Person beide beruflichen Qualifikationen besitzt, müssen die Rollen klar getrennt werden. Vor Beginn sollte deshalb geklärt werden, in welcher Funktion die Begleitung erfolgt und ob unabhängige rechtliche Beratung ergänzend sinnvoll ist.
- Welche finanziellen Themen können bei einer Trennung oder Scheidung geklärt werden?
- Häufig geht es um Unterhalt, die Zuordnung von Vermögen und Verbindlichkeiten, einen möglichen Zugewinnausgleich sowie die Verteilung von Haushaltsgegenständen. Hinzu kommen bei einer Scheidung regelmäßig Fragen zu den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten. Diese Themen folgen unterschiedlichen rechtlichen Regeln und sollten nicht ohne Weiteres miteinander verrechnet werden. Für eine geordnete Besprechung können vorhandene Einkommensunterlagen, Vermögensübersichten, Informationen zu Rentenanrechten und bereits bestehende Vereinbarungen hilfreich sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich im vorbereitenden Gespräch klären. Eine Mediation kann den Austausch strukturieren, ersetzt aber nicht jede erforderliche rechtliche Prüfung.
- Kann eine Mediation helfen, die Elternschaft nach der Trennung zu organisieren?
- Eine Mediation kann Raum bieten, um Betreuungszeiten, Übergaben, Ferien, Informationswege und den Umgang mit künftigen Meinungsverschiedenheiten zu besprechen. Im Mittelpunkt sollten die Bedürfnisse der Kinder und eine praktikable Zusammenarbeit der Eltern stehen. Auch in Patchwork-Familien können unterschiedliche Erwartungen und Rollen Gegenstand der Gespräche sein. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten freiwillig und ausreichend frei verhandeln können. Bei Gewalt, Einschüchterung oder erheblichen Machtungleichgewichten ist die Eignung besonders sorgfältig zu prüfen. Eine Verständigung der Eltern ersetzt außerdem nicht automatisch eine gegebenenfalls notwendige gerichtliche Entscheidung.
- Ersetzt eine Trennungs- und Scheidungs-Folgenvereinbarung das Scheidungsverfahren?
- Nein. Eine Ehe wird in Deutschland durch gerichtliche Entscheidung geschieden; eine außergerichtliche Vereinbarung kann diese Entscheidung nicht ersetzen. Sie kann jedoch bestimmte Folgen einer Trennung oder Scheidung regeln, etwa finanzielle Fragen oder die Verteilung des Hausrats. Für einzelne Inhalte gelten besondere Formanforderungen, beispielsweise eine notarielle Beurkundung. Auch die rechtliche Wirksamkeit und die Möglichkeit einer späteren Durchsetzung hängen vom jeweiligen Inhalt ab. Vor einer verbindlichen Unterzeichnung ist deshalb eine unabhängige rechtliche Prüfung grundsätzlich sinnvoll. Welche Fragen bereits einvernehmlich geklärt sind und welche offenbleiben, lässt sich im Rahmen der Vorbereitung systematisch erfassen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Violaine Frey
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Radgasse 13, 73430 Aalen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mediation-aalen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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