- Qualifikation
- Zulassung seit 1995
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Martin Kinzl
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Kinzl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Seine Kanzlei in Aalen wurde 1999 eröffnet und befindet sich in der Oesterleinstr. 7. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht und Erbrecht. Im Familienrecht nennt die Kanzlei insbesondere Eherecht, Trennung, Scheidungsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsrecht, Ehevertragsgestaltung, Umgangsrecht und Sorgerecht. Im Erbrecht umfasst das Angebot Nachlassregelung, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht und Erbfolgegestaltung. Die Kanzlei bietet umfassende Beratung sowie die Wahrnehmung und Vertretung rechtlicher Interessen sowohl außergerichtlich als auch bei Gericht an. Auch Vertragsgestaltung gehört zur Tätigkeit. Angaben zu einem näher abgegrenzten Mandantenkreis macht die Webseite nicht. Martin Kinzl wurde am 18. April 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht wurde ihm am 1. September 1998 durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg verliehen. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Neben den allgemeinen Bürozeiten sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Aalen – Einordnung der Redaktion
Martin Kinzl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Aalen. Seit dem 18. April 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen; die Fachanwaltsbezeichnung wurde ihm am 1. September 1998 durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg verliehen. Seine 1999 eröffnete Anwaltskanzlei befindet sich in der Oesterleinstr. 7, 73430 Aalen. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung setzt dagegen ihre Schwerpunkte im Familienrecht und Erbrecht. Bei einer Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob die konkrete Angelegenheit übernommen werden kann. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, der bisherige Schriftwechsel und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung wichtig. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Für das Familienrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Eherecht, Trennung, Scheidungsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Unterhaltsrecht. Hinzu kommen die Gestaltung von Eheverträgen sowie Fragen zu Umgang und Sorgerecht. Hinter diesen Begriffen stehen beispielsweise die wirtschaftliche Neuordnung nach einer Trennung, die Verantwortung für gemeinsame Kinder oder vertragliche Regelungen zwischen Eheleuten. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als Beratung, Vertragsgestaltung sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Ergänzend nennt sie im Erbrecht Nachlassregelungen, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsfragen und die Gestaltung der Erbfolge. Der örtliche Bezug liegt in Aalen mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Wasseralfingen und Unterkochen. Eine genauere Stadtteilzuordnung der Kanzleiadresse ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Aalen als Familiengericht in Betracht. Das ebenfalls genannte Landgericht Ellwangen ist weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für die Anfahrt zur Oesterleinstr. 7 lässt sich die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw anhand der Adresse planen. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de sind die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben. Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege belegt. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf bereits eingegangene Schreiben und mögliche Fristen erleichtern die erste Abstimmung. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Termin geklärt werden. Neben allgemeinen Bürozeiten sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aalen
Für das familienrechtliche Profil von Martin Kinzl ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Aalen von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit vor dem Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Ellwangen ist für solche Verfahren grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Auch Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte; ein zuständiges Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Für das zusätzlich in der Kanzleibeschreibung genannte Erbrecht ist zwischen Nachlassverfahren und streitigen zivilrechtlichen Verfahren zu unterscheiden. Nachlassgerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt und befassen sich beispielsweise mit Erbscheinsverfahren. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit kommt hierfür das Amtsgericht Aalen in Betracht. Streitigkeiten über Pflichtteils- oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche können dagegen abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung vor einem Amtsgericht oder dem Landgericht Ellwangen geführt werden. Die Kanzlei liegt in der Oesterleinstr. 7 im Stadtgebiet von Aalen. Die Angaben nennen Innenstadt, Wasseralfingen und Unterkochen als örtliches Umfeld, ordnen die Adresse aber keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zu. Eine gesicherte Aussage zur Innenstadtlage oder zu konkreten Verkehrsverbindungen ist daher nicht möglich. Für einen Besuch aus Aalen oder dem Umland können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in die Routenplanung einbezogen werden. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die zeitliche Planung sollten vor dem vereinbarten Termin anhand der Kanzleiadresse geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägiger Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Thema können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder betriebliche Vereinbarungen hinzukommen. Eine kurze Chronologie erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage mögliche Fristfragen ausdrücklich erkennen lassen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der ersten Abstimmung klären.
- Was ist vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung zu unterscheiden?
- Trennung und Scheidung sind rechtlich unterschiedliche Schritte. Eine Trennung kann bereits Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Vermögen und der Betreuung gemeinsamer Kinder auslösen. Die Scheidung selbst erfolgt durch das Familiengericht und setzt gesetzliche Voraussetzungen voraus. Daneben können weitere Angelegenheiten wie Versorgungsausgleich oder Vermögensauseinandersetzung eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die aktuelle Lebenssituation und die offenen Fragen getrennt darzustellen. So wird erkennbar, ob zunächst die Folgen der Trennung, das Scheidungsverfahren oder mehrere miteinander verbundene Themen geklärt werden sollen.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Bei einer Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen. Unterschiedliche Vorstellungen der Eltern führen nicht automatisch dazu, dass sämtliche Fragen gerichtlich entschieden werden müssen.
- Welche Informationen werden bei Fragen zum Unterhalt üblicherweise benötigt?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach einer Scheidung geht. Für die allgemeine Prüfung können Einkommen, persönliche Lebensverhältnisse, Betreuungsanteile und weitere Unterhaltspflichten bedeutsam sein. Häufig werden Einkommensnachweise und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen benötigt. Die Berechnung folgt nicht für alle Unterhaltsarten denselben Regeln. Eine Mandatsanfrage sollte deshalb benennen, wer Unterhalt verlangt, für welchen Zeitraum die Frage besteht und ob bereits Zahlungen oder schriftliche Forderungen vorliegen. Eine belastbare Einschätzung setzt die Prüfung der konkreten Verhältnisse voraus.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zur Gestaltung oder Prüfung eines Ehevertrags an?
- Ein Ehevertrag kann insbesondere vermögensrechtliche Folgen der Ehe sowie Fragen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich betreffen. Welche Regelungen sinnvoll und rechtlich zulässig sind, hängt von der individuellen Lebensplanung und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu Erwerbstätigkeit, Vermögen, gemeinsamen Kindern und geplanten Veränderungen hilfreich. Besteht bereits ein Vertragsentwurf oder ein älterer Ehevertrag, gehört dieser zur Prüfungsgrundlage. Eheverträge bedürfen grundsätzlich notarieller Beurkundung. Anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung haben dabei unterschiedliche Aufgaben und sind voneinander zu unterscheiden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Kinzl
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Oesterleinstr. 7, 73430 Aalen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-kinzl.de
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