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- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jens Kehrer ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Kehrer in Konstanz. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten im Familienrecht und ist überregional tätig. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Fragen zu Heirat, Eheverträgen, Scheidung, Unterhalt, Adoption und anderen familienrechtlichen Themen. Neben der Vertretung vor Gericht gehört die außergerichtliche Konfliktbeilegung zur Tätigkeit. Ein Schwerpunkt liegt in der Überprüfung und Erstellung von Verträgen, insbesondere Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen. Diese werden individuell auf die Wünsche der Mandanten zugeschnitten. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als umfassend, zielorientiert und individuell. Rechtsanwalt Kehrer nimmt sich Zeit für die Beratung und legt Wert darauf, Rechtsbeziehungen und Verträge verständlich zu gestalten. Die Webseite nennt zudem seine intensive Fortbildungstätigkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 12 in Konstanz. Kontakt ist telefonisch und per E-Mail möglich; ein Rückruf kann per E-Mail angefordert werden. Eine Parkmöglichkeit ist auf Anfrage vorhanden, der Bahnhof Konstanz liegt fußläufig entfernt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-kehrer.de, kanzlei-kehrer.de
Beratung in Konstanz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jens Kehrer ist in der Kanzlei Kehrer in der Bahnhofstraße 12 in Konstanz tätig. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, Dokumente und Abläufe einordnen zu lassen und zu verstehen, welche Fragen für eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren wesentlich sind. Welche Unterstützung im einzelnen Anliegen möglich ist, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Für das Familienrecht beschreibt die Kanzlei ihr Tätigkeitsfeld näher: Es umfasst Beratung und Vertretung zu Heirat, Eheverträgen, Scheidung, Unterhalt, Adoption und weiteren familienrechtlichen Themen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung und Erstellung von Verträgen, insbesondere Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen. Solche Vereinbarungen können die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen einer Ehe oder Trennung ordnen. Die Vertragsgestaltung orientiert sich nach der Kanzleibeschreibung an den individuellen Wünschen der Mandantinnen und Mandanten. Verständlich gestaltete Rechtsbeziehungen und Verträge sind dabei ein ausdrücklich genanntes Anliegen. Neben der gerichtlichen Vertretung gehört die außergerichtliche Konfliktbeilegung zur Tätigkeit der Kanzlei Kehrer. Gerade bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen können neben einzelnen Rechtsfragen auch längerfristige Beziehungen zwischen den Beteiligten eine Rolle spielen. Eine Beratung kann allgemein dazu dienen, Streitpunkte zu strukturieren und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung zu besprechen. Die Kanzlei ist im Familienrecht auch überregional tätig. Die Beschreibung nennt zudem, dass Jens Kehrer Zeit für die Beratung einplant und sich intensiv fortbildet. Die Adresse liegt im innerstädtischen Umfeld der Konstanzer Altstadt. Auch für Ratsuchende aus Petershausen oder Paradies bietet sie einen Bezugspunkt im Stadtgebiet. Der Bahnhof Konstanz ist fußläufig erreichbar; eine Parkmöglichkeit besteht auf Anfrage. Von den genannten Gerichten ist insbesondere das Amtsgericht Konstanz mit seinem Familiengericht für familienrechtliche Verfahren von Bedeutung. Das Landgericht Konstanz ist dagegen kein reguläres Eingangsgericht für Familien- oder Arbeitsrechtssachen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp zusammenfassen und die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Belegt sind telefonischer Kontakt und E-Mail; auch ein Rückruf kann per E-Mail angefragt werden. Hilfreich sind die Benennung des Rechtsgebiets, ein kurzer zeitlicher Überblick und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen. Welche Unterlagen benötigt werden und wie eine mögliche Zusammenarbeit abläuft, kann anschließend mit der Kanzlei abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Konstanz
Die Kanzlei Kehrer befindet sich in der Bahnhofstraße 12, 78462 Konstanz, im innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Der Standort liegt damit im zentralen Bereich der Stadt und ist auch für Ratsuchende aus Petershausen oder Paradies räumlich einzuordnen. Der Bahnhof Konstanz ist nach den vorliegenden Angaben fußläufig entfernt. Das ermöglicht grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne dass hierfür bestimmte Verbindungen vorausgesetzt werden können. Für die Anfahrt mit dem Pkw ist eine Parkmöglichkeit auf Anfrage angegeben. Die konkrete Verfügbarkeit sollte deshalb vor einem Besuch mit der Kanzlei geklärt werden. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Konstanz relevant. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen sowie Adoptionsverfahren geführt. Ob es für ein bestimmtes Anliegen örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Falls ab. Der Kanzleisitz allein legt den zuständigen Gerichtsstand nicht fest; das ist auch bei der überregionalen familienrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei zu berücksichtigen. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Konstanz bearbeitet insbesondere bestimmte Zivil- und Strafsachen, ist aber nicht das reguläre Gericht für Scheidungen oder Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist vielmehr die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Dort werden typischerweise Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Schreiben wichtig. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze Übersicht zum zeitlichen Ablauf. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann sie zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung oder ein Gerichtsschreiben vorliegt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Streitgegenstand ab und wird im weiteren Austausch geklärt.
- Worin unterscheiden sich ein Ehevertrag und eine Scheidungsfolgevereinbarung?
- Ein Ehevertrag dient allgemein dazu, bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Folgen der Ehe individuell zu regeln. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Eine Scheidungsfolgevereinbarung bezieht sich dagegen auf Regelungen im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder laufenden Scheidung. Gegenstände können etwa Vermögensfragen, Unterhalt oder der Versorgungsausgleich sein. Dabei bestehen gesetzliche Grenzen und je nach Inhalt besondere Formvorschriften, insbesondere notarielle Beurkundungserfordernisse. Welche Themen regelungsbedürftig sind, hängt unter anderem von der familiären und wirtschaftlichen Situation beider Beteiligten ab.
- Welche Informationen werden bei Fragen zum Unterhalt üblicherweise benötigt?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach einer Scheidung geht. Für eine rechtliche Einordnung sind regelmäßig Angaben zu den familiären Verhältnissen, Einkommen und bestehenden Verpflichtungen relevant. Bei Kindern können Alter, Betreuungssituation und Ausbildung eine Rolle spielen. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder Unterhaltstitel gehören ebenfalls zum Sachverhalt. Eine allgemeine Anfrage kann zunächst die Art des Unterhalts und die aktuelle Situation benennen. Eine belastbare Prüfung erfordert anschließend die jeweils einschlägigen Nachweise und eine Betrachtung der individuellen Umstände.
- Müssen arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Konflikte immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder Konflikt erfordert ein streitiges Gerichtsverfahren. Im Arbeitsrecht können beispielsweise Verhandlungen über offene Ansprüche oder Vertragsregelungen zu einer außergerichtlichen Verständigung führen. Im Familienrecht lassen sich bestimmte Trennungsfolgen ebenfalls durch Vereinbarungen ordnen. Allerdings sind nicht alle Angelegenheiten rein vertraglich lösbar: Eine Scheidung setzt beispielsweise eine gerichtliche Entscheidung voraus. Auch Formvorschriften und laufende Fristen bleiben bei Verhandlungen wichtig. Ob eine außergerichtliche Klärung in Betracht kommt, hängt von der Art des Anliegens, der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Kehrer
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Kanzlei und Anfahrt
Bahnhofstraße 12, 78462 Konstanz
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-kehrer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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