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- Anwaltskanzlei Häußler
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Rolf Häußler berät und vertritt mit seiner Anwaltskanzlei in Konstanz Privatpersonen und Unternehmen unterschiedlicher Größe. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Zivilrecht, Vertragsrecht und Vertragsverletzung, Inkasso und Anspruchsdurchsetzung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Weitere Bereiche sind Verkehrsrecht und Unfallfolgen, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Bei Unternehmen befasst er sich unter anderem mit Fragen der Rechtsform, Haftung, Regressansprüchen sowie Verträgen im B2B- und B2C-Bereich. Für Privatpersonen behandelt er beispielsweise Ansprüche bei Vertragsverletzungen, Beschädigungen und Unfällen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Begleitung der Mandantschaft. Er strebt außergerichtliche Konfliktlösungen an und berücksichtigt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Überlegungen. Vom Standort am Bodensee aus ist er bundesweit tätig. Regelmäßig vertritt er zudem Klienten aus der benachbarten Schweiz mit Interessen in Bezug auf Deutschland. Falls erforderlich, übernimmt er die Auswahl auswärtiger Kollegen und die Korrespondenz. Gebühren und mögliche Vergütungsvereinbarungen erläutert er im Gespräch mit seinen Mandanten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-haeussler.de, rechtsanwalt-haeussler.de
Beratung in Konstanz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Rolf Häußler ist mit der Anwaltskanzlei Häußler in der Raitenaugasse 6 in 78462 Konstanz ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen unterschiedlicher Größe. Für Ratsuchende betreffen diese beiden Rechtsgebiete häufig Veränderungen im Berufsleben oder im persönlichen Umfeld. Dabei geht es zunächst darum, den Sachverhalt zu erfassen, vorhandene Unterlagen einzuordnen und die rechtlichen Fragen voneinander abzugrenzen. Nicht jedes Anliegen führt zu einem Gerichtsverfahren; auch die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung können eine Rolle spielen. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse im Raum. Beschäftigte suchen beispielsweise Orientierung, wenn sich ihre Arbeitsbedingungen ändern oder ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Auf Unternehmensseite können die Gestaltung vertraglicher Regelungen und Konflikte im laufenden Beschäftigungsverhältnis relevant sein. Häußlers belegte Tätigkeit im Vertragsrecht und in der Anspruchsdurchsetzung bildet hierzu einen weiteren sachlichen Bezug. Welche Unterlagen und zeitlichen Abläufe wichtig sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen zu beachten sein. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang zu den typischen Themen. Häufig bestehen mehrere miteinander verbundene Fragen, etwa zu finanziellen Verpflichtungen und zur Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine rechtliche Einordnung unterscheidet dabei zwischen persönlichen Vorstellungen, möglichen Vereinbarungen und Angelegenheiten, die einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen. Nach der Kanzleibeschreibung strebt Rolf Häußler außergerichtliche Konfliktlösungen an. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen berücksichtigt er rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen. Diese Beschreibung benennt eine Arbeitsweise, ohne einen bestimmten Ausgang vorwegzunehmen. Der Kanzleistandort liegt in der Konstanzer Altstadt und ist damit auch für Ratsuchende aus Petershausen und dem Paradies ein örtlicher Anlaufpunkt. Eine Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Am Standort bestehen das Amtsgericht Konstanz und das Landgericht Konstanz, wobei für Familiensachen insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Bedeutung hat. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Darstellung des Anliegens und dem Hinweis auf bereits laufende Fristen vorbereitet werden. Im anschließenden Austausch lassen sich Unterlagenbedarf, mögliche Vertretung und Vergütungsfragen klären. Über Konstanz hinaus ist Häußler bundesweit tätig und vertritt regelmäßig auch Klienten aus der benachbarten Schweiz mit Deutschlandbezug.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Konstanz
Die Anwaltskanzlei Häußler befindet sich in der Raitenaugasse 6 in der Konstanzer Altstadt. Der Standort im zentralen Stadtgebiet bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Petershausen und dem Paradies. Für die Planung eines persönlichen Termins kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Kanzleianschrift allein lassen sich keine Aussagen zu barrierefreiem Zugang oder unmittelbar verfügbaren Stellplätzen ableiten. Die Lage am Bodensee und nahe der Schweiz passt zudem zu der belegten Tätigkeit für Klienten aus der Schweiz mit Interessen in Deutschland. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Konstanz relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Konstanz ist für diese familienrechtlichen Verfahren regelmäßig nicht die zuständige Eingangsinstanz. Es kann hingegen bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten aus weiteren Tätigkeitsbereichen der Kanzlei zuständig sein, etwa bei Vertrags- oder Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht oder das Landgericht. Welches Gericht konkret angerufen werden kann, richtet sich nach Streitgegenstand und örtlichen Anknüpfungspunkten; die Kanzleianschrift entscheidet darüber nicht allein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für juristischen Rat wird ein unverbindlicher Anruf angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für juristischen Rat wird ein unverbindlicher Anruf angeboten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Ergänzend können Lohnabrechnungen, einschlägiger Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb eine Anfrage nicht unnötig aufgeschoben werden sollte. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Sachverhalt ab. Eine erste Kontaktaufnahme dient zunächst dazu, das Anliegen und einen möglichen zeitlichen Handlungsbedarf zu klären.
- Können arbeitsrechtliche Konflikte auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich grundsätzlich auch durch Gespräche oder außergerichtliche Vereinbarungen bearbeiten. Das betrifft etwa unterschiedliche Auffassungen über Vergütung, Zeugnisformulierungen oder die Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Verständigung in Betracht kommt, hängt von den Positionen beider Seiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Außergerichtliche Gespräche ersetzen allerdings nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher Fristen. Eine anwaltliche Prüfung kann die verfügbaren Verfahrenswege erläutern, ohne eine Einigung oder ein bestimmtes Ergebnis garantieren zu können.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, ob es zunächst um die Trennung, eine beabsichtigte Scheidung oder einzelne Folgefragen geht. Typische Themen sind Unterhalt, die bisherige gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang bei gemeinsamen Kindern. Vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können für die Einordnung bedeutsam sein. Nicht alle Themen müssen bereits vollständig aufbereitet sein. In einer ersten Anfrage genügt häufig eine sachliche Darstellung der Ausgangslage, ergänzt um Hinweise auf anstehende Termine oder laufende Verfahren. Sensible Unterlagen sollten über einen abgestimmten Übermittlungsweg ausgetauscht werden.
- Welches Gericht ist bei familienrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Konstanz zuständig?
- Familiensachen werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Für einen Fall mit Bezug zu Konstanz kann daher das Amtsgericht Konstanz zuständig sein. Entscheidend sind jedoch die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit, die je nach Verfahrensart unterschiedliche Anknüpfungspunkte vorsehen. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Landgericht Konstanz ist für diese arbeitsrechtlichen Verfahren und für typische Familiensachen nicht die Eingangsinstanz. Allein der Wohnort einer beteiligten Person oder der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt das zuständige Gericht nicht in jedem Fall.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rolf Häußler
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-haeussler.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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