- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Saar
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- rt-strafverteidiger Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jerome Maurer ist Rechtsanwalt bei rt-strafverteidiger in Saarbrücken. Die Kanzlei in der Hindenburgstraße 59 widmet sich ausschließlich dem Strafrecht und der Strafverteidigung. Ihr Fokus liegt auf der Verteidigung von Beschuldigten beziehungsweise Angeklagten. Das Team besteht aus fünf Anwälten, darunter drei Fachanwälte für Strafrecht. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeines Strafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren. Außerdem bearbeitet die Kanzlei Körperverletzungs-, Brandstiftungs-, Tötungs- und Sexualstrafsachen sowie Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs. Opferrecht gehört ausdrücklich nicht zum Angebot. Die Kanzlei begleitet Mandanten während des gesamten Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung oder zum gerichtlichen Urteil. Auch anschließend umfasst die Betreuung Strafvollstreckung, Strafvollzug und Haftbetreuung. Beratung ist im persönlichen Gespräch oder telefonisch möglich. Für strafrechtliche Notfälle besteht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr über Notfallhandys; auch für Jerome Maurer ist eine eigene Notfallnummer angegeben. Die reguläre telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei besteht montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rt-strafverteidiger.de, rt-strafverteidiger.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jerome Maurer ist bei rt-strafverteidiger Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in der Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken, tätig. Bei der fachlichen Einordnung sind zwei unterschiedliche Angaben zu beachten: Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die vorliegende Kanzleibeschreibung eine ausschließlich strafrechtliche Ausrichtung ausweist. Eine arbeitsrechtliche Beratung durch Jerome Maurer lässt sich aus dieser Beschreibung daher nicht bestätigen. Ratsuchende mit einem Anliegen zum Arbeitsverhältnis sollten bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob ihr Thema übernommen wird. Typische arbeitsrechtliche Fragen betreffen Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder Auseinandersetzungen über den Inhalt eines Arbeitsvertrags. Die beschriebene Kanzleitätigkeit richtet sich an Beschuldigte und Angeklagte. Genannt werden Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeines Strafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren. Hinzu kommen Körperverletzungs-, Brandstiftungs-, Tötungs- und Sexualstrafsachen. Für Ratsuchende können beispielsweise eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder ein Bußgeldbescheid Anlass für eine Anfrage sein. Welche Bedeutung ein solches Schreiben hat und welcher Verfahrensstand erreicht ist, gehört zur allgemeinen Einordnung eines strafrechtlichen Anliegens. Opferrecht gehört ausdrücklich nicht zum Angebot der Kanzlei. Nach der Kanzleibeschreibung umfasst die Begleitung das Ermittlungsverfahren bis zu einer staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung oder einem gerichtlichen Urteil. Auch Strafvollstreckung, Strafvollzug und Haftbetreuung werden genannt. Dabei geht es um unterschiedliche Phasen: Während zunächst der Tatvorwurf untersucht und gegebenenfalls gerichtlich verhandelt wird, betreffen spätere Fragen die Umsetzung einer verhängten Strafe oder die Bedingungen der Haft. Das Team besteht aus fünf Anwälten, darunter drei Fachanwälte für Strafrecht. Eine persönliche Fachanwaltsbezeichnung für Jerome Maurer ist damit nicht belegt. Örtlicher Anlaufpunkt ist die Kanzlei in der Hindenburgstraße in Saarbrücken. Ein Stadtteil, konkrete Verkehrsverbindungen und bestimmte zuständige Gerichte sind in den Angaben nicht ausgewiesen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen grundsätzlich Arbeitsgerichte, für Strafverfahren je nach Zuständigkeit insbesondere Amts- oder Landgerichte in Betracht. Über Anwalt-Seiten.de kann eine Kontaktaufnahme anhand der dort bereitgestellten Kontaktinformationen vorbereitet werden: Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, der Verfahrensstand und Hinweise auf vorhandene Schreiben oder Termine. Beratung ist persönlich oder telefonisch möglich. Regulär ist die Kanzlei montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für strafrechtliche Notfälle besteht eine gesonderte Erreichbarkeit rund um die Uhr über Notfallhandys, auch für Jerome Maurer.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
Die Kanzlei von Jerome Maurer befindet sich in der Hindenburgstraße 59 in 66119 Saarbrücken. Diese Anschrift bildet den örtlichen Bezug für persönliche Beratungsgespräche. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil, eine Innenstadtlage oder konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung sind im vorliegenden Material nicht enthalten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse an. Bei einer Anreise mit dem Pkw lassen sich die Route und die Parksituation vorab prüfen; bestimmte Stellplätze oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Neben dem persönlichen Gespräch ist nach der Kanzleibeschreibung auch eine telefonische Beratung möglich. Für die gerichtliche Einordnung ist zwischen dem im Profil genannten Arbeitsrecht und der ausschließlich strafrechtlich beschriebenen Kanzleitätigkeit zu unterscheiden. Konkrete Gerichte werden in den Angaben nicht genannt. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Strafverfahren gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit: Abhängig vom Tatvorwurf und der gesetzlichen Zuständigkeit befassen sich insbesondere Amtsgerichte oder Landgerichte mit Anklagen. Jugendstrafsachen werden von den dafür vorgesehenen Jugendgerichten behandelt. Über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet regelmäßig das Amtsgericht, sofern es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Fragen der Strafvollstreckung können wiederum besondere gerichtliche Zuständigkeiten betreffen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Saarbrücker Kanzleisitz, sondern aus den Umständen und gesetzlichen Regeln des jeweiligen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Übernimmt Jerome Maurer arbeitsrechtliche Anliegen, obwohl die Kanzlei ausschließlich Strafverteidigung beschreibt?
- Die vorhandenen Angaben sind in diesem Punkt nicht deckungsgleich: Im persönlichen Profil steht Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, die Kanzleibeschreibung nennt dagegen ausschließlich Strafrecht und Strafverteidigung. Daraus lässt sich eine Übernahme arbeitsrechtlicher Mandate nicht verlässlich ableiten. Bei einer Anfrage zu Kündigung, Vergütung oder Arbeitszeugnis sollte deshalb zunächst die fachliche Zuständigkeit geklärt werden. Eine kurze Benennung des Themas sowie bereits bekannter Termine oder Fristen erleichtert diese Abstimmung. Die Profilangabe allein ersetzt keine Bestätigung der Mandatsübernahme.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten häufig ein Aktenzeichen und Angaben zu Terminen. Auch bereits erfolgte Verfahrensschritte können für das Erstgespräch von Bedeutung sein. Eine knappe, sachliche Übersicht genügt zunächst oft, um den Gesprächsbedarf zu beschreiben. Wie Unterlagen und sensible personenbezogene Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Was unterscheidet Verkehrsstrafrecht von einem Bußgeldverfahren?
- Im Straßenverkehr können sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten Gegenstand eines Verfahrens sein. Ein Bußgeldverfahren betrifft regelmäßig Verstöße, die mit einer Geldbuße und gegebenenfalls weiteren Folgen geahndet werden. Im Verkehrsstrafrecht geht es dagegen um einen strafrechtlichen Tatvorwurf, beispielsweise wegen einer Trunkenheitsfahrt oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die rechtliche Einordnung hängt von den konkreten Umständen ab. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb insbesondere hilfreich, welches Schreiben vorliegt und ob eine Bußgeldbehörde, die Polizei, eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht tätig geworden ist.
- Können auch nach einem Strafurteil noch Fragen für eine anwaltliche Begleitung entstehen?
- Mit einem Strafurteil sind nicht zwangsläufig sämtliche rechtlichen Fragen abgeschlossen. Zunächst kann die Überprüfung der Entscheidung eine Rolle spielen. Davon zu unterscheiden sind Strafvollstreckung und Strafvollzug: Die Vollstreckung betrifft die Umsetzung einer Strafe, der Vollzug insbesondere die Ausgestaltung einer Freiheitsentziehung. Mögliche Anliegen betreffen etwa den Strafantritt, Bewährungsfragen oder Haftbedingungen. Welche Verfahrenswege bestehen und welche Stellen zuständig sind, hängt vom Einzelfall ab. Für eine erste Anfrage sind das Urteil, weitere behördliche Schreiben und der aktuelle Stand der Vollstreckung wichtige Informationen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jerome Maurer
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Kanzlei und Anfahrt
Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rt-strafverteidiger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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