- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft mbB
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft mbB hat ihren Sitz in der Willy-Lessing-Straße 7 in Bamberg. Oliver Leuteritz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Martina Leuteritz Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Markus Hollfelder ist Fachanwalt für Erbrecht und IT-Recht und berät und vertritt Verbraucher sowie Unternehmer. Christian Schiener berät und vertritt unter anderem im Familienrecht und Arbeitsrecht. Zum Team gehört außerdem Rechtsanwältin Monika Träger. Als weitere Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei unter anderem Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht. Zum Mandantenkreis zählen gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Versicherungen, die öffentliche Verwaltung, öffentliche und private Stiftungen sowie Privatpersonen. Die Kanzlei richtet ihre Arbeit an den individuellen Zielen ihrer Mandanten aus. Sie nennt präventive Rechtsberatung, individuelle Vertragsgestaltung und Wirtschaftsmediation als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören Transparenz und eine verständliche Kostenstruktur. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; abweichende Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen werden vor Übernahme des Mandats vereinbart.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: leuteritz.info, leuteritz.info
Beratung in Bamberg – Einordnung der Redaktion
Die Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft mbB hat ihren Sitz in der Willy-Lessing-Straße 7 in Bamberg. Im vorliegenden Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; daneben ist das Familienrecht ausgewiesen. Christian Schiener berät und vertritt unter anderem in diesen beiden Rechtsgebieten. Zum Mandantenkreis der Kanzlei gehören sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und weitere Institutionen. Die Kanzlei beschreibt präventive Rechtsberatung, individuelle Vertragsgestaltung und Wirtschaftsmediation als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Sie orientiert ihre Arbeit an den individuellen Zielen ihrer Mandantinnen und Mandanten. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, vorhandene Unterlagen einordnen zu lassen, mögliche Konfliktpunkte zu verstehen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Neben bereits entstandenen Auseinandersetzungen gehört auch die vorausschauende Gestaltung von Vereinbarungen zum allgemeinen Spektrum arbeitsrechtlicher Tätigkeit. Bei manchen Anliegen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten. Das Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang. Mandantinnen und Mandanten können hier sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Klärungsbedürfnisse haben. Häufig müssen familiäre Lebensverhältnisse, Einkommensunterlagen und bestehende Vereinbarungen gemeinsam betrachtet werden. Ob eine einvernehmliche Regelung in Betracht kommt oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine anwaltliche Besprechung dient zunächst dazu, die offenen Fragen und die dafür benötigten Informationen zu strukturieren. Die Anschrift in der Willy-Lessing-Straße liegt im innerstädtischen Bereich Bambergs. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Innenstadt ebenso wie zu Ratsuchenden aus der Gartenstadt und der Wunderburg. Bei Familiensachen kommt insbesondere das Amtsgericht Bamberg als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Bamberg. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Darstellung des Anliegens mit Angabe des betroffenen Rechtsgebiets an. Bereits bekannte Termine oder Fristen sollten dabei kenntlich gemacht werden. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen werden kann, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären; die Anfrage allein bestätigt noch keine Übernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bamberg
Die Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft mbB ist in der Willy-Lessing-Straße 7, 96047 Bamberg, ansässig. Die Anschrift befindet sich im innerstädtischen Bereich und bietet damit einen Bezug zur Bamberger Innenstadt. Auch für Ratsuchende aus den Stadtteilen Gartenstadt und Wunderburg ist sie ein Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebiets. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten verfügbar sind, sollte vor einem Besuch aktuell geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bamberg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Ob das Amtsgericht Bamberg im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Lebensverhältnissen der Beteiligten. Der Sitz einer beauftragten Kanzlei legt den Gerichtsort nicht automatisch fest. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Das Amtsgericht Bamberg und das Landgericht Bamberg sind hierfür grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Das Landgericht bearbeitet insbesondere bestimmte allgemeine Zivilverfahren und Strafsachen, ist aber weder das typische Gericht für arbeitsrechtliche Konflikte noch das erstinstanzliche Familiengericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung sind außerdem das Datum des Zugangs und gegebenenfalls der Briefumschlag von Bedeutung. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, relevante Korrespondenz oder eine kurze zeitliche Übersicht den Sachverhalt verständlicher machen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen Fristen unterliegen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, sollte bei der Terminabstimmung geklärt werden; sensible Informationen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Kann eine arbeitsrechtliche Beratung auch vor der Unterzeichnung eines Vertrags sinnvoll sein?
- Arbeitsrechtliche Beratung beschränkt sich nicht auf gerichtliche Auseinandersetzungen. Auch vor dem Abschluss oder der Änderung eines Arbeitsvertrags können Fragen zu Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung oder Kündigungsregelungen bestehen. Bei einem Aufhebungsvertrag kommen häufig weitere Themen wie Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen hinzu. Eine Prüfung kann dazu dienen, Inhalt und Tragweite der vorgesehenen Regelungen verständlich zu machen. Für eine Anfrage sind der vollständige Entwurf und Informationen zum bisherigen Arbeitsverhältnis hilfreich. Welche Gestaltung im konkreten Fall passt, bedarf einer individuellen rechtlichen Einordnung.
- Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Anfrage zur Trennung gesammelt werden?
- Hilfreich ist zunächst eine Übersicht über die Fragen, die geklärt werden sollen: etwa Scheidung, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Regelungen für gemeinsame Kinder. Je nach Anliegen können Angaben zur familiären Situation, zu Einkommen und Vermögen sowie vorhandene Vereinbarungen wichtig sein. Nicht jedes Thema muss schon bei der ersten Anfrage vollständig dokumentiert werden. Eine sachliche Zusammenfassung erleichtert die Vorbereitung. Bereits laufende gerichtliche Verfahren, zugestellte Schreiben und gesetzte Termine sollten ausdrücklich genannt werden. Welche Nachweise später erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Gegenstand der Beratung ab.
- Ist bei einer einvernehmlichen Scheidung eine gemeinsame anwaltliche Vertretung möglich?
- Auch wenn beide Ehegatten eine Scheidung wünschen, vertritt eine beauftragte Rechtsanwältin oder ein beauftragter Rechtsanwalt grundsätzlich nur eine Seite. Eine gemeinsame Interessenvertretung beider Ehegatten im Scheidungsverfahren ist nicht möglich. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang; die bloße Zustimmung der anderen Seite kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung erfolgen. Daraus folgt jedoch nicht, dass beide Seiten gemeinsam beraten werden. Sobald eigene Anträge oder unterschiedliche Interessen hinzukommen, kann eine gesonderte Vertretung erforderlich sein. Unterhalt, Vermögensfragen und Versorgungsausgleich sollten dabei als eigenständige Themen verstanden werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Leuteritz Schiener Rechtsanwalts
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 40 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Willy-Lessing-Straße 7, 96047 Bamberg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: leuteritz.info
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