- Qualifikation
- Zulassung seit 1998 · Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Winkler, Werthmann, Riegler in Partnerschaft mbB
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Jörg Händler ist seit 1999 Rechtsanwalt in Bamberg und seit 2000 schwerpunktmäßig im Strafrecht und Medizinrecht tätig. Die Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht erhielt er 2003, die Zulassung als Fachanwalt für Medizinrecht 2007. Im Medizinrecht nennt sein Profil Arzthaftung, besonders Geburtsschäden und Zahnersatz, die Zulassung zur vertragsärztlichen und psychotherapeuthischen Tätigkeit sowie Medizinstrafrecht. Im Strafrecht werden Betäubungsmittel, Jugendstrafrecht, Allgemeines Strafrecht und Bußgeldsachen aufgeführt. Weitere Schwerpunkte sind Erbrecht sowie Mietrecht und WEG-Recht. Händler ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV. Seit 2020 gehört er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Seine Kanzlei Rechtsanwälte Winkler, Werthmann, Riegler in Partnerschaft mbB befindet sich in der Herzog-Max-Straße 14 in Bamberg. Die Tätigkeiten der Kanzlei werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Abweichende Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen werden vor Übernahme des Mandats ausgehandelt und in Textform beziehungsweise schriftlich niedergelegt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-bamberg.de, ra-bamberg.de
Beratung in Bamberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jörg Händler gehört zur Kanzlei Rechtsanwälte Winkler, Werthmann, Riegler in Partnerschaft mbB in der Herzog-Max-Straße 14 in Bamberg. Seine anwaltliche Zulassung besteht seit 1998; seit 1999 ist er als Rechtsanwalt in Bamberg tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht seit 2003 und Fachanwalt für Medizinrecht seit 2007. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die ergänzende Kanzleibeschreibung nennt eine schwerpunktmäßige Tätigkeit im Strafrecht und Medizinrecht seit 2000 sowie weitere Schwerpunkte im Erbrecht, Mietrecht und WEG-Recht. Ratsuchende können bei der Anfrage konkret benennen, welchem dieser Bereiche ihr Anliegen zuzuordnen ist. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, die vertraglichen Grundlagen und bereits ausgetauschte Schreiben wichtig. Im Strafrecht nennt Händlers Profil Betäubungsmittelsachen, Jugendstrafrecht, allgemeines Strafrecht und Bußgeldsachen. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid. Dabei unterscheiden sich Verfahrensablauf und rechtliche Rahmenbedingungen je nach Vorwurf und Verfahrensstand; im Jugendstrafrecht kommen besondere gesetzliche Regeln hinzu. Im Medizinrecht umfasst die Beschreibung Arzthaftung, insbesondere Geburtsschäden und Zahnersatz, sowie Fragen der Zulassung zur vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit. Bei Haftungsfragen stehen allgemein der Behandlungsverlauf, die Aufklärung, die Dokumentation und mögliche gesundheitliche Folgen im Mittelpunkt. Das ebenfalls genannte Medizinstrafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit medizinischer Tätigkeit. Erbrechtliche Anliegen können sich auf Nachlass und Erbfolge beziehen; im Mietrecht und WEG-Recht sind etwa Mietverhältnisse, Abrechnungen und Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft typische Themen. Der örtliche Bezug liegt in Bamberg mit der Kanzleianschrift Herzog-Max-Straße 14, 96047 Bamberg. Für Ratsuchende aus Innenstadt, Gartenstadt und Wunderburg bildet diese Adresse den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Bamberg und das Landgericht Bamberg; ihre Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de beziehungsweise über die dort angegebenen Kontaktwege helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, der benötigte Unterlagenumfang und das weitere Vorgehen klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bamberg
Bamberg ist Kanzleistandort von Jörg Händler und Sitz des Amtsgerichts Bamberg sowie des Landgerichts Bamberg. Für die im Profil genannten strafrechtlichen Tätigkeiten kommen beide Gerichte in Betracht: Beim Amtsgericht werden unter anderem Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht und Verfahren vor dem Jugendgericht geführt. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren gehören grundsätzlich zur Amtsgerichtsbarkeit. Das Landgericht verhandelt insbesondere gewichtigere Strafsachen und entscheidet über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Welche Zuständigkeit besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Verfahrensgegenstand. Arzthaftungsverfahren sind regelmäßig zivilrechtliche Streitigkeiten, für die je nach Zuständigkeitsregeln Amtsgericht oder Landgericht in Betracht kommen. Medizinstrafrechtliche Vorwürfe werden dagegen im Strafverfahren behandelt. Fragen der vertragsärztlichen oder psychotherapeutischen Zulassung gehören typischerweise in die Sozialgerichtsbarkeit. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Im Wohnraummietrecht und bei bestimmten WEG-Streitigkeiten ist typischerweise das Amtsgericht zuständig; Nachlassangelegenheiten werden dort beim Nachlassgericht bearbeitet. Die Kanzlei liegt in der Herzog-Max-Straße 14 im Bamberger Stadtgebiet. Eine ausdrückliche Zuordnung der Anschrift zur Innenstadt, Gartenstadt oder Wunderburg enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Diese Stadtteile bilden jedoch den genannten örtlichen Bezug für Ratsuchende. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungs- beziehungsweise Routenprüfung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Anwaltsverein Bamberg
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
- Netzwerk Medizinrecht des Hamburger Instituts für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht
- Schutzgemeinschaft Alt Bamberg eV
- Kunstverein Bamberg eV
- Bürgervereins Bamberg Mitte e.V.
- OGV Wildensorg
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung eines arbeitsrechtlichen Anliegens sind meist der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen sowie die Kündigung oder Abmahnung relevant. Je nach Thema können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und bisheriger Schriftwechsel hinzukommen. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb erkennbare Fristen und Termine nennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung möglich ist, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen eines Strafverfahrens oder Bußgeldbescheids wichtig?
- Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, welches Schreiben vorliegt, welche Behörde es versandt hat und ob bereits Termine oder Fristen genannt sind. Vorladung, Anhörung, Strafbefehl und Bußgeldbescheid betreffen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Aktenzeichen und Zugangsdatum erleichtern die Zuordnung. Bei Jugendlichen kann zudem das Alter zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Geschehens für die rechtliche Einordnung bedeutsam sein. Eine abschließende Bewertung lässt sich aus einem einzelnen Schreiben häufig nicht ableiten; dafür kann insbesondere die Kenntnis der Verfahrensakte erforderlich sein.
- Welche Informationen helfen bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers, etwa bei Geburtsschäden oder Zahnersatz?
- Ausgangspunkt ist meist eine nachvollziehbare Übersicht über Behandlung, Beschwerden und weiteren Verlauf. Vorhandene Arztbriefe, Befunde, Behandlungsunterlagen und Schriftwechsel können dazu beitragen, die medizinischen und rechtlichen Fragen voneinander abzugrenzen. Bei Zahnersatz können auch Heil- und Kostenpläne relevant sein; bei Geburtsschäden spielt häufig die Dokumentation rund um Schwangerschaft und Geburt eine Rolle. Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis belegt für sich genommen noch keinen Behandlungsfehler. Haftungsfragen betreffen unter anderem den medizinischen Standard, die Aufklärung, einen möglichen Schaden und dessen ursächlichen Zusammenhang mit der Behandlung.
- Worin unterscheiden sich Fragen der vertragsärztlichen Zulassung und medizinstrafrechtliche Anliegen?
- Bei der Zulassung zur vertragsärztlichen oder psychotherapeutischen Tätigkeit geht es um den Zugang zur Versorgung gesetzlich Versicherter und die dafür geltenden Voraussetzungen. Solche Angelegenheiten haben regelmäßig einen sozialrechtlichen Bezug und können Entscheidungen der zuständigen Zulassungsgremien betreffen. Medizinstrafrechtliche Anliegen betreffen hingegen den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit medizinischer Berufsausübung, etwa bei Behandlung oder Abrechnung. Für eine Anfrage ist daher wichtig, ob ein Antrag, ein Bescheid oder ein behördliches Ermittlungsschreiben vorliegt. Mehrere rechtliche Ebenen können auch gleichzeitig betroffen sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Händler
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-bamberg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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