Veröffentlichtes Profil

Michael Vogt

Michael Vogt in Reutlingen: Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt; Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht · Rechtsanwalt Michael Vogt

Mauerstraße 36, 72764 Reutlingen

Telefon: +497121128221

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Michael Vogt
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Michael Vogt ist seit 2007 Rechtsanwalt in Reutlingen und seit 2024 Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht. Seine besonderen Schwerpunkte liegen im kollektiven Arbeitsrecht, im Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht sowie im Befristungsrecht. Im arbeitsrechtlichen Bereich vertritt er zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausschließlich Arbeitnehmer und Angestellte. Zu den genannten Themen gehören unter anderem Abfindung, Arbeitszeugnis, Abmahnung, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit und die Insolvenz des Arbeitgebers. Im Insolvenzrecht begleitet er Privatpersonen und Unternehmer durch alle Stadien des Insolvenzverfahrens bis hin zur Restschuldbefreiung. Auch die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bietet er an. Seine Kanzlei legt Wert auf eine vertrauensvolle, langfristige Beziehung und persönliche Erreichbarkeit für Mandanten. Als Ziel nennt Vogt wirtschaftlich und praktisch sinnvolle Ergebnisse. Bei Fragen in Rechtsgebieten, in denen die Kanzlei seltener tätig ist, zieht er fachkundige Kollegen beratend hinzu. Besprechungstermine werden auch online angeboten. Vogt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein sowie des Anwaltvereins Tübingen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-vogt.de, anwalt-vogt.de

Beratung in Reutlingen – Einordnung der Redaktion

Michael Vogt ist seit 2007 als Rechtsanwalt in Reutlingen tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Mauerstraße 36, 72764 Reutlingen. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Seit 2024 führt Vogt außerdem den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht. Im Arbeitsrecht vertritt er ausschließlich Arbeitnehmer und Angestellte, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Inhaltlich stehen insbesondere das kollektive Arbeitsrecht, das Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht sowie Fragen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt. Damit richtet sich das arbeitsrechtliche Angebot an Beschäftigte, die ihre berufliche Situation rechtlich einordnen lassen möchten. Typische Anliegen betreffen eine erhaltene Kündigung, eine Abmahnung, die Formulierung eines Arbeitszeugnisses oder Fragen zu einer möglichen Abfindung. Auch Teilzeitarbeit und Kurzarbeit gehören zu den genannten Themen. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es allgemein um Regelungen, die nicht nur einzelne Arbeitsverhältnisse betreffen, sondern beispielsweise die betriebliche Mitbestimmung oder tarifliche Arbeitsbedingungen. Bei befristeten Verträgen können die Vertragsgestaltung und das vereinbarte Ende der Beschäftigung eine Rolle spielen. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig die vorhandenen Unterlagen und der zeitliche Verlauf des Geschehens wichtig, da im Arbeitsrecht kurze Fristen bestehen können. Ein weiterer Bezugspunkt ist die Insolvenz des Arbeitgebers, bei der sich arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragen überschneiden können. Im Insolvenzrecht begleitet Vogt Privatpersonen und Unternehmer durch die Verfahrensstadien bis hin zur Restschuldbefreiung; auch Verbraucherinsolvenzverfahren gehören zu seinem Angebot. Eine Restschuldbefreiung kommt dabei für natürliche Personen unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Im ebenfalls aufgeführten Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge typische Beratungsanlässe. Welche dieser Fragen im konkreten Fall übernommen werden können, lässt sich bei der Anfrage klären. Für seltener bearbeitete Rechtsgebiete zieht die Kanzlei fachkundige Kollegen beratend hinzu. Die Reutlinger Anschrift bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt, Betzingen und Orschel-Hagen. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Reutlingen, das insbesondere für familiengerichtliche Verfahren relevant sein kann; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu wichtigen Terminen und zu bereits vorliegenden Schreiben. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend abzustimmen. Besprechungstermine bietet Vogt auch online an.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Reutlingen

Die Kanzlei von Michael Vogt liegt in der Mauerstraße 36 in Reutlingen. Die Anschrift gehört zum innerstädtischen Umfeld und ist ein örtlicher Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Reutlingen, darunter auch aus Betzingen und Orschel-Hagen. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und etwaige Zugangsvoraussetzungen sollten vorab geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Angaben vor. Neben dem Besuch in der Kanzlei sind nach der Kanzleibeschreibung auch Onlinebesprechungen möglich. Damit ist ein erstes oder weiteres Gespräch nicht zwingend mit einer Anfahrt verbunden. Für das im Profil genannte Familienrecht ist das Amtsgericht Reutlingen als örtlicher Gerichtsstandort von Bedeutung. Bei den Familiengerichten werden unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Ob das Amtsgericht Reutlingen im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere Gerichtsbarkeit: Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Verfahren gehören dorthin, nicht vor das Amtsgericht. Insolvenzverfahren werden bei den dafür bestimmten Amtsgerichten als Insolvenzgerichten geführt. Aus der bloßen Nennung des Amtsgerichts Reutlingen lässt sich deshalb noch keine Zuständigkeit für ein bestimmtes Verbraucher- oder Unternehmensinsolvenzverfahren ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Anwaltverein Tübingen

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Befristung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungsschreiben oder die Befristungsvereinbarung relevant. Hinzukommen können Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Wichtig ist auch eine kurze zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und welches Vertragsende ist vorgesehen? Bei Kündigungen und Befristungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird üblicherweise im Rahmen der Abstimmung über die Mandatsübernahme geklärt.
Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Regelungen ergeben. Auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs kann eine Zahlung vereinbart werden. Ob eine solche Lösung überhaupt in Betracht kommt, hängt unter anderem von der rechtlichen Ausgangslage und den Interessen der Beteiligten ab. Daneben sind häufig das Beendigungsdatum, offene Vergütung, Urlaub und das Arbeitszeugnis zu klären. Eine allgemeine Aussage über Anspruch oder Höhe ist ohne Prüfung der konkreten Umstände nicht möglich.
Welche Fragen stellen sich für Beschäftigte bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?
Eine Arbeitgeberinsolvenz kann Fragen zu ausstehendem Lohn, laufender Beschäftigung, Kurzarbeit oder einer Kündigung auslösen. Das Arbeitsverhältnis endet durch einen Insolvenzantrag nicht automatisch. Für bestimmte ausstehende Entgeltansprüche kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld in Betracht kommen. Andere Forderungen sind gegebenenfalls im Insolvenzverfahren zu berücksichtigen; dabei können Zeitpunkt und Art der Forderung entscheidend sein. Für eine Anfrage sind deshalb Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Mitteilungen zur Insolvenz und eine Übersicht offener Zahlungen hilfreich. Arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fristen müssen getrennt betrachtet werden, da unterschiedliche Verfahren und Stellen betroffen sein können.
Was sollte vor einer Mandatsanfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern geklärt werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Themen tatsächlich offen sind: die Trennung selbst, eine spätere Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder. Je nach Anliegen können Angaben zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und bereits laufenden gerichtlichen Verfahren benötigt werden. Für Unterhaltsfragen sind häufig wirtschaftliche Unterlagen relevant; bei Sorge und Umgang stehen die Situation des Kindes und die bisherigen Absprachen im Vordergrund. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Bei der ersten Anfrage lässt sich außerdem klären, ob das konkrete familienrechtliche Anliegen übernommen werden kann.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Vogt

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 26 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Mauerstraße 36, 72764 Reutlingen

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-vogt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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