Veröffentlichtes Profil

Susanne Höpfner

Susanne Höpfner: Arbeitsrecht, Sozialrecht und Beamtenrecht in Paderborn

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht · Rechtsanwältin Susanne Höpfner

Kamp 31, 33098 Paderborn

Telefon: +49 5251 207110-0

Qualifikation
Zulassung seit 2000
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Susanne Höpfner

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Susanne Höpfner ist Rechtsanwältin in Paderborn und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Beamtenrecht. Seit 2016 arbeitet sie in eigener Kanzlei. Sie berät und vertritt mit mehr als 25-jähriger Berufserfahrung fachgebietsübergreifend, praxisorientiert und verständlich. Das persönliche Gespräch steht dabei an erster Stelle; ihre Empfehlungen sind auf das tatsächliche Problem bezogen und lösungsorientiert. Im Sozialrecht vertritt sie insbesondere in Angelegenheiten der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrente, der Feststellung der Schwerbehinderung sowie der Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz, Abfindungen, Befristungen von Arbeitsverträgen und Urlaub zu ihren Themen. Zudem gestaltet, prüft und verhandelt sie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Beamtenrecht nimmt sie Interessen gegenüber dem Dienstherrn wahr. Dazu zählen Ernennung und Beförderung, Konkurrentenklagen, Dienstunfähigkeit, Dienstunfall, Reaktivierungen sowie die Prüfung von Versetzungen und Abordnungen. Ihre Unterstützung umfasst außerdem rechtliche Fragen bei Langzeiterkrankung, Aussteuerung, Rente und Arbeitslosigkeit. Die Kanzlei befindet sich am Kamp 31 in Paderborn.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: sozialrecht-paderborn.com, sozialrecht-paderborn.com

Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion

Susanne Höpfner ist Rechtsanwältin in Paderborn und führt seit 2016 eine eigene Kanzlei am Kamp 31. Sie ist seit 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils; daneben ist Familienrecht als Rechtsgebiet aufgeführt. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung umfasst außerdem das Sozialrecht und das Beamtenrecht. Im Mittelpunkt ihrer Arbeitsweise steht das persönliche Gespräch, in dem das tatsächliche Anliegen und die damit verbundenen rechtlichen Fragen eingeordnet werden. Im Arbeitsrecht beschäftigt sich Susanne Höpfner insbesondere mit Kündigungsschutz, Abfindungen, befristeten Arbeitsverträgen und Urlaub. Hinzu kommen die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Hinter diesen Themen stehen häufig Veränderungen oder das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Für Mandantinnen und Mandanten können dabei mehrere Fragen zusammenkommen: Welche Bedeutung haben vertragliche Vereinbarungen, welche Fristen sind zu beachten und welche Folgen ergeben sich für die soziale Absicherung? Eine Abfindung ist beispielsweise nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden, sondern hängt von den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Im Sozialrecht vertritt Susanne Höpfner insbesondere bei voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente, der Feststellung einer Schwerbehinderung sowie den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ihre Tätigkeit umfasst auch Fragen rund um Langzeiterkrankung, Aussteuerung, Rente und Arbeitslosigkeit. Im Beamtenrecht gehören unter anderem Ernennung, Beförderung, Konkurrentenklagen, Dienstunfähigkeit und Dienstunfälle sowie Versetzungen und Abordnungen zu ihren Themen. Das ebenfalls im Profil genannte Familienrecht betrifft allgemein etwa Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge; einzelne Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb dieses Gebiets sind nicht näher angegeben. Die Kanzleiadresse Kamp 31 liegt im zentralen Paderborner Stadtgebiet. Neben der Kernstadt gehören auch Schloß Neuhaus und Elsen zum örtlichen Umfeld. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; am Standort besteht das Amtsgericht Paderborn. Das ebenfalls genannte Landgericht Paderborn ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für arbeits-, sozial- oder familienrechtliche Anliegen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben, ergänzt um relevante Daten und bereits bekannte Fristen. Arbeitsverträge, Bescheide oder gerichtliche Schreiben können anschließend die Einordnung unterstützen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist im direkten Austausch mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Paderborn

Die Kanzlei von Susanne Höpfner befindet sich am Kamp 31 in 33098 Paderborn und damit im zentralen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus der Kernstadt sowie aus Schloß Neuhaus und Elsen bildet diese Anschrift den örtlichen Bezugspunkt. Die innerstädtische Lage lässt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw grundsätzlich in Betracht kommen. Welche Verbindung und welche Zufahrt geeignet sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Von den genannten Gerichten ist vor allem das Amtsgericht Paderborn für den familienrechtlichen Teil des Profils relevant. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Paderborn ist grundsätzlich für bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen zuständig, jedoch nicht das übliche Eingangsgericht für die hier genannten Schwerpunkte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Befristungen oder Urlaubsansprüche gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Über Erwerbsminderungsrenten, Schwerbehindertenangelegenheiten und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung entscheiden regelmäßig die Sozialgerichte. Beamtenrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn fallen überwiegend in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und nicht allein nach dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Nachricht vor.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Nachricht vor.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Befristung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise die Befristungsvereinbarung relevant. Auch der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung zugegangen ist, sowie der vorgesehene Beendigungstermin können entscheidend sein. Bei Kündigungen und Befristungen gelten kurze gesetzliche Fristen für eine gerichtliche Überprüfung. Eine Anfrage über ein Internetportal wahrt solche Fristen nicht. Hilfreich ist außerdem eine kurze Darstellung des Beschäftigungsverlaufs und des eigenen Anliegens, etwa ob es um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder die Bedingungen seiner Beendigung geht.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Abfindung?
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung, beispielsweise Zeugnis, Freistellung oder Zahlungen. Eine Abfindung ist eine finanzielle Leistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung vereinbart werden oder sich aus besonderen rechtlichen Grundlagen ergeben kann. Ein allgemeiner Anspruch besteht nicht bei jeder Kündigung. Solche Vereinbarungen können außerdem Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und weitere Ansprüche haben. Für ihre Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragstext und die Umstände der Beendigung wichtig.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Schwerbehinderung?
Arbeitsunfähigkeit betrifft grundsätzlich die Frage, ob eine Person ihre bisherige Tätigkeit krankheitsbedingt ausüben kann. Bei der Erwerbsminderung steht dagegen das gesundheitlich verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Vordergrund; für eine Rente müssen zusätzlich versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Feststellung einer Schwerbehinderung bewertet längerfristige Beeinträchtigungen der Teilhabe und folgt eigenen Maßstäben. Diese Begriffe sind daher nicht austauschbar. Bei einer Anfrage helfen vorhandene Bescheide, der bisherige Verfahrensverlauf und Angaben zu laufenden Leistungen. Medizinische Unterlagen können später für die Prüfung bedeutsam werden.
Was unterscheidet Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht von einer längeren Erkrankung im Arbeitsverhältnis?
Beamtenverhältnisse unterliegen anderen rechtlichen Regeln als privatrechtliche Arbeitsverhältnisse. Bei Dienstunfähigkeit geht es um die gesundheitliche Fähigkeit, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen; mögliche Folgen richten sich nach dem jeweils anwendbaren Beamtenrecht. Eine längere Erkrankung führt nicht automatisch zu einer bestimmten dienstrechtlichen Maßnahme. Im Arbeitsverhältnis stehen dagegen häufig Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Wiedereingliederung und gegebenenfalls Kündigungsschutz im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist daher wichtig, den beruflichen Status, den bisherigen Ablauf und vorhandene Schreiben des Dienstherrn oder Arbeitgebers zu benennen.
Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder elterlicher Sorge?
Eine kurze Beschreibung der familiären Situation und der offenen Fragen erleichtert die erste Einordnung. Je nach Anliegen können das Trennungsdatum, Angaben zu gemeinsamen Kindern, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben relevant sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensverhältnisse und bestehende Verpflichtungen eine Rolle. Sorge- und Umgangsfragen sind rechtlich von der Scheidung zu unterscheiden und können eigenständige Verfahren betreffen. Nicht jedes Thema muss bereits vollständig aufbereitet sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob das konkrete Anliegen übernommen wird, lässt sich im anschließenden Kontakt klären.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Höpfner

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sozialrecht-paderborn.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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